Fahrrad Laser Rücklicht - Rechtslage und Gefahren bei der Nutzung

Ich halte die Dinger nach näherer Betrachtung sogar für gefährlich.
In der StVO ist für das Überholen von Zweiradfahrern ein ausreichender Seitenabstand vorgeschrieben. in der StVO ist der zwar nicht beziffert, aber es hat in den letzten 35 Jahren keinen Richter gegeben, der sich mit weniger als 1,5 Metern zufrieden gegeben hat.
Diese roten Linien sind deutlich dichter als 1,5 Meter am Fahrrad dran, können also die Autofahrer dazu animieren, zu eng zu überholen.
 
Hatten wir doch schon:

Ja natürlich sind sie nicht offiziell zugelassen, aber meine Frage war ja nach den möglichen Konsequenzen.

Die Idee mit den Lagesensoren die den Laser dann abschalten ist super aber leider gibts das halt so wohl nicht und ich kann ja leider nur kaufen was existiert.


Ich hab jetzt mal beim ADFC und bei meiner Stadt bezüglich der Lage und rechtlichen Konsequenzen für die Nutzung solcher Laser Rücklichter nachgefragt. Bin mal auf die Antwort gespannt. Vermute aber schwammige und unverbindliche Antworten.
 
rechtlichen Konsequenzen für die Nutzung solcher Laser Rücklichter nachgefragt
Nicht zugelassen = Verboten. Punkt. Konsequenz: Wenn du erwischt wirst, wirst du a) Geld bezahlen müssen und b) wirst du aufgefordert die Leuchte vor Ort zu demontieren oder die Demontage auf dem Polizeirevier nachzuweisen. Ich teile das Argument von WollMac, nach meiner Meinung begibst du dich selbst damit in Gefahr. Wenn man nur das Rücklicht sieht, hält man als Autofahrer ohnehin lieber etwas mehr Abstand. Wenn allerdings eine klare Linie zur Abgrenzung vorhanden ist, wird man als Autofahrer den Platz nutzen, da man davon ausgeht, das es bis zur Linie keine Gefahr gibt.
(geschrieben aus der Sicht eines Autofahrers in Hamburg)
 
Viel wichtiger sind Laserschwerter, dann können die sich in den Fußgängerzonen den Weg frei schlagen, das wäre schön.:teeth:
 
Ich würde bei so einer Frage nicht einfach mal in einem an sich dafür völlig inkompetenten Forum rumfragen, sondern eine fachkundige Stelle, sei es ein Rechtsanwalt, sei es zum Beispiel der ADFC.
Bei Beleuchtung ist die deutsche Obrigkeit sehr restriktiv (und eher autofreundlich). Was an einem Fahrzeug montiert ist, muß a. zugelassen sein, bei Kfz teils sogar speziell für dieses Fahrzeugmodell und b. funktionsfähig sein (wenn es nicht zwingen erforderlich ist und dann nicht funktioniert, muß man es abkleben - was genau das gleiche bewirkt wie nicht zu funktionieren, aber Juristen sehen das halt anders in ihrer eigenen Welt).
Mit Beleuchtung, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, könnte es anders sein. Also wenn du diese roten Projektoren als Gepäck auf dem Gepäckträger transportierst… aber auch da würde ich lieber jemand Kundigen fragen. Vielleicht gelten da andere Regeln als bei sonstigen Aufbauten (wenn du z.B. deine Heckscheiben mit Folie abdunkelst, muß diese eine Zulassungsnummer haben, die auch auf jeder Scheibne sichtbar sein muß - wenn du einfach das Auto hinten volllädst und noch weniger sehen kannst, gibt es keinerlei diesbezügliche Regelungen).
#Schiffversenker,
Scheibenfolie braucht eine Zulassung, damit sichergestellt ist, dass der Krümelglas-Effekt erhalten bleibt, wenn die Scheibe zu Bruch geht.
Dein Fahrzeug Beladen unnd dabei den Innenspiegel blockieren darfst du, wenn ein recht:r Aussenspiegel vorhanden ist.
Gruss, Ciccio
 
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Falls Du zufällig einen Garmin-Fahrradcomputer hast würde ich Dir statt des Lasers das Garmin-Radarrücklicht empfehlen. Habe es ca. 1 Jahr im Einsatz und bin recht zufrieden damit. Es zeigt auf dem Fahrradcomputer an, ob sich Autos von hinten nähern und schaltet bei Annäherung mehr LEDs am Rücklicht ein, so dass man deutlicher auffällt. Und es hat eine Zulassung, ist allerdings auch deutlich teuerer.
 
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Danke für den Tipp, aber das kostet die Hälfte von meinem ganzen Fahrrad, bzw. übersteigt den derzeitigen Marktwert :D

Fahrradcomputer hab ich einen mit Kabel für 5€ dran, aus zwei Gründen: Ich will nicht doppelt Batterie wechseln in Sensor und Tacho und ich will ihn bedenkenlos immer dran lassen können. All dies sind für mich ein enormer Komfortgewinn und das Teil kann alles was wichtig ist. Wenn ich mehr will brauch ich eh mein Smartphone mit genauem GPS Tracking, Puls von der Uhr etc.
 
#Schiffversenker,
Scheibenfolie braucht eine Zulassung, damit sichergestellt ist, dass der Krümelglas-Effekt erhalten bleibt, wenn die Scheibe zu Bruch geht.
Und wie sollte die Folie die Glasstruktur zerstören? Diffundiert da was ins Glas?
 
Scheibenfolie braucht eine Zulassung, damit sichergestellt ist, dass der Krümelglas-Effekt erhalten bleibt,
Nein, falscher Zusammenhang. Den "Krümelglas-Effekt" kannst du ja nicht beeinflussen, der ist durch die Scheibe sichergestellt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Folie gute optische Eigenschaften (hohe Transparenz, geringe Spiegelung etc.) hat und auch die Verklebung hält. Würde sich die Folie mitten in der Fahrt lösen, z.B. durch Sonneneinstrahlung könnte die Sicht und damit die Sicherheit beeinträchtigt sein. Daher braucht es eine Zulassung.
 
#Schiffversenker,

So schwer zu verstehen ist das aber nicht ...

die Folie muss genauso "brüchig" sein wie das in Heck- und Seitenscheiben verwendete Krümelglas, sie darf die entstehenden Bruchstücke nicht so fest uusammenhalten, dass der Sicheheitsaspekt des Krümelglases aufgehoben wird.

Gruss, Ciccio
 
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Nein, falscher Zusammenhang. Den "Krümelglas-Effekt" kannst du ja nicht beeinflussen, der ist durch die Scheibe sichergestellt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Folie gute optische Eigenschaften (hohe Transparenz, geringe Spiegelung etc.) hat und auch die Verklebung hält. Würde sich die Folie mitten in der Fahrt lösen, z.B. durch Sonneneinstrahlung könnte die Sicht und damit die Sicherheit beeinträchtigt sein. Daher braucht es eine Zulassung.
#Noodyn,

Nee, wie an Schiffversenker geantwortet: ist die Folie zu stabil, wird der Sicherheitseffekt von Krümelglas aufgehoben. Und ob die Folie sich während der Fahrt löst, ist egal, die ist doch von innen geklebt.
Gruss, Ciccio
 
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Habe die Dinger am Fahrradanhänger: viel zu dunkel für die Stadt. Im Scheinwerferlicht ist nichts zu erkennen.
 
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Ich versteh's leider immer noch nicht. Der Krümeleffekt soll verhindern, daß man sich an scharfen Kanten schneidet (okay, an der Heckscheiben und den hintersten Seitenscheiben über dem Gepäckraum eh nur möglich, wenn das Auto wirklich arg rumgeworfen wurde und enorm zerknauscht ist und die Insassen nicht angeschnallt sind). Die Scheibe krümelt aber so oder so, mit Folie oder ohne, nur daß mit Folie die Krümel zusammenhängen - wobei mir tatsächlich mal die Frontscheibe zersprungen ist, natürlich ohne dunkle Folie, und da blieben die Krümel auch zusammen. Kann also nicht sooo gefährlich sein.
Wenn man will, daß die Krümel auseinanderfallen - gibt es tatsächlich Folien, die beim Zerspringen der Scheibe dann auch in Bruchstücke zerfallen? Das bezweifle ich.
Die angeführte Sichtbehinderung, falls sich die Folie löst, dürfte auch nur die Heckscheibe betreffen oder die Scheiben neben den Rücksitzen. Durch Scheiben über dem Kofferraum kann man als Fahrer sowieso kaum etwas sehen (auf der Fahrerseite eigentlich überhaupt nichts).
Ich bleib dabei: das ist Regulierungswut. Oder ein Geschäftsmodell, den Zulassungsinstitutionen Geld zuzuschustern.
Und wie gesagt: Sichteinschränkungen hat man auch mit drei Leuten auf der Rückbank oder wenn man das Gepäckvolumen ausnutzt. Dafür hat man zwei Aussenspiegel.
 
Habe die Dinger am Fahrradanhänger: viel zu dunkel für die Stadt. Im Scheinwerferlicht ist nichts zu erkennen.

Neben der Info, das die Dinger am Rad eben nicht zugelassen sind und damit ein Bussgeld nach sich ziehen können endlich ein weiterer guter Beitrag.

Leider ist es so, das diese ganzen Lichteffekte am Rad die von diversen Startups meist aus den Staaten in tollen Youtube Videos beworben werden, eben in der Realität nicht so aussehen.

Ich hatte mir damals das hier besorgt:



und das war dann in der Realität auch deutlich weniger sichtbar.
 
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Liebe Radfahrer,

bringt lieber eine vernünftige, ausreichend helle und richtig eingestellte Beleuchtung vorn und hinten am Fahrrad an als solchen Schachsinn. Und vor allem: schaltet sie rechtzeitig auch ein!

Kein Autofahrer - ich betone: keiner! - möchte gern einen Radfahrer umfahren und verletzen. Wenn wir euch sehen können, nehmen wir auch Rücksicht! Ich jedenfalls.

Aber Rücksicht ist eben auch keine Einbahnstrasse ...
 
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