Frage zu Steuern

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Granny Schmitz

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Hallo zusammen,

ich habe gerade einen regen Austausch mit dem Finanzamt. Es geht um die Steuern für das letzte Jahr. Ich habe eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorgelegt dass ich zum einen im Außendienst arbeite und die Summe der Tage die ich länger als acht Stunden draußen war sind aufgeführt.
Weiterhin gibt es ein Schreiben meines Arbeitgebers dass ich ein Homeoffice habe da ich in der Firma keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung habe.

Für das Jahr davor wurde das Schreiben des Arbeitgebers bezüglich des Verpflegungsmehraufwandes anstandslos akzeptiert und da wurde auch alles geprüft, vor Ort und mit der Sachbearbeiterin zusammen.

Nun habe ich Post bekommen dass ich auch die Gesamtanzahl der anwesenden Tage vom Arbeitgeber bescheinigen lassen soll und ich soll eine Einzelaufstellung welche Kosten für das Arbeitszimmer anfallen einreichen.

Meine Fragen hierzu:

Wenn mein Arbeitgeber mir bescheinigt dass ich letztes Jahr Summe X an Tagen mehr als 8 Stunden unterwegs war muss das Finanzamt das nicht einfach akzeptieren ?

Wenn ich ein Zimmer von 10 qm als Arbeitszimmer nutze muss dann das gesamte Zimmer angerechnet werden oder wie läuft so was in der Regel ? Ein Arbeitskollege meinte er hat darin nur seinen Rechner und den Drucker stehen und er setzt, in einer anderen Stadt, das komplette Zimmer ab. Ich habe da einen Schreibtisch, Regal, Unterlagen etc alles drin. Wird dann die Grundfläche des Arbeitsbereiches berechnet oder das ganze Zimmer ?

Ich hatte Einspruch gegen die Ermittlung der Steuern eingereicht weil man bis dato den Verpflegungsmehraufwand und das Arbeitszimmer nicht anerkennen will. Es wäre nicht ausreichend begründet. Entweder habe ich da eine sehr enthusiaschte Mitarbeiterin erwischt oder setzt man auf eine Zermürbung ?
Wenn man doch für das vorletzte Jahr den Verpflegungsmehraufwand aktzeptiert und ich genau den gleichen Job mache, warum dann nicht auch für das Folgejahr ?

Danke vorab und Gruss
 
Wenn ich ein Zimmer von 10 qm als Arbeitszimmer nutze muss dann das gesamte Zimmer angerechnet werden oder wie läuft so was in der Regel ? Ein Arbeitskollege meinte er hat darin nur seinen Rechner und den Drucker stehen und er setzt, in einer anderen Stadt, das komplette Zimmer ab. Ich habe da einen Schreibtisch, Regal, Unterlagen etc alles drin. Wird dann die Grundfläche des Arbeitsbereiches berechnet oder das ganze Zimmer ?

Die Frage klingt irgendwie komisch. Ich kenn das nur so, dass man versucht ein möglichst großes Arbeitszimmer anzugeben. Warum willst Du das kleinrechnen?
 
Die Frage klingt irgendwie komisch. Ich kenn das nur so, dass man versucht ein möglichst großes Arbeitszimmer anzugeben. Warum willst Du das kleinrechnen?

Ich möchte wissen was man ansetzen kann und was vom Amt zu akzeptieren ist. Das Amt in der anderen Stadt, in der der Kollege wohnt, akzeptiert das alles einfach so mit seinem Büro, da kommen keine Fragen.
 
meine Buchhaltungsdame hat mir das mit dem Arbeitszimmer so erklärt.

Wenn es zu 100% als Arbeitszimmer dient, dann eben die Anzahl der qm
anteilig von der Miete ansetzen.

Wenn es nur zum Teil als Arbeitszimmer dient, dann einen Grundriss zeichnen
und darin die Größe des Bereiches einzeichnen, der zur Arbeit genutzt wird,
davon die qm ermitteln, Rest wie oben





... ich zahle freiwillig 100% Steuern, wenn diese Bürokratnhengste mich in Ruhe ließen.
Aber dann hätten diese Esel ja keine Arbeit mehr.
 
Ich möchte wissen was man ansetzen kann und was vom Amt zu akzeptieren ist.

Man kann das ansetzen, was man zu 100% für die Ausübung seiner Tätigkeit an Fläche verwendet und "das Amt" muss das akzeptieren.

Die Menschen im Finanzamt sind ja auch nicht doof. Die wundern sich eventuell, wenn man eine 60qm Butze bewohnt und davon angeblich 25qm Arbeitszimmer sind. Wenn es aber tatsächlich so ist, dann muss das auch berücksichtigt werden (dauert vermutlich etwas länger).
 
Wenn mein Arbeitgeber mir bescheinigt dass ich letztes Jahr Summe X an Tagen mehr als 8 Stunden unterwegs war muss das Finanzamt das nicht einfach akzeptieren ?
Muessen sie nicht, scheinbar wollen sie ja nun genaue Angaben haben, schaetze mal Datum/Zeiten und ggf. wo der Aussendienst war. Also beibringen oder drauf verzichten. Waere quasi vergleichbar mit einem Fahrtenbuch.
 
wenn ich eines im Leben gelernt habe dann das: Ämter müssen gar nichts akzeptieren.

Das ist der Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". :D

Und: Doch, sie müssen das anerkennen (ist schließlich gesetzlich geregelt) - eventuell musst Du dein Recht einklagen und das dauert dann ein bisschen.
 
Muessen sie nicht, scheinbar wollen sie ja nun genaue Angaben haben, schaetze mal Datum/Zeiten und ggf. wo der Aussendienst war. Also beibringen oder drauf verzichten. Waere quasi vergleichbar mit einem Fahrtenbuch.

Ich verstehe den Unterschied zum Vorjahr nicht, da wurde das auch alles durchgewunken wegen den 6 Euro, vielleicht wollen die für die seit letztem Jahr geltenden 12 Euro nun genauer prüfen.

Auf die Frage warum man das für 2013 akzeptiert hat und für 2014 nun so einen Aufwand betreibt meinte die Dame: "Ich muss jetzt hier nicht mit mir diskutieren." So sind sie halt :)
 
Ist wie mit 120 km/h in der 80iger Zone, 2013 hats geklappt und 2014 nicht ;)
 
Du gibst die Grösse Deines Arbeitszimmers an und wenn es so ist wie Du sagst, dann gibst Du noch an das es ein reines Arbeitszimmer ist. Basta.
Frag dann mal beim Steuerberater nach ob Du die Nebenkosten, den Strom usw. Anteilig mit einrechnen darfst.
Und wenn die eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers über Deine Anwesendenden Tage ( wo jetzt genau anwesend?) möchten, dann bitte den Arbeitgeber die auszustellen und schick Sie Ihnen. Basta.
Wenn alles so läuft wie sie es wollen, nämlich supergenau, werden Sie Dir am Ende mehr anrechnen müssen als bevor Sie angefangen haben blöde Fragen zu stellen. Dann werden Sie aufhören blöde Fragen zu stellen. Aber vielleicht unterschreibt Deine Steuererklärung auch in Zukunft Dein Arbeitgeber, schliesslich ist es ja anscheinend egal das Du die Richtigkeit Deiner Angaben erklärst und dafür unterzeichnest.
Normalerweise sollten die Übernachtungsbelege ect. schon reichen, aber wenn das Amt es so will gib es Ihnen. Um so mehr die mit Dir beschäftigt sind , desto mehr haben sie keine Zeit für mich.
 
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