Ich würde bei so einer Frage nicht einfach mal in einem an sich dafür völlig inkompetenten Forum rumfragen, sondern eine fachkundige Stelle, sei es ein Rechtsanwalt, sei es zum Beispiel der ADFC.
Bei Beleuchtung ist die deutsche Obrigkeit sehr restriktiv (und eher autofreundlich). Was an einem Fahrzeug montiert ist, muß a. zugelassen sein, bei Kfz teils sogar speziell für dieses Fahrzeugmodell und b. funktionsfähig sein (wenn es nicht zwingen erforderlich ist und dann nicht funktioniert, muß man es abkleben - was genau das gleiche bewirkt wie nicht zu funktionieren, aber Juristen sehen das halt anders in ihrer eigenen Welt).
Mit Beleuchtung, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, könnte es anders sein. Also wenn du diese roten Projektoren als Gepäck auf dem Gepäckträger transportierst… aber auch da würde ich lieber jemand Kundigen fragen. Vielleicht gelten da andere Regeln als bei sonstigen Aufbauten (wenn du z.B. deine Heckscheiben mit Folie abdunkelst, muß diese eine Zulassungsnummer haben, die auch auf jeder Scheibne sichtbar sein muß - wenn du einfach das Auto hinten volllädst und noch weniger sehen kannst, gibt es keinerlei diesbezügliche Regelungen).