Zum Thema "Freiberufler": was die Lady vom Finanzamt erzählt hat, dass der Status des Freiberuflers von einem
Hochschulabschluss abhängig ist, ist, pardon, einfach Bullshit.
Wie in einem Vor-Posting bereits ausgeführt, sind die "freien Berufe" mehr oder weniger genau definiert. Und es fallen
nicht nur Berufe darunter, für die man einen Abschluss/einen Examen/eine Prüfung braucht. Wenn die Frau vom Finanzamt das erzählt, hat sie keine Ahnung; frag da nochmal Deinen Steuerberater. Der Gesetzgeber ( bzw. die Verfassungsväter) haben sich mit den "freien Berufen" übrigens was gedacht.... das schmeckt nicht immer allen Finanzbeamten, aber sie werden es schlucken müssen
Thema "Impressum":
Sobald Du mit Deiner Homepage den Zweck verfolgst, Werbung für Deine Dienste/Dienstleistungen/Künste etc. zu machen (und das scheint ja dann bei Dir der Fall zu sein), dann
muss das Impressum u.a. eine
ladungsfähige Anschrift sowie eine
Telefonnummer enthalten.
Hier gilt sicher: wo kein Kläger, da kein Richter, da derartige "Verstöße" zivil-, da wettbewerbsrechtliche geahndet werden (also per Abmahnung von einem Mitbewerber oder Wettbewerbsverein).
Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du die entsprechenden Angaben einträgst.
Edit:
Habe leider das meinem Posting Vorausgehende von Al Terego zu spät entdeckt....
Edit2:
Um das, was Al Terego zitiert hat, zu ergänzen: beispielsweise sind freie Journalisten steuerrechtlich Freiberufler. Und "Journalist" ist keine geschützte Berufsbezeichnung oder an Abschlüsse gebunden.