Freelancer und ein paar Fragen dazu

Ja in Ordnung. KSK brauche ich nicht da ich privat versichert bin.
 
Ich hab jetzt mal gerade beim Finanzamt angerufen und war ziemlich schockiert. Die Dame meinte ohne Hochschulablschluss, wäre auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung nötig. Es würde jedoch kein Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit vorliegen, solange ich nich mehr als 24k im Jahr verdiene. Erst dann müsste ich mich darum kümmern und ich müsste bis dahin auch keine Buchhaltung machen. Ein Blatt Papier mit Ein und Ausgaben genüge!
Meine Frage: Vertut sich die Frau einfach, was die einordnung in den gew. Bereich angeht oder was? ;)
 
Mir sind übrigens noch eine Frage eingefallen:

5. Meint ihr einrichtung von CMS sowie HTML etc. zählen schon zu "Programmierer" also gewerbepflichtig?

Also die Einrichtung eines CMS und HTML sind sicherlich keine Programmierung. Eine Dienstleistung ist es allerdings... also so schön offiziell, ohne eine Gewerbe angemeldet zu haben, würde ich das nicht machen.
 
Hi ja klar ist das technisch gehsehen keine Programmierung aber was weiß ich wie die Beamten das sehen.
 
Naja es kommt drauf an, ob deine Frage darauf abziehlt ob Freiberuf oder Gewerbe, oder allgemein darauf, ob du deine Tätigkeit melden sollst...
 
Ich hab jetzt mal gerade beim Finanzamt angerufen und war ziemlich schockiert. Die Dame meinte ohne Hochschulablschluss, wäre auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung nötig. Es würde jedoch kein Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit vorliegen, solange ich nich mehr als 24k im Jahr verdiene. Erst dann müsste ich mich darum kümmern und ich müsste bis dahin auch keine Buchhaltung machen. Ein Blatt Papier mit Ein und Ausgaben genüge!
Meine Frage: Vertut sich die Frau einfach, was die einordnung in den gew. Bereich angeht oder was? ;)

Mhh ich weiss ja nicht was du ihr genau erzaehlt hast.
Fuer Webdesign / Webhosting hab ich ein Gewerbe angemeldet.
Alles andere was dir die Frau erzaehlt hat ist sehr richtig und genau deswegen verstehe ich nicht wieso alle Leute nach einem Steuerberater schreien. Angst es selbst zu machen?
Ich wuerde dir empfehlen: Ein- / Ausgabentabelle machen, keine MwSt berechnen und schauen das du im ersten Jahr unter 50.000 und im zweiten und folgenden Jahren unter 17.5k [wenn ich nicht ganz Irre]. Ab dann musst du Gewerbesteuer bezahlen ... aber wenn du dann mal so viel hast ... ;)
 
War beim Steuererater und werd ein Gewerbe anmelden. Ob ich Umsatzsteuer nehme oder nicht weiß ich noch nicht genau. Man muss sich da glaub ich für 5 Jahre entscheiden. Was für Nachteile hat die MwSt. denn außer dem Papierkram? Gewerblich Kunden können die doch wieder abschreiben und wieviele Aufträge bekommt man schon von Privatleuten?
 
Ich sehe nur den einen Vorteil darin, dass du selber auf Dinge die MwSt wiederbekommst. Das ist dann schon etwas bei z.B. n MacBook Pro oder so ;)
 
Guten Abend Danlo,

eine Ergänzung zu Asylums Beitrag! Sammle alle
Rechnungen, welche mit Deinem Job auch nur das Geringste
zu tun haben: Tanken, Taxi, Schreibmaterial, Druckerzubehör,
Bewirtung, Programme etc. – kurz – alles was Du an Quittun-
gen und Rechnungen bekommst – gestrichen werden kann noch
immer vom Steuerberater;)

Viel Erfolg wünscht Dir

Jürgen

NS: Und – schäme Dich nicht, mit „Schuhkartons” bei
dem Steuerberater aufzutauchen, in welchem sämtliche
Quittungen, Rechnungen und Belege liegen – „Perfektion”
kannst Du Dir dann im Laufe der Zeit „gönnen”!:D
 
Wie darf man das verstehen?

2nd



Sorry, aber eine früher Antwort war
mir nicht möglich! Ich schrieb: „…wenn
Du darunter fällst…” Sollte seine Tätig-
keit als Kreativ eingestuft werden, so
ist er KSK-pflichtig. Mit dieser „Pflicht-
Versicherung” will der Staat verhindern,
dass sog. Künstler im Rentenalter mittel-
los rumhängen. Gilt aber nur – wie
geschrieben – für den Fall, dass Du
eine „Künstler-Einstufung” erhälst,
dann stehen die von der KSK auf der
Matte. Bei mir wollten sie Ende der
80er über 20.ooo DM Nachzahlung!


Gruss Jürgen
 
Guten Abend Danlo,

eine Ergänzung zu Asylums Beitrag! Sammle alle
Rechnungen, welche mit Deinem Job auch nur das Geringste
zu tun haben: Tanken, Taxi, Schreibmaterial, Druckerzubehör,
Bewirtung, Programme etc. – kurz – alles was Du an Quittun-
gen und Rechnungen bekommst – gestrichen werden kann noch
immer vom Steuerberater

Viel Erfolg wünscht Dir

Jürgen

NS: Und – schäme Dich nicht, mit „Schuhkartons” bei
dem Steuerberater aufzutauchen, in welchem sämtliche
Quittungen, Rechnungen und Belege liegen – „Perfektion”
kannst Du Dir dann im Laufe der Zeit „gönnen”!

;) Mach ich. Und vielen Dank für all deine konstruktiven und motivierenden Beiträge. Du bist mir echt eine Hilfe!

Und wegen der KSK: Wenn ich ein Gewerbe anmelde, also nicht als künstlerisch vom Finanzamt eingestuft wurde, kann mir die KSK ja auch nichts (20.000 € und so ;) )

Hab mir übrigens einen iMac 24" bestellt:
UVP: 1750€
-Studentenrabatt = 1550€
-Umsatzsteuer(rückwirkend) = 1300€ :cool: :cool:
 
Hallo Danlo,

ich weiss nicht, wie die KSK dies heute „sieht”
als es bei mir akut war, konnte ich der „Pflicht-
versicherung” nur in sofern ausweichen, als ich
jemanden einstellte. Trotz Gewerbeanmeldung.
In meinem Falle also lagerte das Thema ähnlich.

Wenn die KSK meint, DU wärest KSK-pflichtig,
so bist DU es.:drum: Aber – lasse es
auf Dich zu kommen. RA müssen auch leben:heul:


Grüsse

Jürgen
 
Danlo, nur noch mal zur Klarstellung:
• Freelancer = Ein Begriff, der sich eingebürgert hat für jemanden, der seine Handlungen und Arbeit frei gestaltet und verantwortet und am Markt anbietet. Hier ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung erforderlich, es sei denn Du bist...

• Freiberufler = Begriff für freie Berufe, die in der Regel einen akademischen Abschluß voraussetzen. Es gibt einen Katalog, nachdem Finanzamt und Kammern Tätigkeiten den freien Berufen eindeutig zuordnen.

Freiberufler können als Freelancer arbeiten, Freelancer ist keinesfalls gleich Freiberufler.
Will heißen: Ein jeder kann Freelancer sein, Freiberufler wiederum nur ausgewählte Berufs- und Personenkreise

Zur Umsatzsteuer: Wenn Du Umsatzsteuer ausweist auf Deinen Rechnungen, dann kannst Du auch die Vorsteuer, die Du an andere Unternehmen zahlst, verrechnen. Verzichtest Du aufgrund Deines Umsatzes und nach der "Kleinunternehmer-Regelung" darauf, kannst Du auch keine Mehrwertsteuer geltend machen.

Also heißt es jetzt rechnen, ob die 247,48 Euro Verrechnung für den Mac-Kauf es lohnen, die Umsatzsteuer (am Anfang) auf sich zu nehmen. Denn Du musst künftig von jeder Rechnung, die Du schreibst, die Umsatzsteuer ans FA abführen bzw. verrechnen.

Und nicht nur aus diesem Grund hat Dir Jürgen (dringend) eine Beratung beim StB angeraten. Ganz wichtig: Handle mit dem gleich eine Beratungspauschale für Deine Gründung/Anmeldung aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das geht? Student und dann Steuer abziehen?
Ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es gab mal so eine Regelung, die besagte, dass Deine Tätigkeit Dich nicht so sehr fordern darf, dass Du Deinem Studium nicht mehr nachgehen kannst.
Wenn Du allerdings ein Gewerbe angemeldet hast, dann gelten die ganz normalen Regelungen für Dich - unabhängig von Deinem Studenten-Status. Und dann "darfst" Du auch Steuern zahlen, bzw. Umsatsteuer optieren.;)
 
Hallo MC-Mau,

danke für die kurze und klare Schilderung der Situation!:)
Noch ein Nachtrag / Frage – ich werde vergesslich!:(

Du musst als Freelancer oder Freiberufler mehr als einen
Kunden nachweisen können, sonst könnte Dies das Finanz-
amt als „Scheinselbstständigkeit” gewichten? Ist dem auch
so, wenn er die „akademische” Freiberufler-Schiene fährt?
Wichtig hierzu die Äusserungen des Steuerberaters!!!

MfG Jürgen
 
Also heißt es jetzt rechnen, ob die 247,48 Euro Verrechnung für den Mac-Kauf es lohnen, die Umsatzsteuer (am Anfang) auf sich zu nehmen. Denn Du musst künftig von jeder Rechnung, die Du schreibst, die Umsatzsteuer ans FA abführen bzw. verrechnen.

Und nicht nur aus diesem Grund hat Dir Jürgen (dringend) eine Beratung beim StB angeraten. Ganz wichtig: Handle mit dem gleich eine Beratungspauschale für Deine Gründung/Anmeldung aus.

Ja den Steuerberater hab ich schon angeheuert, und der meinte auch, daß es keine großen Nachteile mit der Umsatzsteuer gäbe. Es gibt ja genug Programme, die einem die Formalitäten leichter machen und speziell auch ELSTER. Ich glaube es lohnt sich schon. Außer dem Mac schaffe ich demnächst auch noch Software an und wie Jürgen schon aufgezählt hat gibt es einiges, was ich da absetzen kann.
Lt. Steurerberater ist wirklich der einzige Nachteil, daß Privatkunden die Steuer nicht absetzen können.
 
Zurück
Oben Unten