fa66
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 16.04.2009
- Beiträge
- 20.058
- Reaktionspunkte
- 9.729
IMHO Straftatbestand wohl eher nicht, Vertragsbruch (Zivilrecht) vielleicht.folgendes steht im Kleingedruckten:
....Jegliche Vervielfältigung, Weiterverbreitung und Nutzung der Analysen zu anderen Zwecken als Ganzes oder in Teilen
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Herausgebers ...
Allerdings: was sind die "zu anderen Zwecken als" im Kleingedruckten? Darfst du dir nicht mal den Inhalt aus der Email auf den Schreibtisch kopieren?