Erste Schritte als Freiberufler

So ein Quatsch.
Es handelt sich um eine zu versteuernde Nebeneinkunft.
Dies unterliegt der Einkommensteuer. Er stellt Rechnung, ohne MwSt. zu erheben.
Macht also §19 Abs. 1 geltend . Ansonsten geht er ja sowieso zu einem Steurberater um sich schlau zu machen. Der wird das dann wissen und sicher auch wo Fallstricke liegen auf diese hinweisen.
Incal
 
Die Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit ist von der Zustimmung des Finanzamtes abhängig. Ich habe die Erfahrung gemacht, das gerade in Fällen wie dem des TE, durchaus unterschiedliche Ansichten bei unterschiedlichen Finanzämtern vorherrschen - insbesondere die von eXcuvator angesprochene 100% Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber ist oft ein Zankapfel.
Ich würde zuerst einen kompetenten Steuerberater aufsuchen, der die "Jungs und Mädels" beim FA kennt und erst dann das FA. Das FA ist zur Auskunft verpflichtet, aber gerade unter Zeitdruck stellen die Auskünfte oft nicht die für den Frager günstigste Lösung dar!
 
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Also ein Vorweg ich war noch nicht beim Steuerberater/Finanzamt.

Hab nur grad erst gesehen dass die Diskussion bei dem Punkt "Scheinselbstständigkeit" angekommen ist.

Wenn ich Freiberufler bin und meine Aufträge aber nur von einem Kunden kommen ist das eine Scheinselbstständigkeit? Warum? Ich habe ja keinen exklusiven Vertrag mit denen!

Wenn jemand anders kommt und mich beauftragt ist die Sachlage schon wieder anders?

Wie gesagt das ist ja "nur" ein Nebenjob von daher weiß ich ja gar nicht wie viele Aufträge ich überhaupt bekommen werde.


gruß|wusa
 
Die alte "Scheinselbstständigkeit"-Definition mit "nur einem Kunden" gibt es so nicht mehr.
Zwar ist der Umsatz über mehr als 5/6 von einem Kunden immer noch ein Kriterium, aber dazu müssen noch andere kommen, wie etwa das Fehlen typischer Unternehmensmerkmale. (Das betrifft z.B. den Arbeitsplatz – ist der in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder sogar beim "Kunden"? Ist der Selbstständige weisungsgebunden?)
Wenn der Auftraggeber dann noch dieselbe Tätigkeit von einem Angestellten verrichten lässt oder früher liess, wird nachgeguckt.

Aber diese Kundendefinition, die es früher gab, war den Finanzämtern dann doch zu viel Alarm, mit zu vielen Grenzfällen. Es gibt ja etliche künstlerisch Tätige, die nur einen großen Auftraggeber haben.

Hier mehr dazu.
 
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Das Thema "Scheinselbständigkeit" ist eher eine sozialversicherungsrechtliche Frage.
 
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