Granny Schmitz
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Hallo zusammen,
ich habe gerade einen regen Austausch mit dem Finanzamt. Es geht um die Steuern für das letzte Jahr. Ich habe eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorgelegt dass ich zum einen im Außendienst arbeite und die Summe der Tage die ich länger als acht Stunden draußen war sind aufgeführt.
Weiterhin gibt es ein Schreiben meines Arbeitgebers dass ich ein Homeoffice habe da ich in der Firma keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung habe.
Für das Jahr davor wurde das Schreiben des Arbeitgebers bezüglich des Verpflegungsmehraufwandes anstandslos akzeptiert und da wurde auch alles geprüft, vor Ort und mit der Sachbearbeiterin zusammen.
Nun habe ich Post bekommen dass ich auch die Gesamtanzahl der anwesenden Tage vom Arbeitgeber bescheinigen lassen soll und ich soll eine Einzelaufstellung welche Kosten für das Arbeitszimmer anfallen einreichen.
Meine Fragen hierzu:
Wenn mein Arbeitgeber mir bescheinigt dass ich letztes Jahr Summe X an Tagen mehr als 8 Stunden unterwegs war muss das Finanzamt das nicht einfach akzeptieren ?
Wenn ich ein Zimmer von 10 qm als Arbeitszimmer nutze muss dann das gesamte Zimmer angerechnet werden oder wie läuft so was in der Regel ? Ein Arbeitskollege meinte er hat darin nur seinen Rechner und den Drucker stehen und er setzt, in einer anderen Stadt, das komplette Zimmer ab. Ich habe da einen Schreibtisch, Regal, Unterlagen etc alles drin. Wird dann die Grundfläche des Arbeitsbereiches berechnet oder das ganze Zimmer ?
Ich hatte Einspruch gegen die Ermittlung der Steuern eingereicht weil man bis dato den Verpflegungsmehraufwand und das Arbeitszimmer nicht anerkennen will. Es wäre nicht ausreichend begründet. Entweder habe ich da eine sehr enthusiaschte Mitarbeiterin erwischt oder setzt man auf eine Zermürbung ?
Wenn man doch für das vorletzte Jahr den Verpflegungsmehraufwand aktzeptiert und ich genau den gleichen Job mache, warum dann nicht auch für das Folgejahr ?
Danke vorab und Gruss
ich habe gerade einen regen Austausch mit dem Finanzamt. Es geht um die Steuern für das letzte Jahr. Ich habe eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorgelegt dass ich zum einen im Außendienst arbeite und die Summe der Tage die ich länger als acht Stunden draußen war sind aufgeführt.
Weiterhin gibt es ein Schreiben meines Arbeitgebers dass ich ein Homeoffice habe da ich in der Firma keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung habe.
Für das Jahr davor wurde das Schreiben des Arbeitgebers bezüglich des Verpflegungsmehraufwandes anstandslos akzeptiert und da wurde auch alles geprüft, vor Ort und mit der Sachbearbeiterin zusammen.
Nun habe ich Post bekommen dass ich auch die Gesamtanzahl der anwesenden Tage vom Arbeitgeber bescheinigen lassen soll und ich soll eine Einzelaufstellung welche Kosten für das Arbeitszimmer anfallen einreichen.
Meine Fragen hierzu:
Wenn mein Arbeitgeber mir bescheinigt dass ich letztes Jahr Summe X an Tagen mehr als 8 Stunden unterwegs war muss das Finanzamt das nicht einfach akzeptieren ?
Wenn ich ein Zimmer von 10 qm als Arbeitszimmer nutze muss dann das gesamte Zimmer angerechnet werden oder wie läuft so was in der Regel ? Ein Arbeitskollege meinte er hat darin nur seinen Rechner und den Drucker stehen und er setzt, in einer anderen Stadt, das komplette Zimmer ab. Ich habe da einen Schreibtisch, Regal, Unterlagen etc alles drin. Wird dann die Grundfläche des Arbeitsbereiches berechnet oder das ganze Zimmer ?
Ich hatte Einspruch gegen die Ermittlung der Steuern eingereicht weil man bis dato den Verpflegungsmehraufwand und das Arbeitszimmer nicht anerkennen will. Es wäre nicht ausreichend begründet. Entweder habe ich da eine sehr enthusiaschte Mitarbeiterin erwischt oder setzt man auf eine Zermürbung ?
Wenn man doch für das vorletzte Jahr den Verpflegungsmehraufwand aktzeptiert und ich genau den gleichen Job mache, warum dann nicht auch für das Folgejahr ?
Danke vorab und Gruss