Freiberufler nach §18 werden mit Hochschulabschluss, aber fachfremd

2ndreality schrieb:
Multimedia, Web, Grafik, d. h. gestalterisch/künstlerisch(? :) ?) will ich tätig sein. Das mache ich jedenfalls seit knapp 3 Jahren und nun wird es Zeit für eine eigene Rechtsform. Verkaufen möchte ich nichts, jedenfalls keine Produkte im eigentlichen Sinne ;)

2nd

Ich glaube generell gibt es größere Probleme wenn man Webdesign sagt. Weiß nicht warum. Auch liegt die Angelegenheit relativ im Ermessen des Sachbearbeiters.
Wenn man sagt man ist Grafiker und erstellt einzigartige Werke (= künstlerische Tätigkeit), macht Multimediadesign oder sowas, dann soll es weniger Probleme geben.
Vielleicht gibt es eine interne Richtlinie die besagt, dass Webdesign als Gewerbe behandelt werden soll. Vielleicht glaubt man an höhere Gewinne und damit mehr Steuern. :)
Aber ein Termin beim FA wird die Sache klären. Im Zweifel muss man solange hartnäckig sein, bis der Sachbearbeiter sich geschlagen gibt. Aber ich würde nicht sagen, ich bin Webdesigner (und stelle Baukastenhomepages zusammen), sondern ich bin Grafiker und Designer für digitale Medien (und meine grafischen Entwürfe werden dann auch in Internetauftritte und Broschüren umgesetzt).
 
Also, ich hatte auch einfach beim Finanzamt angerufen und auf eine gestalterische Tätigkeit im Bereich Multimediadesign hingewiesen. Ohne zu zögern wurde mir der Status des Freiberuflers zuerkannt.

Aber laut Diskussionen und Erfahrungen anderer in verschieden Seminaren ist es einfach von FA zu FA unterschiedlich. Freundlich probieren und abwarten.
 
Jo, das Problem mit dem Webdesign an sich ist mir bewußt, zumal das auch nur einen kleinen Teil meiner geplanten Tätigkeit umfasst und ich auf keinen Fall in der Webdesign-Schublade stecken will. Deswegen steht es an 2. Stelle und nur ganz kurz als "Web". Werde mir noch was ausdenken, wie ich das besser verpacken kann. Danke für den Hinweis :)

2nd
 
So, hier mal ein Zwischenstand. Habe mit meiner Steuerberaterin geredet und war beim Finanzamt. Die SB hat gesagt, ich soll erstmal alleine machen, sie schaltet sich bei Problemen ein. Beim FA habe ich nur die Bögen zur steuerlichen Eefassung bekommen und sollte das ausfüllen - keine Nachfragen, kein Nichts.

Das Ausfüllen habe ich gemacht, noch ein Schreiben aufgesetzt wegen gestalterisch-schöpferischer Tätigkeit, §18 Einkommenssteuergesetz blabla und gestern abgegeben. 2 Wochen dauert die Bearbeitung, melde mich dann nochmal.

2nd
 
hi 2nd! bin gerade dran das gleiche zu tun wie du, allerdings grafiker/print. hatte bis jetzt ein gewerbe da ich mehr bildbearbeiter war und habe mich bzw. meine tätigkeit in den letzten 3 jahren verändert richtung grafikdesign. will nun freiberufler werden. beim FA sagten die mir ich soll doch ein schreiben aufetzen mit der genauen beschreibung ewas ich tue und was sich verändert hat. und zwei drei arbeitsproben bei legen... hm.. bei mir ist wohl dass problem das ich von gewerbe zu freiberuflich wechseln will so far...hoffe se klappt (auch für dich)
 
Hallo Girgl42,

ja da mucken sie immer ein wenig herum, wenn jmd. plötzlich nicht mehr gewerblich sondern freiberuflich tätig sein will. Du solltest eine vernünftige Begründung vorlegen, warum Deine Tätigkeit eben nun nicht mehr gewerblich sondern rein freiberuflich ist. Dabei liegt übrigens vieles im Ermessen des Beamten. Bei einer Freundin haben sie kategorisch abgelehnt: einmal Gewerbe - immer Gewerbe!

Viel Glück
Manjo
 
Hallo zusammen,

folgender Artikel ist nicht neu, aber die Problematik ist nach wie vor aktuell.
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/gewerbesteuerphobie.html

Nach intensiven Gesprächen mit meinem Steuerberater und einigen Szenarien bzgl. Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind wir zu demselben Schluss gekommen: Gewerbe anmelden und weniger Stress. Gerade wenn die Einordnung der Tätigkeit so extrem vom Finanzbeamten abhängt und eine spätere Prüfung den Status als Freiberufler aberkennt.

Mit einem entsprechenden Gewerbeschein kann man auch mal die ein oder andere Software mitverkaufen und kann auch gewerblicher Tätigkeit nachgehen ohne den Rechnungstext verbiegen zu müssen.

Hand aufs Herz: eine Website zu realisieren ist doch nur noch zu einem geringen Teil als künstlerische Tätigkeit im Sinne eines Grafikers zu sehen. Die Ideenfindung und das Layout mag wohl einem Katalogberuf entsprechen, die oftmals zeitaufwändigere Umsetzung derselben ist im Grunde handwerkliche Arbeit (im wahrsten Sinne des Wortes). Softwareentwicklung (und Web Engineering als Teil dessen) ist sowas von geregelt und strukturiert, da fällt mir der Glauben an kreative Tätigkeit nur sehr schwer..

Das letzte Argument, die KSK, kann man in vielen Fällen entkräften, wenn eine Mitversicherung über den Ehepartner möglich ist.

Und wem das immer noch nicht reicht, der sollte sich *ehrlich* fragen, ob die ausgeübte Tätigkeit dem öffentlichen Interesse dient und deshalb der Versicherungsschutz mit staatlichen Geldern gefördert werden muss.

Ich behaupte, dass 90% der "Webdesigner" eher das öffentliche Ärgerniss erregen anstelle das öffentliche Interesse an Kunst oder Kultur zu befriedigen ;)

Ciao
Fuzzel
 
Entwurfs- und Konzeptionsarbeit ist ganz klar gestalterisch-schöpferisch und fällt damit unter §18. Selbstständige Programmierer sind übrigens auch Freiberufler, obwohl Programmiersprachen "geregelt und strukturiert" sind - sofern sie nicht irgendwelche kleinen KlickKlack Shareware Tools herstellen und die vertrieben. Habe einen guten Bekannten, der als Freier Programmierer unterwegs ist.

Klar Fuzzel, Du magst teilweise Recht haben mit Deiner Einschätzung bzgl. der Webdesigner oder Webdesign an sich. Mir persönlich ist es relativ wichtig, dass ich meine Tätigkeit (was auch immer das sein mag) selbst als "aus mir/meinem Geiste heraus" definiere, da ich durch mein Studium und meine vorherigen Beruf immer dazu angehalten war, mit meinem Kopf zu arbeiten und nicht monoton Mechanismen runterzureissen - genau das ist es, was mir Spass macht. Ich kann mich mit dem Status "Freiberufler" wesentlich besser identifizieren, hört sich vielleicht albern an, mir ist es aber sehr wichtig :)

Im Moment konzipiere ich gerade Präsentationen für Softwareapplikationen im Medienbereich, die in Powerpoint :)sick:) für die Vertriebler umgesetzt werden.

Frank
 
Hallo Fuzzel,

ich kann Frank nur zustimmen. Softwareentwickler (mit entsprechender Ausbildung) können ganz sicher freiberuflich arbeiten. Das ist keine gewerbliche Tätigkeit!
Ich behaupte, dass 90% der "Webdesigner" eher das öffentliche Ärgerniss erregen...
...und das trifft wohl eher auf die fummeligen Typen zu, die nebenher versuchen, mit ein bisschen Net-Objects-Fusion-Kenntnissen den schnellen Euro zu machen. Billig anbieten und dadurch so ganz nebenbei denen, die davon leben müssen, das Geschäft und den Ruf zu versauen.

Gruß
Manjo
 
Hallo zusammen,

ja sicher, die Freiberuflichkeit bekommt als Programmierer in der Regel durch - das wollte ich auch gar nicht anzweifeln. Das Problem dabei ist die Willkür der Finanzbehörden, die sich durch die fliessenden Grenzen in der IT begründet und was heute geduldet wird kann morgen zu einer nachträglichen gewerblichen Einstufung werden.

Mir persönlich war das Eisen zu heiss und ehrlichgesagt habe ich den Kopf lieber frei für andere Dinge...sprach der Dipl.Inf.(FH) nach dem Studium der Digitalen Medien und verdingt sich seither sorgenfrei die Zeit mit dem Freibrief für "Erstellung und Vertrieb von Hard- und Software". Das o.g. Beispiel mit dem Tierarzt war ziemlich genau mein Beweggrund.

Meinen multiplen Egos ists reichlich egal ob ich nun freiberuflich bin oder nicht - hauptsache Freelancer und somit selbständig, eigenverantwortlich und (mehr oder weniger) unabhängig.


ad webdesign: Habe ich nur das Gefühl, oder sind diese fummeligen Typen weiter verbreitet als die fähigen Typen?

Ciao
Fuzzel
 
Seitdem sich jeder mit seinem Home-Page-Bau-Kasten eine eigene Site klicken kann, erübrigt sich deine Frage, Fuzzel.. aber das wird jetzt zu weit offtopic!
 
hallo manjo, ja werde das auch so tun, allerdings hatte ich eh vor mein gewerbe zusätzlich zu behalten und dann geschichten wie druckjobs, oder reine dienstleistung etc. (sofern sie über mich laufen) übers gewerbe zu machen. alles andere entwurf design etc. halt dann als freiberufler. mir gehts halt in erster linie ums urheberrecht. wüsste nämlich nicht das ich das als gewerbetreibender in anspruch nehmen darf/kann, oder lieg ich da falsch???... deswegen der ganze "stress"...

gruß
 
Hi Girgl,

Deiner Auffassung nach wären also alle Werke von Gewerbetreibenden oder oder anderen juristischen Personen nicht urheberrechtlich geschützt?

Denk mal an Software und Filme, die nur höchst selten von einem Freiberufler kreiert werden ;)

Ich glaube, die Antwort auf Deine Frage wirst Du selbst geben können ;)
*hüstel*

Code:
§ 1.
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Ciao
Fuzzel
 
ja stimmt schon, nur kann ich z.B. über mein Gewerbe keine Nutzungsrechte vergeben weil das Urheberrecht ich besitze und nicht das gewerbe... oder?
 
Girgl42 schrieb:
hallo manjo, ja werde das auch so tun, allerdings hatte ich eh vor mein gewerbe zusätzlich zu behalten und dann geschichten wie druckjobs, oder reine dienstleistung etc. (sofern sie über mich laufen) übers gewerbe zu machen. alles andere entwurf design etc. halt dann als freiberufler. mir gehts halt in erster linie ums urheberrecht. wüsste nämlich nicht das ich das als gewerbetreibender in anspruch nehmen darf/kann, oder lieg ich da falsch???... deswegen der ganze "stress"...

gruß

Wie Fuzzel schon sagt, das hat damit Ü - Bär - Haupt nichts zu tun.

Das Urheberrecht richtet sich nach der "Gestaltungshöhe"
und darüber wird bei Rechtsstreit von Fall zu Fall entschieden.

WER das Design nun verbrochen hat ist wurscht. Ob Privatmann,
Freiberufler, Gewerbetreibender oder Papst.
 
und über wen rechne ich dann die nutzungsrechte ab??????
 
Girgl42 schrieb:
ja stimmt schon, nur kann ich z.B. über mein Gewerbe keine Nutzungsrechte vergeben weil das Urheberrecht ich besitze und nicht das gewerbe... oder?

Also:
Freiberufler + Gewerbe = geht schonmal nicht.

Viele "Freie" handhaben das so, dass der gewerbliche
Teil dann über Ihre Ehefrau läuft (wozu hat man die
denn auch?)
Der Grafiker könnte die Familien komplett über
die KSK günstig versichern. Darum geht es in der
Hauptsache.

Ansonsten:
bleibst du komplett Gewerbetreibender.
Die Nutzungsrechte kannst du ganz normal verkaufen
wem du willst.
 
Freiberufler + Gewerbe = geht schonmal nicht

des stimmt aber so nicht....mein ex-chef besitzt eine agentur (und die läuft auf seinen namen) und ist freiberuflicher grafiker... und die arbeiten hand in hand, sprich die gmbh übernimmt messeauftritte usw. und er rechnet pures design über sich ab... der kunde bekommt dann zwei rechnungen, eine fürs design und eine für die anderen dienstleistungen.

und die rechte einfach so verkaufen geht ja auch nicht weil: schöpferische tätigkeit 7% MwSt und Gewerbe 16% MwSt. 7% geht aber nur wenn ich freiberufler bin...
 
Richtig, es geht: freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe in einer Person. Gibst Du z.B. Seminare mit deinen eigenen Pferden, so ist die Seminarleitertätigkeit eindeutig freiberuflich und wird auch als solche abgerechnet. Die Pferdehaltung ist allerdings in der Sparte Gewerbe anzusiedeln - ganz eindeutig sogar, wenn Du noch Gastpferdeboxen vermietest. Alles klar?
 
danke, dachte schon ich hab heut früh mein hirn im bad gelassen...
 
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