Freiberufler nach §18 werden mit Hochschulabschluss, aber fachfremd

2nd

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
25.07.2004
Beiträge
9.018
Reaktionspunkte
243
Moin Leute,

ich wollte mal fragen, ob jemand weiss, wie es die Finanzämter handhaben, wenn sich Leute als Freiberufler nach §18 selbstständig machen wollen. In der Regel fällt darunter eine publizistische/gestalterische Tätigkeit, die eine Hochschulausbildung erfordert.

Ich habe studiert/promoviert, jedoch nicht in einem gestalterischen/künstlerischen Fach, sondern Medizin, bin Autodidakt und gerade dabei, als Quereinsteiger mich selbstständig zu machen (warum und wieso lassen wir jetz mal aussen vor :)).

Danke,

2nd
 
Hallo,

ist es eine künstlerische Tätigkeit? Dann sollte es auch ohne Studium gehen. Ansonsten einfach mal bei der Agentur für Arbeit, wie das Arbeitsamt ja auf Neudeutsch heißt, vorbeischauen. Es gibt Richtlinien (!), wo man nachschauen kann. Jedoch sind dies nur Richtlinien, an die sich die FA normalerweise halten. Ein Bekannter hat 3 Jahre beim FA gekämpft, bis sie ihn als Künstler anerkannt haben. Die Künstlersozialkasse hatte ihn vorher ohne zu zögern genommen!
Auf einem Existenzgründungsseminar hatten wir das Thema zur Unterscheidung Freiberufler <-> Gewerbetreibender. Wenn sonst keiner etwas aus dem FF weiß, kann ich das Zeug mal rauskramen.

Viele Grüße
Manjo
 
Wie unterscheidet man denn genau zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender?
 
Manchmal hilft auch google weiter. Ein Klick und ich wurde fündig.
 
Eine Freundin hat fachfremd studiert und ist nun freiberuflich im publizistischen Bereich tätig. Finanzämter entscheiden individuell, was in diesem Fall recht schnell und unproblematisch ging. Ein Steuerberater hatte geholfen.
 
Hatte der Steuerberator vorher beratend geholfen oder hat er direkt die Anmeldung beim FA gemacht?

2nd
 
huh-hu > Freelancer / Freiberufler – Bitte was?

;)

edit:
Wenn du deinem Fiskus schriftlich klar machen kannst, dass du den §18 "verdienst", dann sehe ich
keine Probleme – auch Fachfremd. Evtl. bedarf es dann mehr "Überzeugungskraft".
 
Zuletzt bearbeitet:
Difool, ich kenne natürlich den Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ;) Hatte nur gelesen, dass Freiberufler, die ihr Geld in dieser Rechtsform verdienen wollen, zwingend einen Hochschulabschluss brauchen, um anerkannt zu werden. Die Frage ist halt nur, ob der auch fachfremd sein darf.

Die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf setzt nicht unbedingt ein Hochschulstudium voraus. Darunter fallen auch das Selbststudium oder durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse, wobei diese Kenntnisse dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen müssen.

Es scheint da widersprüchliche Angaben zu geben. Ich fahre am Donnerstag zum FA und frage die Leute einfach!

Gruß und Dank,

2nd
 
2ndreality schrieb:
Es scheint da widersprüchliche Angaben zu geben. Ich fahre am Donnerstag zum FA und frage die Leute einfach!
Guter Entscheid! Das sagte man mir auch Anfangs.
FA-Beamte können durchaus symphatisch sein..., so Aug in Aug... :D
 
Hi,

Du hast ein Auskunftsrecht und der Bearbeiter Auskunftspflicht und wenn man freundlich miteinander spricht und verständlich erklärt sollte es da keine Probleme geben. ;)

Viele Grüße
 
Bei uns gibt es sogar ein "Beratungs-Center" im FA. Vielleicht erst mal nach den Öffnungszeiten fragen.:)
 
Ich unterhalte mich mit Kollegen selten über das Finanzamt und ähnliche Dinge, aber ich kenne keinen Regisseur, Drehbuchautor, Filmkomponist, Produzent oder Schauspieler, der eine Hochschulausbildung in seinem Tätigkeitsfeld hätte - schon gar keine abgeschlossene. Es wimmelt nur so von Quereinsteigern, darunter viele studierte Geisteswissenschaftler, selten mal einen BWLer (die dann ausschließlich als Producer arbeiten) und als Exot sehr selten mal einen Naturwissenschaftler oder einen Mediziner. Eine Ausnahme sind die Schauspieler, die oft eine Ausbildung am Theater, der Schauspielschule oder eine private Ausbildung (auch enorm beliebt) gemacht haben.

Im Großen und Ganzen sind aber die meisten, die als Künstler anerkannt sind, Quereinsteiger mit geisteswissenschaftlichem Hintergrund oder einem Kunststudium (das aber nicht unbedingt etwas mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit zu tun haben muß). Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie oft sich die Absolventen der Filmhochschulen beispielsweise mit Jobs in der 2. oder 3. Reihe begnügen müssen. Da fängt der Diplomregisseur dann trotz Studium erstmal als Aufnahmeleiter o.ä. an und muß den Job einige Jahre lang machen. Wer dann nicht in einer führend künstlerischen Tätigkeit arbeitet, sondern eher als Zuarbeiter, kann es schwer haben, als Künstler anerkannt zu werden.
 
macracer schrieb:
Bei uns gibt es sogar ein "Beratungs-Center" im FA. Vielleicht erst mal nach den Öffnungszeiten fragen.:)
Ja, ich würde unbedingt vorher anrufen und sagen, dass du gerne vorbeikommen möchtest.
Mir hatte man es auch angeboten – hatte mich aber für Briefkontakt entschieden. Ein Gespräch hätte es aber sicherlich beschleunigen können.
 
2ndreality schrieb:
Difool, ich kenne natürlich den Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ;) Hatte nur gelesen, dass Freiberufler, die ihr Geld in dieser Rechtsform verdienen wollen, zwingend einen Hochschulabschluss brauchen, um anerkannt zu werden. Die Frage ist halt nur, ob der auch fachfremd sein darf.
Es scheint da widersprüchliche Angaben zu geben. Ich fahre am Donnerstag zum FA und frage die Leute einfach!

Gruß und Dank,
2nd

Komisch. Mein Finanzamt hat sich dafür gar nicht interessiert.
Ich hab mich angemeldet und fertig. Ob ich nun Dipl. hab oder
nicht - egal. Ob ich ein Gewerbe angemeldet habe oder nicht,
ist denen wohl auch egal, da wurde nie drüber geredet.
Das einzige, was ich habe, ist eine Steuernummer.
 
Hatte gestern schon angerufen und wurde für morgen freundlich eingeladen. Heute ist wohl zu?

Ich werde Euch morgen berichten, ich hoffe, es läuft genauso wie bei MacEnroe :)

2nd
 
MacEnroe schrieb:
Komisch. Mein Finanzamt hat sich dafür gar nicht interessiert.
Ich hab mich angemeldet und fertig. Ob ich nun Dipl. hab oder
nicht - egal. Ob ich ein Gewerbe angemeldet habe oder nicht,
ist denen wohl auch egal, da wurde nie drüber geredet.
Das einzige, was ich habe, ist eine Steuernummer.
Dann war für dein FA klar, dass Du Freiberufler bist. Denn ansonsten hättest Du zuvor einen Gewerbeschein bei Stadt oder Gemeinde beantragen müssen!
 
2ndreality schrieb:
Ich habe studiert/promoviert, jedoch nicht in einem gestalterischen/künstlerischen Fach, sondern Medizin, bin Autodidakt und gerade dabei, als Quereinsteiger mich selbstständig zu machen (warum und wieso lassen wir jetz mal aussen vor :)).

Wichtig wäre aber zu wissen, was genau du machen möchtest. Andernfalls ist die Frage kaum zu beantworten.

klassisches Schulbeispiel: ein Tierarzt ist Freiberufler. Handelt der Tierarzt aber noch nebenbei mit Medikamenten und irgendwelchen Dingen dann liegt ein Gewerbebetrieb vollumfänglich für sämtliche Einkünfte vor.
 
trepidus schrieb:
klassisches Schulbeispiel: ein Tierarzt ist Freiberufler. Handelt der Tierarzt aber noch nebenbei mit Medikamenten und irgendwelchen Dingen dann liegt ein Gewerbebetrieb vollumfänglich für sämtliche Einkünfte vor.

Stimmt! Sehr guter Punkt! Aufpassen!
 
trepidus schrieb:
Wichtig wäre aber zu wissen, was genau du machen möchtest. Andernfalls ist die Frage kaum zu beantworten.

Multimedia, Web, Grafik, d. h. gestalterisch/künstlerisch(? :) ?) will ich tätig sein. Das mache ich jedenfalls seit knapp 3 Jahren und nun wird es Zeit für eine eigene Rechtsform. Verkaufen möchte ich nichts, jedenfalls keine Produkte im eigentlichen Sinne ;)

2nd
 
Zurück
Oben Unten