Ex-Arbeitgeber verweigert Personalakte

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Ingo Henke

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Hallo,

ich habe da ein Problem. Wie wenige wissen habe ich 2006 eine Ausbildung angefangen die ich während der Probezeit beenden musste. Damit keiner etwas von mir Falsches denkt, ich habe kein Blödsinn gemacht. ;)

Im nachhinein wurden mir Dinge bekannt die den Wunsch in mir weckten den auf den Grund zu gehen. Was es war möchte ich nicht hier äußern. Es geht mir darum. Ich möchte meine Personalakte bei meinen Ex-Arbeitgeber einsehen. Auf telefonische Anfrage reagiert man auf mich nicht, sprich: Man legt ohne Kommentar auf. Letzte Woche sandte ich ein Einschreiben / Rückschreiben dort hin, die Annahme wurde verweigert.

Gut, ich habe jetzt einen wunderbaren Ausbildungsplatz, aber trotzdem möchte ich über Dinge Gewissheit erfahren, die, nach meiner Meinung, ich Gewissheit haben muss.

Wir kann ich meinen Ex-Arbeitgeber dazu bringen mir die Personalakte zugänglich zu machen? Ich weiß, dass ich mindestens fünf Jahre als Ex-Arbeitnehmer das Recht habe diese einzusehen.
 
Wir kann ich meinen Ex-Arbeitgeber dazu bringen mir die Personalakte zugänglich zu machen? Ich weiß, dass ich mindestens fünf Jahre als Ex-Arbeitnehmer das Recht habe diese einzusehen.
Hingehen und freundlich fragen?
 
Übers Arbeitsgericht? Freundlich fragen wird wohl nix bringen...
 
Was soll denn die Polizei machen? Die können dir Hausverbot erteilen, dann darfst du den Ort nicht mehr betreten. Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Polizei auch nicht zuständig für die Umsetzung des Hausverbots.

Solange du dich nicht strafbar machst, sollte die Polizei doch auch nix machen können oder?

Bist du denn mal hingegangen und hast gefragt? Ich meine nicht via Telefon oder via Post. Du könntest den Brief mit einer Zustellurkunde zustellen lassen, die Annahme können die bei sowas nicht verweigern. Ob sie ihn dann wegschmeißen ist ihre Sache, angekommen ist er dann aber in jedem Fall.
 
Hat ja anscheinend nicht funktioniert. Weder Telefonisch noch per Einschreiben.
Wenn die so reagieren wird vorbei gehen auch nichts bringen.

Mit dem Anwalt drohen wär wohl der nächste Schritt, geht ja aber nicht. Post vom Anwalt?

Vielleicht ruft dein neuer Arbeitgeber für dich an. Der hat zwar mit deiner Personalakte nichts zu tun, aber zumindest wird da nicht gleich aufgelegt.

Irgend ein Amt, Arbeitsamt? Beschwerde einlegen?

Muß ja unschön abgelaufen sein, bei der Reaktion.
 
Na komm, einfach weil Du fragst wird Dir sicher nicht mit der Polizei gedroht, da wird schon noch ein wenig mehr sein ...
Warum denn nicht? Er geht hin, dort sitzt eine schlecht gelaunte Dame am Empfang und die sagt ihm, dass wenn er sie weiter belästigt - womöglich sexuell ihrer Aufassung nach - sie die Polizei rufen wird...
 
Ich würde mich erstmal an die IHK, bzw. die HWK wenden. Die haben einen Ansprechpartner, der bei derartigen Problemfällen ggf. weiterhelfen kann.

Immerhin ist die IHK das Organ, das für die betriebliche Ausbildung und auch für die Zulassung von Ausbildungsbetrieben zuständig ist.
 
@Locusta

Sehr unwahrscheinlich ... aber im Prinzip dürfte der rechtlich Weg hier der einzig zielführende sein. Es wäre nur zu überlegen ob es sich wirklich lohnt.
 
Anwalt wäre die sicherste Lösung. Ich habe alles getan was möglich war. Wenn sie mir diese Akte verweigern, der Chef diese an sich genommen hat, dann muss es wirklich was Besonderes sein. Das steigert meine Neugier.
 
Ist zwar "nur" Wikipedia, aber das spricht eine klare Sprache:
wikipedia schrieb:
Der betroffene Mitarbeiter hat das Recht zur uneingeschränkten Einsicht in die ihn betreffenden Aufzeichnungen und kann diese Einsichtnahme auch in Begleitung einer betriebsfremden Person (z.B. eines Rechtsanwaltes oder sachkundigen Verwandten) bzw. gemeinsam mit dem Betriebsrat verlangen (§§ 82, 83 BetrVG). Da der Unternehmer der Anfertigung von Kopien widersprechen kann, kann es bei der Anfertigung von Abschriften zudem mit Hinblick auf eine eventuelle Beweissicherung sinnvoll sein, diese Person als Zeugen zu verwenden. Bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen finden sich sonst oft die betreffenden Notizen nicht im Originalwortlaut oder zur Gänze nicht mehr wieder.
Das Recht auf Einsicht besteht während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Hierzu kann der Betrieb Sprechstundenzeiten festlegen. Manchmal bestehen Betriebsvereinbarungen zu dieser Thematik. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist die Notwendigkeit der Einsichtnahme zu begründen.
Die Akte ist jeweils vollständig vorzulegen. Das vorherige Entfernen von Unterlagen und ihr Wiedereinfügen nach Einsichtnahme des Beschäftigten wäre ein falsches Verhalten auf Arbeitgeberseite.
Personalakten sind vertraulich. Dritten ist die Einsichtnahme grundsätzlich verwehrt. Auch der Personal- oder Betriebsrat oder Behörden haben im Regelfall keinen Zugriff.

Da das Arbeitsverhältnis beendet ist, brauchst du eine Begründung, aber da würde ich wie gesagt die IHK ansprechen.
 
Anwalt wäre die sicherste Lösung.
Und was soll der tun? Vor's Arbeitsgericht ziehen? Viel Spaß mit der Rechtsschutzversicherung. Und warum rennt jeder gleich zum Anwalt, statt sich an das zuständige Organ zu wenden?
Was spricht gegen die IHK?
 
Wenn du Mitglied bist, dann wende dich an die Gewerkschaft, die koennen sicher auch helfen.
 
Beim Lesen dieses Threads tauchte bei mir immer wieder die Frage auf, was an der Personalmappe so interessant sein kann?
Muss ja nicht der wirkliche Grund sein, sondern nur nen paar Beispiele.
 
Beim Lesen dieses Threads tauchte bei mir immer wieder die Frage auf, was an der Personalmappe so interessant sein kann?

Dasselbe fragte ich mich auch.

@ Ingo: Du schreibst ja, dass Du jetzt einen neuen Ausbildungsplatz hast, mit dem Du glücklich bist.

Ich vermute, dass Du wissen möchtest wieso Du den vorigen Ausbildungsplatz verloren hast und Deine Vermutungen bestätigt haben willst.

Die Frage ist nur, was es Dir bringt.

Selbst wenn Du Einsicht in die Akten bekommst, kannst Du ziemlich sicher sein, dass da nichts drin steht, was Du nicht schon wüßtest. Allenfalls die Beurteilung Deines damaligen Vorgesetzten für das Arbeitszeugnis, aber die kennst Du ja bereits - durch das Arbeitszeugnis.
 
Übers Arbeitsgericht? Freundlich fragen wird wohl nix bringen...
Denke ich auch. Ich bin im Rechtsschutz. Bloß, warum verweigert mir man so hartnäckig meine Daten?
Dafür benötigst Du keine Rechtsschutzversicherung und auch keinen Anwalt.
Du gehst einfach auf Arbeitsgericht. Sagst dem Pförtner grob was Du möchtest und er wird ich zum richtig Rechtspfleger verweisen. Dieser wird dann den Fall aufnehmen und Du solltest dann innerhalb von 2 bis 3 Wochen einen Gerichtstermin bekommen. Die Kosten werden maximal 50% der Gerichtskosten sein. Aber dies wird Dir der Rechtspfleger genauer sagen können.

Bedenke Du brauchst keinen Anwalt für diesen ersten Schritt zum Arbeitsgericht. Damit hast Du auch keine weiteren Kosten als die 50% der Gerichtskosten. Die Richter beim Arbeitsgericht sind immer angehalten im Sinne der Arbeitnehmer zu verhandeln. Dies bedeutet, dass Du keinen guten Anwalt benötigst der alle Paragraphen aus dem FF kennt. Denn der Richter muss sie von selbst im Sinne des Arbeitnehmers berücksichtigen.
 
Denke auch Arbeitsgericht würde Erfolg bringen.

NUR: Wenn der Typ so starrsinnig ist wird er sicher auch die Akte "bereinigen" falls er vom Arbeitsgericht oder sonstwem zur Einsichtnahme verdonnert wird.

Letztlich bringt DIR das dann gar nix.

Hat Cheffe denn "Dreck am Stecken"? Meine Frau hatte mal so ne schmutzige Type als Chef, der hat sie mit dem Geld beschissen, es wurde da auch teilweise etwas "schwarz" gearbeitet.

Kurzer Hinweis an den Zoll und Volltreffer als die da aufkreuzten, das bringt persönlich deutlich mehr (Rache)Punkte :auslach:
 
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