Ex-Arbeitgeber verweigert Personalakte

Ich denke auch, dass weitere Versuche einer gütlichen Einigung keinen Erfolg haben werden.

Da bleibt dann nur der Gang zum Arbeitsgericht, ich würde es auch ohne Anwalt versuchen, denn müsstest du selbst zahlen, es sei denn, du bist in der Gewerkschaft, oder hast eine Rechtsschutzversicherung.

Ansonsten einfach zum zuständigen Arbeitsgericht stehen, bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, die Mitarbeiter dort, sind Rechtspfleger, also Beamten des gehobenen Dienstes, dein Anliegen schildern, die Leute dort werden dir dann helfen, einen entsprechenden Antrag zu formulieren.

Und je nach Tagesform des entsprechenden Mitarbeiters dort, wirst du dann auch noch mehr oder weniger beraten.

Die Sache wird sich dann nach deinem Tätigwerden beim Arbeitsgericht, wahrscheinlich sich erledigen, denn wenn dein ehemaliger Arbeitgeber sieht, dass du ernst machst, wird er voraussichtlich Einsicht gewähren.

Bin natürlich kein Arbeitsrechtsexperte, und weiß nicht, ob die Gründe die du vorbringst, für eine Einsichtnahme nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses dort, ausreicht.

Ich würde mir an deiner Stelle wirklich noch einmal überlegen, ob die Sache die ganze Mühe wert ist.

Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber schon so stur jetzt schon ist, dann wird er aller Voraussicht nach, alles was du bemängeln könntest, vorher aus der Akte entfernen.

Ist zwar nicht Rechtens, aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter, sagt man ja so schön.

Meiner Ansicht nach, ist eine Einsichtnahme in eine Personalakte nur während eines Beschäftigungsverhältnisses sinnvoll.

Nachher ist dass doch meiner Ansicht nach uninteressant, du bist dort ausgeschieden, und die Personalakte, bei einem Privatunternehmen, darf keinem anderen Arbeitgeber zugänglich gemacht werden.
 
Was soll da denn drin stehen wenn du innerhalb der Probezeit gekündigt hast? Beurteilungen müssen mit dem Arbeitnehmer besprochen werden. Ausbildungsvertrag höchstens & deine Bewerbung bzw. Zeugnisse.
 
Geh zu deiner Gewerkschaft, die beraten dich kostenlos, oder geh zum Anwalt für Arbeitsrecht. Eine Erstberatung kostet eine Pauschale. Die kannst du bei der Terminvereinbarung erfahren.

Übrigens, für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht benötigt man keinen Anwalt. Es ist deshalb unabhängig von Ausgang des Verfahrens nicht teuer.
 
Was soll das alles helfen? Selbst wenn Du durchsetzen kannst, dass Du einsehen darfst, kann er Dir eine entleerte Akte zeigen und den Rest in die Schreibtischschublade stecken... Ich denke: Vergiss es!
 
Was soll das alles helfen? Selbst wenn Du durchsetzen kannst, dass Du einsehen darfst, kann er Dir eine entleerte Akte zeigen und den Rest in die Schreibtischschublade stecken... Ich denke: Vergiss es!

Sehe ich genau so ... glaube nicht, das es dir was bringen wird. Nehmen wir an in der Akte würde hoch brisante Informationen stehen die die Weltgeschichte auf den Kopf stellen könnten (Achtung Übertreibung). Dann wird dein Ex-Chef diese einfach aus der "Mappe" entfernen und das Standard Zeug reihnlegen (Berwerbung/Zeugnisse/Bewertungen ...) dann bringt dir die Einsicht in die Akte rein gar nichts ....
 
Kann der nicht einfach die interessanten Sachen aus der Akte herausnehmen, falls Du ihn zwingst, die Akte einsehen zu können?

as-sassin
 
erstens dürfen die die Akte nicht leeren, zweitens könnte man immerhin dafür sorgen, dass der Betrieb nicht mehr Ausbilden darf
 
erstens dürfen die die Akte nicht leeren, zweitens könnte man immerhin dafür sorgen, dass der Betrieb nicht mehr Ausbilden darf

Wie will man beweisen, das die "interessanten" Dokumente entfernt worden sind? Der TE hatte ja noch nie Einsicht in die Akte, weis also auch nicht was drin steht...
 
Das Recht auf Einsicht besteht während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Hierzu kann der Betrieb Sprechstundenzeiten festlegen. Manchmal bestehen Betriebsvereinbarungen zu dieser Thematik. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist die Notwendigkeit der Einsichtnahme zu begründen.

Die Personalakte ist das Eigentum des Arbeitgebers. Waehrend der Dauer des Arbeitsverhaeltnisses hat der Mitarbeiter das Recht die Personalakte einzusehen. Das gilt insbesondere dann, wenn es um die Tilgung von Abmahnungen geht. Einfach mal so einen Blick in die Personalakte zu werfen wird in der Regel nicht moeglich sein.

Wenn du nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb Einblick in die Personalakte nehmen willst, dann musst das begruendet sein. Entweder Streitigkeiten wegen des Arbeitszeugnisses, der Beschaeftigungsdauer oder austehender
Gehaltszahlungen. Aus purere Neugierde musst kein Arbeitgeber einem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Personalakte zu zeigen.
 
Beim Lesen dieses Threads tauchte bei mir immer wieder die Frage auf, was an der Personalmappe so interessant sein kann?

Die Frage stelle ich mir auch... :confused:

Manchmal kann es auch sinnvoller und besser sein einfach loszulassen, aber wer, ausser der Ersteller dieses Threads weiß was Sache ist...
 
danke Lunde!

Hier wird zur IHK, zum Arbeitsgericht, und was weiss ich wo hingegangen. Dass er sein Auskunftsverlangen begründen kann, wurde bisher aber nicht dargelegt. Viel Spaß beim Stress machen. :)
 
Wenn ich eine Ausbildung nach dem dualen System absolviere, gibt es für diese Ausbildung und diesen Betrieb eine zuständige Stelle. Das ist die IHK, respektive die HWK.

Wenn ich eine wie auch immer geartete Unstimmigkeit mit meinem (Ex-)Ausbildungsbetrieb habe, gehe ich zuerst zum Chef und wenn da keine Kommunikation möglich ist, zur IHK. Ich kann natürlich auch erst zu Lunde und dann zur IHK gehen, aber die umgekehrte Reihenfolge erscheint mir doch irgendwie sinnvoller.

Wenn ich mit der Entscheidung meines Finanzamts nicht zufrieden bin, gehe ich schließlich auch zum Steuerberater und nicht zu Lunde oder zum Finanzgericht, oder?

Wenn der gute Mann bei der IHK meint, dass das Unterfangen sinnlos ist, wird er das dem TE schon sagen. In der Zeit, in der der TE hier schreibt, wäre er schon dreimal bei der IHK gewesen.

Wenn der Betrieb aber durch derartige Sperenzchen aufgefallen ist (in so einem war ich mal), könnte der IHK Mensch auch dankbar sein. Einigen Betrieben enziehen die auch mal die Zulassung. Das klappt nur nicht, wenn sich keiner meldet. ;)
 
Ich kann natürlich auch erst zu Lunde und dann zur IHK gehen, aber die umgekehrte Reihenfolge erscheint mir doch irgendwie sinnvoller.

Mit Leuten, die vorher mit der IHK gesprochen haben, muss ich ja auch nicht mehr reden weil die hier keine Fragen mehr haben :)

Wenn ich mit der Entscheidung meines Finanzamts nicht zufrieden bin, gehe ich schließlich auch zum Steuerberater und nicht zu Lunde oder zum Finanzgericht, oder?

Steuerberatung darf ich nach Deutschem Recht nur als Steuerberater anbieten :)
 
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