Freiberufler: Altes iPhone aus Betriebsvermögen an Freundin verkaufen?

...............Wenn der Wert unter 800,- + MwSt. war, dann war es in einem Jahr abgeschrieben. Ergo: Das Ding ist kaputt und verschrottet. Beim Steuerberater aus der Inventarliste streichen lassen und der Freundin schenken.
Falsch:

siehe Wiki
Seit 1. Januar 2010 gilt folgende Regelung aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz:
  • Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer
  • Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre
  • Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer

abgesehen von wie es wirklich richtig gemacht werden soll.
Ich habe als Freiberufler mein 3Gs nach 2 Jahre meiner Freundin gegeben und mir ein 4s geholt.
Abgebucht habe ich nix, wenn die kommen und kontrollieren wollen, ist das 3Gs bei mir, aber das möchte ich erstmal sehen.
 
Alles viel zu kompliziert! Frage Deinen Steuerberater, wann das Gerät abgeschrieben ist, dann kannst Du es jederzeit für 1€ ins Privatvermögen übernehmen und damit tun und lassen, was Dir beliebt.
 
Als ob bei einer Steuerprüfung jemand sich ernsthaft für ein altes iPhone interessiert.
Frag Deinen Steuerberater, ob du das Teil für 50 EUR an Deine Freundin verkaufen darfst - oder an einen Freund.
 
Ich habe als Freiberufler mein 3Gs nach 2 Jahre meiner Freundin gegeben und mir ein 4s geholt.
Abgebucht habe ich nix, wenn die kommen und kontrollieren wollen, ist das 3Gs bei mir, aber das möchte ich erstmal sehen.
So würde ich es auch machen. Ob es als Zweit- oder Ersatz-Phone in der Schublade auf seinen Einsatz wartet oder Deine Freundin damit rumläuft, ist steuerlich ziemlich peng.
Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
...kannst Du es jederzeit für 1€ ins Privatvermögen übernehmen und damit tun und lassen, was Dir beliebt.
Leider auch nicht gaaaanz richtig. Es ist zwar nur noch mit 1,- im Buch. Das FA belehrt Dich aber u.U., dass Du es nur zu einem "angemessenen" Zeit-Wert entnehmen oder veräussern darfst. Beachte Begriffe Buch-Wert und Zeit-Wert.
Beispiel: Ein 1960er Mercedes SL als Firmenwagen ist sicher auch nur noch mit 1,- Euro im Buch, wenn Du den aber für 1,- veräusserst, wird da sofort Hinterziehung vermutet werden...

Ist aber alles wurscht. Einfach drauf ankommen lassen, im Zweifel eben nachversteuern.
Aber nicht direkt an Deine Freundin verkaufen. Erst als privat entnehmen, dann privat verkaufen.
 
Ich "veräußere" den ja nicht, sondern übernehme einen abgeschriebenen (!) Wertgegenstand aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen und das ist völlig legitim und rechtens! Es wäre ja sonst Doppelbesteuerung, wenn man einen abgeschriebenen (!) Gegenstand für einen höheren Restbetrag aus dem Betriebsvermögen "entfernen" müßte. Okay, in DE wird ja bekanntermaßen auch vor illegaler Doppelbesteuerung nicht halt gemacht (Spritpreis), aber deswegen muß das ja noch lange nicht die Regel werden und einen "Rechtsanspruch" auf Doppelbesteuerung wird ja wohl hoffentlich kein Gericht feststellen wollen ;)

Also ich habe diese Problematik mit mehreren STB diskutiert und mich auch bei meinem (!) FA dazu erkundigt und mir wurde überall versichert, daß dieses Vorgehen so völlig korrekt ist!

BWG Wirbel
 
Ich dachte, das es ein Witz ist... aber nun lese ich hier 3 Seiten Thread!

Krass!
Ist sie nun Deine Freundin oder nicht?
dann schenke es ihr einfach und fertig.
Sie freut sich darüber bestimmt und alles ist cool.
Über was Ihr Euch hier einen Kopf macht... der Wahnsinn!
Ich bin ja selbst auch Freiberufler, aber auf solche Gehirnakrobatik wäre ich im Leben nicht gekommen!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Till00, Floyd und Reiner2910
Wenn ich das so lese..

•Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer

frage ich mich: wie hoch ist denn die gewöhnliche Nutzungsdauer eine Handys. Liegt die wirklich bei über 2 Jahren?
 
dein 2 jahre altes iPhone ist eh abgeschrieben (zur not in die AfA sehen) und hat kein betriebsvermögen mehr.
verschenk es, verkauf es - das juckt keinem mehr.

muss da leider was nachschieben. die afa für telefone ist 5 jahre. und da das ding teurer als 410 euro war geht das mit den gwg auch nicht.

gibs iPhone also deiner freundin und gut ist. interessant wirds dann nur wenn eine betriebsprüfung ist und die leute das teil sehen möchten.

Gut, dass du dies noch korrigiert hast, es sind tatsächlich 5 Jahre. :-( Sofern es bald einen JB fürs 5er gibt, nehme ich mein 4er aus der AfA raus und muss den Verkaufspreis dann als Einnahme, bzw. Restwert buchen. Ich lege mir dann einfach das 5er als Vertragshandy zu, da kann ich dann wenigstens die 2 Jahre der Vertragsdauer die vollen Kosten abrechnen, da der eigentliche Kaufpreis des 5ers in den monatl. Kosten inkludiert ist. Eigentlich saublöd seitens des FA, ein Smartphone auf 5 Jahre abzuschreiben. Den Fehler eines separaten Kaufs (iPhone) mache ich nie wieder, aber da ich meine FiBu selber mache, muss man sich eben viele Dinge selber beibringen.
 
Das ist echt ein Scheiss, muss ich mal ganz ehrlich sagen.. Wenn du immer up-to-date sein willst, dann ist ein iPhone schon nach einem Jahr veraltet.. Immer dieser verquere Beamtenmist!
 
Ich "veräußere" den ja nicht, sondern übernehme einen abgeschriebenen (!) Wertgegenstand aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ....
Also ich habe diese Problematik mit mehreren STB diskutiert und mich auch bei meinem (!) FA dazu erkundigt und mir wurde überall versichert, daß dieses Vorgehen so völlig korrekt ist!

BWG Wirbel

Ähhh, stimmt. Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen.
Ich musste mich mal belehren lassen, da ich irgendwas für 1,- Euro verkauft habe, was zwar abgeschrieben, aber nach Meinung des FA einen höheren Zeit-Wert hatte.
Später habe ich mal einen Firmen-Wagen für 1,- Euro an mich selbst entnommen und dann privat verkauft - das war irgendwie okay.
 
Wenn ich das so lese..

•Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer

frage ich mich: wie hoch ist denn die gewöhnliche Nutzungsdauer eine Handys. Liegt die wirklich bei über 2 Jahren?

Wir hatten mit unserem übervorsichtigen STB regelmäßig die Diskussion über solche Sachen. Das betrifft ja z.B. auch teure Software, diese ist ja auch schon deutlich vor Ablauf von 5 Jahren veraltet und durch neuere Versionen zu ersetzen. Mittlerweile gibts da aber wohl genügend Urteile, mit Hinweis auf diese legt unser STB für Compis, Handys und Software die Abschreibung auf 2-3 Jahre fest. Bisher scheint das akzeptiert zu werden.

Einiges geht aber auch einfach mal im harten Ausseneinsatz kaputt...
 
Dann allerdings wäre ja – was mich zu meiner Eingangsfrage zurückbringt – eigentlich nur wichtig, dass ich ordentlich belegt mit Rechnung und MwSt. ausbuche, egal zu welchem Preis und an wen.

Restbuchwert ist 420 Euro. Verkehrswert Netto 200 Euro. Macht unter'm Strich einen Buchverlust von 200 Euro, richtig? So wie im Beispiel hier: http://www.gruenderlexikon.de/buchverlust

Dein Beispiel ist korrekt.
Den Verkehrswert musst du halt belegen. Beobachte einige eBay-Auktionen und drucke dir das aus. Verkaufe nicht darunter. Mehr kannst du nicht machen. Umsatzsteuer natürlich nicht vergessen. :)

Mich wundert halt, wie das FA das prüfen soll?
Die Prüfen das gar nicht selbst. Im Zweifel buchen die dir das zum Buchwert aus wenn der Verkehrswert angeblich so niedrig ist, egal was deine Freundin dafür bezahlt hat.
Dewegen musst du Vergleichspreise - am besten über eBay oder irgendwelche Kleinanzeigen - haben. Das gibt dann den Marktpreis wider. Bei Verkauf an einen Fremden geht man prinzipiell davon aus, dass der Preis ok ist. Bei der Familie muss man eben irgendwelche Nachweise haben zur Sicherheit.
 
Ich "veräußere" den ja nicht, sondern übernehme einen abgeschriebenen (!) Wertgegenstand aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen und das ist völlig legitim und rechtens!
Nein, du musst es zum Teilwert: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG entnehmen.
Hintergrund: Wenn es noch, wie der erwähnte Mercedes, einen Wert hat, würdest du, wenn du es an einen fremden Dritten veräußern würdest, einen Gewinn im Betriebsvermögen erzielen. Wenn du den Gegenstand jetzt für dich privat entnimmst, musst du es zu genau dem gleichen Wert entnehmen.
Wir haben zwar die Teilwertvermutung (H 6.7 EStH), dass der Teilwert den Anschaffungskosten abzüglich linearer AfA entspricht, aber manchmal ist sie, wie bei dem Mercedes, sehr leicht widerlegbar und dann kann man sich nicht darauf berufen.
Dein Argument Doppelbesteuerung greift auch nicht, weil die Betriebsvermögensgegenstände wegen der AfA gar nicht besteuert sind. Dies entspricht unserem Nettoprinzip. Deswegen würde eine Entnahme überhaupt erstmalig die Steuer auslösen.

Ähhh, stimmt. Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen.
Ich musste mich mal belehren lassen, da ich irgendwas für 1,- Euro verkauft habe, was zwar abgeschrieben, aber nach Meinung des FA einen höheren Zeit-Wert hatte.
Später habe ich mal einen Firmen-Wagen für 1,- Euro an mich selbst entnommen und dann privat verkauft - das war irgendwie okay.
Das kann irgendwie nicht sein. Die Entnahme zu 1€ hat im Privatvermögen eine Anschaffung ausgelöst (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG), zu 1€ und der Weiterverkauf innerhalb eines Jahres zu zB. 3000€ hätte ein privates Veräußerungsgeschäft ausgelöst (§ 22 Nr. 2 EStG, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) mit entsprechender Steuerpflicht des Gewinns von 2.999€. Ich vermute eher, das ging durch weils niemand merkte.
 
Gut, dass du dies noch korrigiert hast, es sind tatsächlich 5 Jahre. (...) Ich lege mir dann einfach das 5er als Vertragshandy zu, da kann ich dann wenigstens die 2 Jahre der Vertragsdauer die vollen Kosten abrechnen, da der eigentliche Kaufpreis des 5ers in den monatl. Kosten inkludiert ist. Eigentlich saublöd seitens des FA, ein Smartphone auf 5 Jahre abzuschreiben. Den Fehler eines separaten Kaufs (iPhone) mache ich nie wieder, aber da ich meine FiBu selber mache, muss man sich eben viele Dinge selber beibringen.

Ich habe gerade mal meine alten T-Mobile-Verträge rausgekramt, da wurde das 3GS per Grundgebühr bezahlt, eine Einmalzahlung von nur wenigen Euro am Anfang inklusive.
Dann habe ich Business-Verträge bei den Providern durchgeschaut: Die iPhones tauchen nur "einmal" auf einer Rechnung auf, mit Werten zwischen 50 und 100 Euro. Dann ist doch auch nur dieser Wert in den Unterlagen, oder nicht? Und dann ist's ja ein geringwertiges Wirtschaftsgut und selbst wenn nicht: Bei 100 Euro kann einem das auch wurscht sein...?

Dein Beispiel ist korrekt.
Den Verkehrswert musst du halt belegen. (...)
Deswegen musst du Vergleichspreise - am besten über eBay oder irgendwelche Kleinanzeigen - haben. Das gibt dann den Marktpreis wider.

Also einfach ein paar Auktionen beobachten, anschließend ausdrucken und zum Doppel der Rechnung packen? Super!

Bei Verkauf an einen Fremden geht man prinzipiell davon aus, dass der Preis ok ist. Bei der Familie muss man eben irgendwelche Nachweise haben zur Sicherheit.

Also könnte ich das Ding zum Beispiel eine Kumpel gegen Rechnung zu einem beliebigen Preis verdealen? Und der könnte es dann zufällig meiner Freundin schenken? ;)
 
Also könnte ich das Ding zum Beispiel eine Kumpel gegen Rechnung zu einem beliebigen Preis verdealen? Und der könnte es dann zufällig meiner Freundin schenken? ;)

Seit wann ist die Freundin Familie?

du machst wind um nichts, einfach Freundin geben und gut is. Nix verkaufen und gewinn versteuern.
Ich glaube nicht das ein Steuerberater in so ein Fall was anderes sagen würde. Meiner tut das auf jeden fall nicht :D
 
einfach Freundin geben und gut is.

Ich mach' mir halt ins Hemd, dass das Finanzamt mir kein zweites Handy durchgehen lässt, was ein neues iPhone ja buchhalterisch bei mir wäre. Aber mir ist gerade folgendes eingefallen: Ich habe mein iPhone 4 insgesamt 3x bei Apple tauschen lassen und dann je eine neue Seriennummer bekommen und vergessen, das in den Unterlagen festzuhalten. Sprich: Das Originalgerät mit der Seriennummer der Rechnung habe ich eh nicht mehr, das ist kaputt bzw. irgendwo als Refurb mit neuer Seriennummer unterwegs.
 
Sorry, aber du musst doch keine komplette Aufstellung von deine GWG's abgeben oder?
wenn doch wäre es zeit ein Steuerberater zu beauftragen, kostet auch nicht die Welt.
Auch wenn ich das alles auch selber kann, lasse ich es machen. Die Kommunikation mit dem FA verläuft dadurch schon anders als wenn ich es selber mache, weil für das FA plötzlich ein Kompetente Gesprächspartner da ist.

Wenn das iPhone ein anderes SN hat als auf der Rechnung steht gibt es doch überhaupt keine Probleme.
Und wer sagt das es nicht geklaut worden ist oder einfach verloren.

Das FA hat mehr zu tun als die 150 € verkauf bei dein erlös zu addieren, so wichtig bist du nicht. ;)
 
Nein, du musst es zum Teilwert: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG entnehmen.
Hintergrund: Wenn es noch, wie der erwähnte Mercedes, einen Wert hat, würdest du, wenn du es an einen fremden Dritten veräußern würdest, einen Gewinn im Betriebsvermögen erzielen.


Wenn es zu 100% abgeschrieben ist, hat es aber keinen (buchhalterischen) Wert mehr! ;)
 
Zurück
Oben Unten