incal
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So ein Quatsch.
Es handelt sich um eine zu versteuernde Nebeneinkunft.
Dies unterliegt der Einkommensteuer. Er stellt Rechnung, ohne MwSt. zu erheben.
Macht also §19 Abs. 1 geltend . Ansonsten geht er ja sowieso zu einem Steurberater um sich schlau zu machen. Der wird das dann wissen und sicher auch wo Fallstricke liegen auf diese hinweisen.
Incal
Es handelt sich um eine zu versteuernde Nebeneinkunft.
Dies unterliegt der Einkommensteuer. Er stellt Rechnung, ohne MwSt. zu erheben.
Macht also §19 Abs. 1 geltend . Ansonsten geht er ja sowieso zu einem Steurberater um sich schlau zu machen. Der wird das dann wissen und sicher auch wo Fallstricke liegen auf diese hinweisen.
Incal