Email Weiterleitung an den Absender gemeldet, wie?

folgendes steht im Kleingedruckten:
....Jegliche Vervielfältigung, Weiterverbreitung und Nutzung der Analysen zu anderen Zwecken als Ganzes oder in Teilen
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Herausgebers ...
IMHO Straftatbestand wohl eher nicht, Vertragsbruch (Zivilrecht) vielleicht.
Allerdings: was sind die "zu anderen Zwecken als" im Kleingedruckten? Darfst du dir nicht mal den Inhalt aus der Email auf den Schreibtisch kopieren?
 
In Österreich kann es meiner Meinung nach nur eine Zivilrechtssache sein, dh dein Abo könnte gekündigt werden. Wird in Deutschland nicht viel anders sein. :)
 
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