Ich denke auch, dass weitere Versuche einer gütlichen Einigung keinen Erfolg haben werden.
Da bleibt dann nur der Gang zum Arbeitsgericht, ich würde es auch ohne Anwalt versuchen, denn müsstest du selbst zahlen, es sei denn, du bist in der Gewerkschaft, oder hast eine Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten einfach zum zuständigen Arbeitsgericht stehen, bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, die Mitarbeiter dort, sind Rechtspfleger, also Beamten des gehobenen Dienstes, dein Anliegen schildern, die Leute dort werden dir dann helfen, einen entsprechenden Antrag zu formulieren.
Und je nach Tagesform des entsprechenden Mitarbeiters dort, wirst du dann auch noch mehr oder weniger beraten.
Die Sache wird sich dann nach deinem Tätigwerden beim Arbeitsgericht, wahrscheinlich sich erledigen, denn wenn dein ehemaliger Arbeitgeber sieht, dass du ernst machst, wird er voraussichtlich Einsicht gewähren.
Bin natürlich kein Arbeitsrechtsexperte, und weiß nicht, ob die Gründe die du vorbringst, für eine Einsichtnahme nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses dort, ausreicht.
Ich würde mir an deiner Stelle wirklich noch einmal überlegen, ob die Sache die ganze Mühe wert ist.
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber schon so stur jetzt schon ist, dann wird er aller Voraussicht nach, alles was du bemängeln könntest, vorher aus der Akte entfernen.
Ist zwar nicht Rechtens, aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter, sagt man ja so schön.
Meiner Ansicht nach, ist eine Einsichtnahme in eine Personalakte nur während eines Beschäftigungsverhältnisses sinnvoll.
Nachher ist dass doch meiner Ansicht nach uninteressant, du bist dort ausgeschieden, und die Personalakte, bei einem Privatunternehmen, darf keinem anderen Arbeitgeber zugänglich gemacht werden.
Da bleibt dann nur der Gang zum Arbeitsgericht, ich würde es auch ohne Anwalt versuchen, denn müsstest du selbst zahlen, es sei denn, du bist in der Gewerkschaft, oder hast eine Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten einfach zum zuständigen Arbeitsgericht stehen, bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, die Mitarbeiter dort, sind Rechtspfleger, also Beamten des gehobenen Dienstes, dein Anliegen schildern, die Leute dort werden dir dann helfen, einen entsprechenden Antrag zu formulieren.
Und je nach Tagesform des entsprechenden Mitarbeiters dort, wirst du dann auch noch mehr oder weniger beraten.
Die Sache wird sich dann nach deinem Tätigwerden beim Arbeitsgericht, wahrscheinlich sich erledigen, denn wenn dein ehemaliger Arbeitgeber sieht, dass du ernst machst, wird er voraussichtlich Einsicht gewähren.
Bin natürlich kein Arbeitsrechtsexperte, und weiß nicht, ob die Gründe die du vorbringst, für eine Einsichtnahme nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses dort, ausreicht.
Ich würde mir an deiner Stelle wirklich noch einmal überlegen, ob die Sache die ganze Mühe wert ist.
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber schon so stur jetzt schon ist, dann wird er aller Voraussicht nach, alles was du bemängeln könntest, vorher aus der Akte entfernen.
Ist zwar nicht Rechtens, aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter, sagt man ja so schön.
Meiner Ansicht nach, ist eine Einsichtnahme in eine Personalakte nur während eines Beschäftigungsverhältnisses sinnvoll.
Nachher ist dass doch meiner Ansicht nach uninteressant, du bist dort ausgeschieden, und die Personalakte, bei einem Privatunternehmen, darf keinem anderen Arbeitgeber zugänglich gemacht werden.