Fragen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

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bastianschroeer

Moin Moin,
ich benötige dringend Hilfe bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Kurz worum es geht:
Zum 01.03.2007 habe ich als "nicht ausgebildeter" Fotograf eine freie Mitarbeit bei einem Unternehmen begonnen. Ich fotografiere dort Produkte, zwei bis drei Mal die Woche, für ca. 5 Std und bekomme einen Stundenlohn von Eur 9,00. Mein Einkommen im Monat beträgt ca. Eur 400-500. Mein Chef meinte ich sollte mich besser selbstständig machen, weil dies für alle Beteiligten unkomplizierter wäre. Beim Ordnungsamt habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet. Für das Finanzamt fülle ich gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, beziehungsweise versuche diesen auszufüllen. Vieles ist mir völlig unklar und ich Frage mich ob mein Chef recht hat mit seiner Behauptung.

Wo sind seine, wo meine Vorteile/Nachteile?
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer -> werd ich jetzt zur Kasse gebeten?
Welchen Vorteil/Nachteil bietet die Kleinunternehmer-Reglung?

Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße
Bastian
 
hi,

ich weiß nur so in etwa das ich der § 19 UstG Kleinunternehmerregelung bis zu einem jährlichen Freibetrag von ca. 17000 euro von den umsatzsteuern freistellt und du somit deine rechnungen brutto = netto stellst also ohne umsatzsteuer. natürlich immer mit dem zusatz das du unter den § 19 fällst.

wenn du dich selbstständig machst musst du dich entweder freiwillig bei einer Krankenkasse versichern oder dich beie iner privaten verischerung versichern lassen. ob nun vor oder nachteil musst du entscheiden. ich weiß nur das die meisten Krankenkassen bei einer freiwilligen Mitgliedschaft einen Mindestlohn von ca. 1800 netto im monat ansetzten und dementsprechend die Beiträge pro Monat sind. Bei einer privaten Versicherung ist die gehaltskopplung nicht so krass deswegen sind die beiträge auch nicht so wild.

zu steuern kann ich nur sagen, dass ich nach meinem ersten jahresabschluss ca. 950 euro stuern nachzahlen musste und jetzt jedes quartal 235 euro vorauszahlen darf.

letztendlich bleibt der riesengroße vorteil du bist dein eigener chef. :)

vielleicht hab ich dir nen bissel geholfen.

gruß

steffen
 
Ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten:

Gewerbesteuer: Nein. Als Fotograf musst Du kein Gewerbe anmelden.
Du bist Freiberufler. Alles was Du brauchst ist eine Steuernummer, die holst Du Dir beim FA.

Einkommenssteuer: Da kümmerst Du dich am besten erst am Ende des
Jahres drum - bis dahin alle Belege und Quittungen sammeln, die mit Deiner
Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Schau erstmal, wieviel Du insgesamt verdienst,
bei dem Verdienst, den Du hier nennst, glaube ich aber kaum, dass Du da überhaupt Steuern zahlen musst.

Kleinunternehmer-Regelung: Bietet sich für Dich an, da Du auf jeden Fall unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibst.
Du schlägst dann auf Deine Rechnungen KEINE Umsatzsteuer drauf. Das bedeutet für Dich weniger Stress mit der Umsatzsteuer (Voranmeldung usw.) - allerdings bist Du damit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Solltest Du im ersten Jahr über teure Anschaffungen nachdenken (Kameraequipment oder ähnliches), dann solltest Du drüber nachdenken, von der Kleinunternehmerregelung KEINEN Gebrauch zu machen (= wg. Vorsteuerabzug)

Zum Verhalten Deines "Chefs":
Er ist natürlich auf der sicheren Seite, wenn er Dich als freien Mitarbeiter
beschäftigt, denn wenn Du über 400 Euro verdienst, dann bist Du nicht mehr geringfügig beschäftigt und der ganze Rattenschwanz mit Sozialleistungen, Krankenkasse, usw. kommt auf ihn zu...
Insofern ist das schon recht pfiffig von ihm, dass er Dir da den Schwarzen Peter zuschiebt :hehehe:
Bedenke aber Folgendes:
Wenn Du dort als freier Mitarbeiter auf "eigenes Risiko" arbeitest, bedeutet das für Dich aber auch, dass Du von dem Geld, das Du dort verdienst, auch
Deine KV, deine Rentenversicherung, Altersvorsorge, Versicherungen usw. bezahlen musst. Du bist ja dann auf eigene Rechnung tätig.
Und dafür finde ich 9 Euro/Stunde viel zu wenig.
Aber ich kenne die näheren Umstände nicht, was Du noch nebenher machst, usw.
 
Vielen Dank für die Antwort. Ist auf jeden Fall aufschlussreich!
Ich bin zur Zeit Schüler und noch gesetzlich Familienversichert. Muss ich nich jetzt selbst versichern??

Ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten:

Gewerbesteuer: Nein. Als Fotograf musst Du kein Gewerbe anmelden.
Du bist Freiberufler. Alles was Du brauchst ist eine Steuernummer, die holst Du Dir beim FA.

Einkommenssteuer: Da kümmerst Du dich am besten erst am Ende des
Jahres drum - bis dahin alle Belege und Quittungen sammeln, die mit Deiner
Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Schau erstmal, wieviel Du insgesamt verdienst,
bei dem Verdienst, den Du hier nennst, glaube ich aber kaum, dass Du da überhaupt Steuern zahlen musst.

Kleinunternehmer-Regelung: Bietet sich für Dich an, da Du auf jeden Fall unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibst.
Du schlägst dann auf Deine Rechnungen KEINE Umsatzsteuer drauf. Das bedeutet für Dich weniger Stress mit der Umsatzsteuer (Voranmeldung usw.) - allerdings bist Du damit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Solltest Du im ersten Jahr über teure Anschaffungen nachdenken (Kameraequipment oder ähnliches), dann solltest Du drüber nachdenken, von der Kleinunternehmerregelung KEINEN Gebrauch zu machen (= wg. Vorsteuerabzug)

Zum Verhalten Deines "Chefs":
Er ist natürlich auf der sicheren Seite, wenn er Dich als freien Mitarbeiter
beschäftigt, denn wenn Du über 400 Euro verdienst, dann bist Du nicht mehr geringfügig beschäftigt und der ganze Rattenschwanz mit Sozialleistungen, Krankenkasse, usw. kommt auf ihn zu...
Insofern ist das schon recht pfiffig von ihm, dass er Dir da den Schwarzen Peter zuschiebt :hehehe:
Bedenke aber Folgendes:
Wenn Du dort als freier Mitarbeiter auf "eigenes Risiko" arbeitest, bedeutet das für Dich aber auch, dass Du von dem Geld, das Du dort verdienst, auch
Deine KV, deine Rentenversicherung, Altersvorsorge, Versicherungen usw. bezahlen musst. Du bist ja dann auf eigene Rechnung tätig.
Und dafür finde ich 9 Euro/Stunde viel zu wenig.
Aber ich kenne die näheren Umstände nicht, was Du noch nebenher machst, usw.
 
Vielen Dank für die Antwort. Ist auf jeden Fall aufschlussreich!
Ich bin zur Zeit Schüler und noch gesetzlich Familienversichert. Muss ich nich jetzt selbst versichern??

Nein, mußt Du nicht. Aber Du darfst den steuerfreien Betrag von ca. 7600 € im Monat nicht überschreiten. Ansonsten mußt du genau nachrechnen, ob sich das dann noch lohnt, denn es gibt z.B. auch kein Kindergeld mehr.
 
somit muss ich meine versicherung (gesätzlich familienversichert) nicht über meine tätigkeit informieren?
 
somit muss ich meine versicherung (gesätzlich familienversichert) nicht über meine tätigkeit informieren?

Nein, Deine Versicherung interessiert das nicht. Das Problem ist einfach, daß Du nicht mehr hauptberuflich Schüler/Student bist, wenn Du mehr als die besagten 7600 € verdienst. Und dann kannst Du auch nicht mehr über Deine Eltern versichert sein.
 
muss ich noch etwas beachten? zum beispiel bei der rechnung?
gibt es da ne art vordruck, ich hab noch nie eine geschrieben!
 
muss ich noch etwas beachten? zum beispiel bei der rechnung?
gibt es da ne art vordruck, ich hab noch nie eine geschrieben!

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (das bist Du) und des Leistungsempfängers (das ist Dein Auftraggeber) ,
- die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
- die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (wenn die Lieferung oder Leistung noch nicht ausgeführt ist), sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist
- den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

Ich empfehle Dir, Dich im Internet ein bisschen umzuschauen, bzw. wenn Du gar nicht weiter weisst, einen Beratungstermin bei einem Steuerberater wahrzunehmen.

Selbständigkeit ist ein sehr komplexes Thema, wir können hier nur punktuell Fragen beantworten.
Eine umfassende Einführung in die Thematik können wir leider nicht bieten.
 
ja aber das macht er doch hier gerade … :keks:

Oh, sind wir hier im Internet? :eek:
Tatsächlich...
Ich denke immer, MU ist nicht gleich Internet :hehehe:

Habe mich missverständlich ausgedrückt:
Ich meinte, er soll besser erstmal ein paar globale Einführungen wie die
von jkm genannte lesen und sich mit speziellen Fragen dann hier melden.

Ich habe mich einfach bei Dir zurückbedankt, Al.
Das dürfte Dein Danke dann wieder aufheben.
Somit wären wir quitt :hehehe:
 
Mmh... also ich schwimme jetzt mal eben gegen den Trend. ;)

Bei mir hat das mit der Selbstständigkeit genauso angefangen wie du es in deinem ersten Post beschrieben hast. Die Vorteile für dich: Es gibt keine. Es sei denn du möchtest später selbstständig bleiben dann kannst du immerhin sagen du hast dich schon während deiner Schulzeit selbstständig gemacht. Erfahrung seit soundsoviel Jahren...
Der Nachteil: Das ist schon gesagt worden aber trotzdem nochmal: Du wirst schlechter bezahlt als "normale" Freelancer, du musst deine Sozialabgaben selber zahlen (sobald du über den Jahresbetrag hinaus kommst), du bist wahrscheinlich finanziell nicht abgesichert falls es mal Probleme geben sollte bei der Zahlungswilligkeit deines Kunden z.B.

Soll dich nicht abschrecken das so zu machen, aber ich führe gegen meine "machen Sie das doch besser freiberuflich, das ist besser für beide Seiten"-Firma gerade Klage weil ich nach meinem Diplom nicht mehr in deren günstig-günstig Pläne passte, einen sehr "lustigen" Vertrag nicht unterzeichnen wollte und nun Rechnungen aus Trotz nicht mehr bezahlt wurden. Muss nicht überall so laufen, aber kommt vor wie man sieht. Und ein Engelsgesicht und gute vertrauensvolle Basis hilft da leider auch nicht, weil das auch Show sein kann.

Gewöhn dir auf jeden Fall an, die Arbeit die du da machst in schriftlicher Form festzuhalten und lass den Vertrag/die Auftragsbestätigung (darauf solltest du unbedingt bestehen) von jemandem lesen der sich damit auskennt. Das verschafft dir zumindest rechtlich ein gutes Standbein.

So. Ich will jetzt nicht zuviel Misstrauen und Paranoia schüren, aber ich gehe gerne immer vom Worst-Case-Szenario aus. Das bewahrt mich vor den meisten Überraschungen die ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit auch nie vermutet hätte.
 
Ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten:

Gewerbesteuer: Nein. Als Fotograf musst Du kein Gewerbe anmelden.
Du bist Freiberufler. Alles was Du brauchst ist eine Steuernummer, die holst Du Dir beim FA.

Einkommenssteuer: Da kümmerst Du dich am besten erst am Ende des
Jahres drum - bis dahin alle Belege und Quittungen sammeln, die mit Deiner
Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Schau erstmal, wieviel Du insgesamt verdienst,
bei dem Verdienst, den Du hier nennst, glaube ich aber kaum, dass Du da überhaupt Steuern zahlen musst.

Interessante Auffassung, ich sehe das aber ein wenig anders.

Wieso ist er als Fotograf ohne (abgeschlossene) Ausbildung ein Freiberufler? Zugegebenermaßen ist der "Freiberufler" im §18 EStG nicht genau defininiert, aber der Fotograf gilt nach meiner Auffassung als Handwerker. Und wenn man ihn irgendwo bei den sog. Katalogberufen der Freiberufler unterbringen möchte, z. B. irgendwas bzgl. "andere künstlerische Berufe", dann muss zumindest eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden.
Also nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht sind die "freien Berufe" eher als soziologischer Begriff einzuordnen. Eine genauere Begriffbestimmung erfolgt im Partnerschaftsgesetz (gleich einer der ersten Paragraphen).
Wie auch immer, ohne abgeschlossene Ausbildung sehe ich hier keinen freien Beruf.

Dementsprechend wäre es meiner Auffassung nach eher ein Gewerbebetrieb, was zusätzlich zu einer Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer führt. Aufgrund der geringen Einnahmen wird aber wahrscheinlich keine Gewerbesteuer anfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann auch nebenberuflich selbstständig tätig sein. Als Schüler und Student zählt das als Nebenberuf solange er nicht über diese Freibetragsgrenze kommt. Fotografen zählen außerdem auch zu den künstlerischen Berufen. Er wär da nicht der erste freiberufliche Fotograf. ;)

Das Gewerbe braucht er dafür wirklich nicht und würde ihn bei den Summen mehr kosten als nötig ist. Deswegen hat ollo das schon ganz richtig erklärt.
 
Man kann auch nebenberuflich selbstständig tätig sein. Als Schüler und Student zählt das als Nebenberuf solange er nicht über diese Freibetragsgrenze kommt. Fotografen zählen außerdem auch zu den künstlerischen Berufen. Er wär da nicht der erste freiberufliche Fotograf. ;)

Das Gewerbe braucht er dafür wirklich nicht und würde ihn bei den Summen mehr kosten als nötig ist. Deswegen hat ollo das schon ganz richtig erklärt.

Oh oh, Leute, bitte aufpassen!!!

Schaut bitte mal in den Hinweis H15.6 EStH -> "Abgrenzung selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb" -> "Beispiele für Gewerbebetriebe" unter "Fotograf, der Werbeaufnahmen macht". Selbstverständlich gibt es auch den künstlerischen Fotografen, aber ich denke, das schliesst sich in diesem Fall aus.
Ihr solltet besser noch mal mit eurem Steuerberater reden und falls der die Richtlinien und Hinweise nicht kennt, dann verweist ihn auf obige Textstelle.
Ansonsten beim Finanzamt gezielt nachfragen und genau mitteilen, was ihr macht. Vielleicht sind die Bilder von den Produkten ja auch net für die Werbung gedacht, sondern um sie im eigenen Gebäude an die Wand zu hängen. :)

Dazu gibt es auch ein BFH-Urteil vom 19.2.1998 - BStBl II S. 441 .
Man muss schon genau schauen, was der Fotograf macht. Ich tendiere, besonders aufgrund nicht abgeschlossener Ausbildung, zum Gewerbebetrieb.

Erzählt mal einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, dass jeder Hans sich ohne qualifizierte Berufsausbildung "Freiberufler" nennen darf. ;-)

EDIT: Berichtigung des BFH-Urteils und Hinweise in neuer Fassung.
EDIT2: Von welchem Freibetrag sprichst du?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Ordnungsamt habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet. Für das Finanzamt fülle ich gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, beziehungsweise versuche diesen auszufüllen. Vieles ist mir völlig unklar und ich Frage mich ob mein Chef recht hat mit seiner Behauptung.

Wo sind seine, wo meine Vorteile/Nachteile?
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer -> werd ich jetzt zur Kasse gebeten?
Welchen Vorteil/Nachteil bietet die Kleinunternehmer-Reglung?
Da du dich ja selbst schon einen Gewerbebetrieb angemeldet hast, bist du automatisch Zwangsmitglied bei der IHK/HWK und kannst natürlich auch deren Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn sich ma Fragen aufwerfen, gibts dort immer einen Ansprechpartner. Bei steuerlichen Fragen würde ich mich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden. Zur Steuergestaltung eher an den Berater... :)

Dein Auftraggeber (du bist jetzt dein eigener Chef) hat u.a. die Vorteile, dass er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, muss keinen Urlaub gewähren und muss keine Kündigungsfristen einhalten (kommt aber auch wieder auf eure Vertragsgestaltung an).
In den Formularen vom Finanzamt musst du unter anderem angeben, wieviel du voraussichtlich verdienen wirst. Danach richtet sich die Einkommensteuervorauszahlung (+KiSt, SolZ). Wenn es bei den 400-500 EUR im Monat bleibt, dann wird da sicherlich Null angesetzt. Gewerbesteuer musst du bis 24.500 EUR / Jahr auch nicht zahlen.
Umsatzsteuer ist so 'ne Sache. Kommt u.a. auf geplante Investitionen an. Dem Auftraggeber (sofern generell Vorsteuerabzugsberechtigt) ist es egal, ob du 500 EUR netto oder 580 EUR brutto in Rechnung stellst, denn er zahlt ja in beiden Fällen letztendlich nur 500 EUR.
 
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