Fragen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • Ersteller bastianschroeer
  • Erstellt am
Bzgl. IHK kenne ich mich nicht besonders gut aus, aber ich weiß, dass es da auch wieder irgendwelche Freibeträge gibt. Oder irgendwas für Existenzgründer. Da muss sich wer anderes dazu äußern.
 
@philz: Eben dies ist mir sowohl vom Finanzamt direkt als auch von Designverbänden gesagt worden. Wie das explizit bei Fotografen aussieht weiß ich nicht. Aber er will die Sachen ja nicht selbst vertreiben. Er ist einfacher Lieferant. Und bei den Grafikern zumindest darf sich jeder Hinz und Kunz Grafiker nennen, weil es kein geschützter Beruf ist.
 
Ich möchte ja nur darauf hinweisen, dass man den Einzelfall genauer untersuchen und beurteilen muss. Wenn es zig Seiten Richtlinien und Hinweise zu einem Paragraphen gibt, dann bedeutet das meist, dass es da Abgrenzungsschwierigkeiten gibt. Wenn er als Fotograf einer journalistischen Tätigkeit nachgeht, würde ich auch sagen, dass man ihn als Freiberufler ansehen kann. Was hat dir denn das Finanzamt und die Designverbände bezüglich freiberuflicher Tätigkeit eines Fotografen genau gesagt? Würde mich wundern, wenn die das BFH-Urteil einfach ignorieren. Ein Grafiker, Designer etc. ist ja wieder was anderes als ein Fotograf. Wer sich mit dem Steuerrecht schon mal auseinandergesetzt hat, der weiss, dass ein kleines Detail den ganzen Sachverhalt anders aussehen lassen kann. Da muss man meist jeden Fall einzeln beurteile und man kann nicht unbedingt sagen, bei dem ist das so, dann ist das bei mir auch so.

Wenn nicht soll er einfach das Gewerbe wieder abmelden und den Freiberuflerlappen vom Finanzamt ausfüllen. Letztendlich entscheidet eh das Finanzamt, aber in seinem Fall wär's aus steuerlicher Sicht wahrscheinlich eh egal, da er eh fast unter allen Freigrenzen liegt... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin Grafikerin, nicht Fotografin, deswegen hat mir das Finanzamt zu Fotografen gar nichts gesagt. Aber ich kenne Fotografen die ebenfalls als Freiberufler arbeiten und das schon seit Jahren, die auch neben Ausbildung oder Studium angefangen haben. Ich fände es arg seltsam wenn die alle irgendwie illegal zugange wären ohne es zu ahnen.
Aber klar, mit Sicherheit kann ich es nicht sagen. Deswegen ist ihm ja auch schon geraten worden vorsichtshalber einfach beim Finanzamt nachzufragen. ;)
 
Kann durchaus möglich sein. Es gibt ja auch Bildberichterstatter etc. die freiberuflich tätig sind, das habe ich ja nicht ausgeschlossen. Mir gings nur um diese Produktfotografie und dass man nicht pauschal sagen kann, alle Fotografen sind freiberuflich tätig. Aber ich hab das Gefühl, wir drehen uns nun im Kreis. ;-)
Er wird's schon richtig machen und wenn nicht, dann meldet sich eh der Fiskus irgendwann. :)
 
Darauf können wir uns einigen. :D
 
finde philz hat hier sehr sachdienliche tipps gegeben. Der einzelfall ist immer entscheidend. Am Besten ist sich generell an Fia zu wenden und da nachzufragen. Die sind da auch sehr behilflich !
 
Ich würde dir einen märchensteuerpflichtiges Gewerbe empfehlen, da, wie schon gesagt, die Anschaffungen Geld zurückbringen und deine (gewerblichen Kunden) mit der Märchensteuer eh keine Probs haben.

Aaaaber: Über deinen Stundensatz solltest du nochmal in dich gehen. Ich arbeite zwar auf einem vollkommen anderen Sektor und weiß nicht, wasin dem Gewerbe üblich ist, aber unter 40,- die Stunde ist kein Einmannunternehmen dauerhaft sinnvoll zu führen.
Sollte dir das egal sein, weil du eh noch andere "Einkommen" (z.B. freies Wohnen, keinen Strom bezahlen, kein Auto, kein Sprit etc.), dann ist das auch problematisch, weil ich glaube, daß man so Preise kaputtmacht und denen, die wirklich davon leben müssen, die Grundlage entzieht.

Alleine, wenn du mal die Abschreibungen für die notwendige Ausrüstung rechnest, dürfte der Satz betriebswirtschaftlich nicht hinkommen.

Außerdem solltest du dir in deinem Falle über die Scheinselbstständigkeit Gedanken machen. (Wer 4/5 seines Umsatzes mit einem einzigen Kunden macht, ohne Mitarbeiter und sich nicht nachweislich sich um andere Kunden bemüht...). Siehe hier http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
Im Zweifelsfalle kann das teuer werden.

Und Steuervorauszahlungen kommen immer nach Murphy's law! Also zum unbrauchbarsten Zeitpunkt mit größtem Schaden!
 
@ ollo:

Mir ging es...

1. ...darum, daß man, wenn man sowas macht, sich vorher betriebswirtschaftlich etwas kundig machen sollte. Das gibt's so aber nicht im großen Konz!
2. ...darum, daß er scheinselbstständig wäre, wenn er das macht!
3. ...darum, daß ich vor Preisdumping warnen wollte, weil es letztendlich allen Beteiligten schadet, auch wenn er hundertmal Schüler ist.
4. ...darum, daß sich das FA nicht dafür interessiert, ob jemand Schüler ist, wenn es was zu holen gibt.

Das kam <imho> in Post #4 so nicht raus. Wenn es in meinem Post auch nicht so raus kam, hab ich mich zu verklausuliert ausgedrückt. Sorry!

Abgesehen davon habe ich schon mal einem Schüler mit einer privaten 1600,- € Spende aus der Bredouille geholfen, weil er ein paar klitzekleine Randbedingungen der Geschäftswelt übersehen hatte.
 
3. ...darum, daß ich vor Preisdumping warnen wollte, weil es letztendlich allen Beteiligten schadet, auch wenn er hundertmal Schüler ist.
löblich, löblich. leider sehen das hier die wenigsten ein und es interessiert sie einen kurzsichtigen dreck. im entschuldbarsten fall wissen sie es schlichtweg nicht.
die frage ist aber auch, ob ein auftraggeber einem nicht fachgebildeten schüler (klar, er kann als autodidakt ’ne kanone sein) mehr als ein taschengeld zahlt und sich nicht dafür ins fäustchen lacht.
gruß, al
 
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Naja, wenn er bis jetzt 9 Euro als Mitarbeiter bekommen hat, dann müsste er 9,-€ x 2,3 = 20,70€ (netto) als Selbständiger verlangen, wenn er seine Gerätschaften selbst mitbringt.
Stellt der AG diese, wären 9,- x 1,8 = 16,20€ angebracht.
Diese Werte währen keine Lohnsteigerung, sondern nur reelle Erfahrungewerte (in meiner Branche), was man verlangen müsste, um einem MA 9,- brutto bezahlen zu können!

Edit:
Nur als Hinweis: Ein Primavera-Planer bekommt bis zu 120,-€/h. (Das ist einer der Scheduling und Controlling mit einem bestimmten Programm macht). Und da kommt keiner auf die Idee, sowas für 30 Euronen zu machen!
 
Naja, wenn er bis jetzt 9 Euro als Mitarbeiter bekommen hat, dann müsste er 9,-€ x 2,3 = 20,70€ (netto) als Selbständiger verlangen, wenn er seine Gerätschaften selbst mitbringt.
Stellt der AG diese, wären 9,- x 1,8 = 16,20€ angebracht.
Diese Werte währen keine Lohnsteigerung, sondern nur reelle Erfahrungewerte (in meiner Branche), was man verlangen müsste, um einem MA 9,- brutto bezahlen zu können!

erläuter das bitte mal genauer. was soll der faktor 1,8 u. 2,3. und was bedeutet "MA"?
Ich denke, dass 9 Euro ein angebrachter Stundenlohn ist, wenn man bedenkt, dass ich keinerlei Abgaben zu entrichten habe.
 
Die Faktoren sind Erfahrungswerte. Nachzulesen in so ziemlich jedem Buch über Betriebswirtschaft.
Alles was darunterliegt führt zu einem Abbau der Substanz. Aber macht nix, das passiert auch täglich vielen Handwerksbetrieben. Nur gibt es die dann nicht mehr, weil die kein Backup durch Eltern etc. haben!

MA heißt Mitarbeiter oder auch Arbeitnehmer. Auch nachzulesen in diversen BW-Büchern, ansonsten gängige Bezeichnung im Wirtschaftsleben.

Meine Berechnung war davon ausgegangen, daß 9 Euro genug wären. sie sollte aber zeigen, wieviel du eigentlich betriebswirtschaftlich verlangen müsstest, um wirklich 9 Euro zu verdienen!
 
Wer trägt denn deine Krankenversicherung? Die Familienversicherung kommt ja hier aufgrund des übersteigenden Betrags nicht mehr in Betracht, oder?
Wo sind die "Sozialversicherungsrechtler"? ;)
 
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