Fahrrad Laser Rücklicht - Rechtslage und Gefahren bei der Nutzung

maccoX

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Als Radfahrer bin ich auch auf meine Sicherheit bedacht und habe natürlich bereits eine gute Beleuchtung. Trotzdem wird man auch mal gerne irgendwie übersehen und so kleine Leuchtpunkte sind eben - egal wie hell - kein Garant dafür, nicht übersehen zu werden.

Jetzt hab ich entdeckt das es Rücklichter mit Laser gibt, die hinter einen praktisch einen virtuellen Fahrradweg projizieren:
-
xfire-bike-light-laserbbb.jpg

-
- https://de.aliexpress.com/item/5-LED-2-Laser-Bicycle-Bike-Logo-Intelligent-Rear-Tail-Light-Safety-Lamp-Super-Cool-for/32765523862.html

Diese Lampen haben jedoch keine STVZO Zulassung.

Ich bin aber der Meinung das ich mir damit zusätzliche Sicherheit durch Sichtbarkeit im Straßenverkehr erkaufe. Doch wie sieht es rechtlich aus?

Wie seht ihr den Einsatz im Straßenverkehr, was kann damit schief gehen?
- Probleme oder gar Anzeige von Polizisten?
- Mitschuld bei einem Unfall allein weil Rad nicht STVZO konform?
- Mitschuld wenn Autofahrer meint er wurde dadurch irritiert/geblendet (was ja eigentlich nicht sein kann)
- Weigerung meiner Privathaftpflicht zu zahlen wenn ich einen Unfall baue?


Bin mal auf eure Meinungen gespannt, oder gibts hier sogar vielleicht schon Präzedenzfälle?
 
Heißt keine STVZO-Zulassung nicht lediglich, dass sie nicht als einziges Licht genügen?
Es wäre ja durchaus möglich diese Licheter zusätzlich zu einem zugelassenen Licht anzubringen, oder?
 
Na ja, wenn jemand den Mist sieht, zahlst Du ein Bussgeld, vermutlich recht gering und das Ding dürfte konfisziert werden.
Ob so ein Teil jetzt unter grobe Fahrlässigkeit fällt, keine Ahnung. Aber ich würde es lassen.
 
Heißt keine STVZO-Zulassung nicht lediglich, dass sie nicht als einziges Licht genügen?
Es wäre ja durchaus möglich diese Licheter zusätzlich zu einem zugelassenen Licht anzubringen, oder?

Nein. Ebenso sind die lustigen Autoprojektionen der örtlichen Tuner-Proll-Szene ja auch nicht erlaubt.
 
Auf der Seite des ADFC heißt es:
Beleuchtungselemente müssen zugelassen sein
Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten. Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer (siehe Abbildung). Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft noch genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter.

Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro kosten.


Sind nicht zugelassen, dürfen also nicht verwendet werden.
 
Fährt Papa damit im Familienbomber rum juckts aber auch keinen ;)
 
Also sagen wirs mal so, ich würde das zusätzlich zur normalen Beleuchtung die bei mir eh stark und dynamobetrieb ist anbringen.

Wenn ich dann vielleicht mal bis zu 35€ zahlen müsste und das Teil beschlagnahmt wird wär das zwar ärgerlich, aber kein Hinderungsgrund das jetzt zu kaufen und verwenden.

Mir geht es dann eher um ernstere Konsequenzen, siehe Fragestellung.
 
Geiles Ding! :D
Bei 5,99 US$ und max. 35 EUR Bußgeld würde ich das Risiko einfach mal eingehen...
 
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Geiles Ding! :D
Bei 5,99 US$ und max. 35 EUR Bußgeld würde ich das Risiko einfach mal eingehen...

Ja, das ist definitiv nicht das Problem, mir geht es eher um ernstere Konsequenzen im Falle einen Unfalls (siehe Eingangspost).
 
Jetzt hab ich entdeckt das es Rücklichter mit Laser gibt, die hinter einen praktisch einen virtuellen Fahrradweg projizieren:
Klasse, das will ich auch fürs Auto. Sollen hinter und vor mir eine virtuelle dreispurige Autobahn projezieren ... so zur Sicherheit ... :D:drive::hehehe:
 
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Ich würde bei so einer Frage nicht einfach mal in einem an sich dafür völlig inkompetenten Forum rumfragen, sondern eine fachkundige Stelle, sei es ein Rechtsanwalt, sei es zum Beispiel der ADFC.
Bei Beleuchtung ist die deutsche Obrigkeit sehr restriktiv (und eher autofreundlich). Was an einem Fahrzeug montiert ist, muß a. zugelassen sein, bei Kfz teils sogar speziell für dieses Fahrzeugmodell und b. funktionsfähig sein (wenn es nicht zwingen erforderlich ist und dann nicht funktioniert, muß man es abkleben - was genau das gleiche bewirkt wie nicht zu funktionieren, aber Juristen sehen das halt anders in ihrer eigenen Welt).
Mit Beleuchtung, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, könnte es anders sein. Also wenn du diese roten Projektoren als Gepäck auf dem Gepäckträger transportierst… aber auch da würde ich lieber jemand Kundigen fragen. Vielleicht gelten da andere Regeln als bei sonstigen Aufbauten (wenn du z.B. deine Heckscheiben mit Folie abdunkelst, muß diese eine Zulassungsnummer haben, die auch auf jeder Scheibne sichtbar sein muß - wenn du einfach das Auto hinten volllädst und noch weniger sehen kannst, gibt es keinerlei diesbezügliche Regelungen).
 
Klasse, das will ich auch fürs Auto. Sollen hinter und vor mir eine virtuelle dreispurige Autobahn projezieren ... so zur Sicherheit ... :D:drive::hehehe:

Ich hätte ganz gerne nen Laser, der vor meinen Vordermann ein Zeichen projiziert, dass er rechts rüberfahren soll. :crack:
 
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Finde die Laser sind ein cooles Konzept.
Einen Sensor rein der merkt wenn das Fahrrad umfällt und ich persönlich hätte nichts dagegen. Wird ja keiner geblendet.
Wer absolut sicher nicht geblendet werden will checkt noch mit einer zweiten Sensorik den Untergrund sodass zB bei Schnee nicht ganz so stark gestrahlt wird.


Sehe nur das gleiche Problem wie das mit mitterweile allem im Straßenverkehr eines ist. Wenn alle Fahrräder sowas haben, dann bin ich mir nicht sicher ob das dann so ein Lichterfest wird wie es das schon auf der Autobahn ist mit allem was da so blinken muss. Könnte so unübersichtlich werden wie die Schilderurwälder.

Trotzdem eine coole Sache die man definitiv weiter verfolgen sollte.
 
Es gibt schon länger Versuche mit Laserprojektoren im Straßenverkehr.
Audi zeigte mal ein System das die Nebelschlussleuchte erweitern wollte..
Ist aber wieder in der Versenkung verschwunden.
Nicht ohne Grund ist das Lichttechnische stark reglementiert,was an Fahrzeugen angebaut werden kann.
Wenn man mal überlegt, so ein Laser würde "unbeabsichtigt" in Richtung der Augenhöhe strahlen.
Oft sind Polizei und TüV überfordert, was einigen Wildwuchs an Lichtsachen fördert.
Andere Länder sind deutlich restriktiver.
Kleiner Tipp noch: sollte eine Leuchte mit einer blink-Stellung versehen sein, keine Zulassung im Bereich des Stvzo.
 
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