gruf
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Moin zusammen.
ungewöhnliches Forum für diese Frage, ich weiß.
Ich habe gerade ein gebrauchtes Auto gekauft (bezahlt ist es schon, abgeholt, angemeldet etc ist es noch nicht). Der Händler hat nochmal Tüv und Au neu gemacht und mir die Zertifikate zur Anmeldung zugeschickt.
AU ist völlig in Ordnung, beim TÜV-Bericht wurden allerdings folgende "geringfügige Mängel" festgestellt:
- Bremsscheiben optisch nahe Verschleißgrenze, Nachmessung erforderlich und ggfs. erneuern
- Bremsbeläge innerhalb Verschleißgrenze ungleichmässig abgefahren, Ursache beseitigen
- Stabilisator-VA: Lagerung porös / mit geringem Spiel
Zumindest die ersten beiden Punkte sind ja Verschleißteile und somit normalerweise von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Gilt das auch wenn (in diesem Fall eindeutig) nachweisbar ist, dass die Mängel schon da waren BEVOR es in meinen Besitz übergegangen ist?
Oder kann ich die Beseitigung dieser Mängel noch vor Auslieferung verlangen?
Unter dem TÜV-Ergebnis steht noch folgendes:
"Bitte beachten Sie, dass nach §23 StVO und § 31StVZO Halter und Fahrer für die unverzügliche Beseitigung aller Mängel verantwortlich sind. [...]"
Kann man den Händler darauf festnageln? Noch ist ja er der Halter des Autos.
Kennt sich da jemand von euch aus? Habt ihr evtl Links oder andere Quellen zu verbindlichen Infos?
Grüße und Danke schonmal,
Phil
ungewöhnliches Forum für diese Frage, ich weiß.
Ich habe gerade ein gebrauchtes Auto gekauft (bezahlt ist es schon, abgeholt, angemeldet etc ist es noch nicht). Der Händler hat nochmal Tüv und Au neu gemacht und mir die Zertifikate zur Anmeldung zugeschickt.
AU ist völlig in Ordnung, beim TÜV-Bericht wurden allerdings folgende "geringfügige Mängel" festgestellt:
- Bremsscheiben optisch nahe Verschleißgrenze, Nachmessung erforderlich und ggfs. erneuern
- Bremsbeläge innerhalb Verschleißgrenze ungleichmässig abgefahren, Ursache beseitigen
- Stabilisator-VA: Lagerung porös / mit geringem Spiel
Zumindest die ersten beiden Punkte sind ja Verschleißteile und somit normalerweise von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Gilt das auch wenn (in diesem Fall eindeutig) nachweisbar ist, dass die Mängel schon da waren BEVOR es in meinen Besitz übergegangen ist?
Oder kann ich die Beseitigung dieser Mängel noch vor Auslieferung verlangen?
Unter dem TÜV-Ergebnis steht noch folgendes:
"Bitte beachten Sie, dass nach §23 StVO und § 31StVZO Halter und Fahrer für die unverzügliche Beseitigung aller Mängel verantwortlich sind. [...]"
Kann man den Händler darauf festnageln? Noch ist ja er der Halter des Autos.
Kennt sich da jemand von euch aus? Habt ihr evtl Links oder andere Quellen zu verbindlichen Infos?
Grüße und Danke schonmal,
Phil