eBay-Kauf und Riesenärger

Ohne Paypal macht Ebay leider garnix.

Nun, paypal ist in meinen Verständnis Augenwischerei, da muß jeder selbst entscheiden was überwiegt- ich lehne es ab. Trotzdem, ich hatte das erste Mal seit 7 oder 8 Jahren Ärger mit einem Anbieter. Bei ebay einen Fall eröffnet, es gab einige kurze Mails, Rückmails- da sich der Anbieter nicht meldete habe ich schlußendlich via Bewertungssystem nicht von "Betrug" geschrieben, aber sachlich umschrieben...

Ich hatte keinen finanziellen Schaden, nur insofern daß der Anbieter nicht liefern wollte (ihm war wohl der erzielte Preis zu gering und anschl. nicht mehr erreichbar), aber ebay hat sich gemeldet und die haben auch meine Argumentation verstanden, wenn man solcherart Vorgehen ungeahndet durchgehen lässt, ... wer kommt dann noch zur Plattform zum Einkauf, schafft Umsatz/letztendlich Gewinn für ebay ? Das hat man sehr wohl verstanden, wohin eine Vertrauenskrise -zum Fernbleiben- führt...

Vielleicht ein Weg für Dich, das richtig auszuformulieren etc. pp.
 
solche Vorfälle lasen sich leider bei Online Auktionshäusern nicht 100%ig vermeiden.
Nun, das Problem hat ja nun nicht explizit etwas mit Online Auktionshäusern zu tun. Das kann einem auch passieren, wenn einer auf eine Kleinanzeige in der Zeitung antwortet und den Handel nicht persönlich vor Ort tätigt.

Sowohl der Kauf als auch der Verkauf von und zu privat ist auf die Ferne (Online, telefonisch etc.) halt mit gewissen Risiken verbunden. Dass muss man in beiden Rollen zumindest gedanklich im Hinterkopf haben. Ich hab beispielsweise schon Käufer erlebt, die (zumindest meiner Meinung nach) bewusst etwas kaputt gemacht haben und dann mit Geldforderungen ankamen ("an dem Grill ist der Lack abgegangen, ich muss ein neues Teil kaufen, kosten 30 EUR... so in der Art). Was soll man da machen. Kann man aussitzen oder man kann den (armen) Geschäftspartner zufriedenstellen, um keine rote Bewertung abzubekommen.

Beim Kauf von Privat bin ich mittlerweile auch arg vorsichtig geworden. Aber Frage an den TE: gab es hier gar keine gescheiten Fotos vom Produkt?
 
Vielen Dank für die Ausformulierungen von euch.

Möglicherweise hätte mir PayPal dieses mal sogar geholfen. Ich bleibe dennoch sehr skeptisch. Man in der Vergangenheit auch von Schlupflöchern gelesen, welche einen Betrug zugelassen haben. Aber da ich es ohnehin nicht genutzt habe, möchte ich da gar nicht darauf eingehen wollen.

@Mann im Mond
Klar darfst du das. Hab knapp 700 Euro für das Teil ausgegeben.

@fralud
Es sind/waren definitiv Bilder in der Auktion zu sehen. Allerdings waren Gebrauchsspuren hier nicht zu erkennen. Ich hatte mich ja sogar vor meinem Kauf nochmals an den Verkäufer gewandt, um mir den Neuzustand bestätigen zu lassen. Hier wurde mir nochmals bestätigt, dass es sich um eine neue Gitarre handelt.

Hatte ihn ja um seine unter Zeugen aufgenommenen Detailbilder gebeten. Bisher kam noch nichts an. Wobei ich auch bezweifle, dass hier jedes Detail ersichtlich ist. Stattdessen hab ich den Zustand noch von zwei Kollegen bezeugen lassen und sie in seinem, vorher angeblich ungeöffneten, Karton wieder zurückgeschickt. Ich rechne nach seinen Mails sowieso damit, dass er die Nadel im Heuhaufen sucht. Schöne neue Welt. Da wünscht man ihm doch glatt selbige Erfahrungen machen zu müssen. Aber solche Leute kommen ja irgendwie immer durch. :clap:
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Ausformulierungen von euch. ... Hier wurde mir nochmals bestätigt, dass es sich um eine neue Gitarre handelt.

Ausformulierung ist ein schönes Stichwort. ;)

Kann man z.B. eine Gitarre, die monatelang im Ausstellungsraum eines pleitegegangenen Musikhauses gehangen hat und wiederum Monate später in einer Konkursmasse en Bloc verscherbelt worden ist, als neu bezeichnen oder nicht?

Denn die Klampfe ist nie an einen Endkunden verkauft worden, die Gebrauchsspuren stammen vermutlich vom Handling im Ausstellungsraum.

[Edith sagt]: Interessant wäre die juristische Abgrenzung neu / neuwertig.
 
Ich würde behaupten, dass dann ein Zusatz wie z.B. "Aussteller", "b-stock" oder Ähnliches genutzt werden sollte.

Wenn ich etwas kaufe, was als neu und unbenutzt deklariert ist, gehe ich nicht von einem Ausstellungsraum eines Musikhauses aus. Wenn dann noch der Zusatz "in ungeöffneter OVP" genutzt wird, wird das Ganze über den Maßen unverständlich. Wenn ich dann noch extra DAVOR frage, ob denn irgendwelche Gebrauchsspuren vorhanden sind, halte ich das Ganze für eine Farce. Viel Interpretationsspielraum lässt das für mich nicht.

Für dich?
 
Nunja, wenn wie in deinem Ausgangspost ein »unbedruckter Karton oder Plastikhülle« als ungeöffnete OVP bezeichnet wird… :rolleyes:

Honi soit qui mal y pense!
 
Mal anders gefragt; Willst du die Gitarre als Sammler einmotten oder spielen? Wenn Du Sie spielen willst kann man sich vieleicht
auf eine Summe XX Rueckzahlung einigen.
 
Nunja, wenn wie in deinem Ausgangspost ein »unbedruckter Karton oder Plastikhülle« als ungeöffnete OVP bezeichnet wird… :rolleyes:

Honi soit qui mal y pense!

Prima, dann hast du ja deinen Schuldigen jetzt gefunden. Dann hat wenigstens einer von uns beiden ein schönes Wochenende - ich gönne es dir.
Wenn dir Gebrauchsspuren aus Ausstellungsräumen egal sind und die Ware für dich dennoch neu und unbenutzt ist, bist du sicherlich überall gern gesehener Kunde. Dass das Teil nicht originalverklebt bei mir ankommt war mir durch die Bilder auch schon klar. Ich freu ich auch für dich, dass du beim Erwerb deiner Waren deutlich entspannter sein musst, als ich es bin. Vielleicht kann ich zumindest davon etwas mitnehmen. Verarschen lass ich mich vom Verkäufer trotzdem nicht.

Aamu on iltaa viisaampi!

P.S.: Die von dir angesprochene Ausnahme kommt hier leider auch nicht zum Tragen. Oder gibt es bei euch Gitarren ab Werk in Plastiktüten? Dann kannst mir eine mitbringen.
 
Würde sie nicht zurückschicken, am Ende hast du garnix mehr. Und Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei völlig verschiedene Dinge.
Würde sie möglichst gut sauber machen und mit schicken Bildern und ordentlichem Text weiterverkaufen. So riesig wird die Differenz nicht sein und die muss dann halt als Lehrgeld verbucht werden.

Man kann über Paypal motzen wie man will aber auch Käufersicht klappt der Käuferschutz 1A.
 
wenn ich 700 Euro für Neuware ausgegeben hätte wäre ich ebenfalls sauer.
Ich würde da sogar 200 km fahren und dem Typen kräftig auf die Füsse treten.

Ich würde aber auch niemals was über eBay und Co kaufen ....;)
 
ich habe schon neue gitarren vom hersteller ausgepackt, bzw. den koffer geöffnet, die waren mehr ramponiert als die zwei kleinigkeiten bei deiner. auch bei 3000 euro gitarren. sägespäne etc. kommt auch mal vor. woran machst du fest, dass die gitarre nicht neu ist? sieht man denn gebrauchsspuren, die für eine gitarre typisch sind? und ja, um welches modell handelt es sich denn? im grunde hast du einfach pech gehabt, da privatkauf.
 
wenn ich 700 Euro für Neuware ausgegeben hätte wäre ich ebenfalls sauer.
Ich würde da sogar 200 km fahren und dem Typen kräftig auf die Füsse treten.

Ich würde aber auch niemals was über eBay und Co kaufen ....;)

Wenn diese Neuware im Laden aber 1500,- kostet, oder gar nicht erhältlich ist, weil das letzte Exemplar 1985 aus der Werkstatt kam sieht die Sache aber evtl. anders aus. Auch die mit den Kratzern.
Wir kennen nur einen Teil der Geschichte und das aus der Sicht des angepissten Käufers. Wenn es eh nur 200 km sind, dann wäre ich sowieso vor dem Kauf persönlich hingefahren.
Damit will ich in keinster Weise zum Ausdruck bringen der TE wäre selber Schuld, oder ähnliches.
 
Hi!
Zum einen daran, dass sie sehr verdreckt war (siehe Bild) und zum anderen an Spuren (z.B. Kratzer durch Gitarrengurt, oberflächliche Kratzer unten und hinten am Korpus). Ich habe auch schon mehrere aus der Prestige-Serie aufgemacht und KEINE hat so ausgesehen. Würde mich auch wundern, wenn sie in Japan erst einmal den Gurt umschmeißen und locker mit der Axt durch die Halle rocken.

Für mich es auf einer Seite Pech und auf der anderen Seite schlicht und einfach unfair, das als neu zu bezeichnen. Vor allem wenn man bedenkt, dass ich - weil es mir eben wichtig war - extra noch nachgefragt habe. Da spielt es für mich auch keine Rolle, ob es 500, 1000 oder 10000 Euro sind.

@fruglwutz
Sie ist zum Teil noch verfügbar und aus dem Jahr 2012. Ansonsten ließe sich ein Neuzustand wohl eher weniger erwarten, da gebe ich dir recht.
 
Ja, die Kratzer vom Gurt deuten schon auf mehr als Probespielen zur Qualitätskontrolle hin. Da kann ich Dich schon verstehen. Was Kostet die im Laden?
 
Zu meiner eigenen Information würde ich gerne noch ein paar Forentenmeinungen zu meiner Annahme hören, ob eine Ware aus einem verstaubten Ausstellungsraum (Szenario Konkursmasse) oder von einer Messe legal als »neu / neuwertig« verkauft werden dürfte, da sie ja niemals vom Händler an einen Endverbraucher verkauft worden ist?



Edit: Ergänzungen
 
Moin,

Zu meiner eigenen Information würde ich gerne noch ein paar Forentenmeinungen zu meiner Annahme hören, ob eine Ware aus einem verstaubten Ausstellungsraum oder von einer Messe legal als »neu / neuwertig« verkauft werden dürfte, da sie ja niemals an einen Endverbraucher verkauft worden ist?

Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber ich habe es häufig gesehen, dass Geräte als Vorführ- oder Ausstellungsstück etwas billiger abgegeben wurden.
 
Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber ich habe es häufig gesehen, dass Geräte als Vorführ- oder Ausstellungsstück etwas billiger abgegeben wurden.

Das wäre aber ein freiwilliger Rabatt des Händlers?

(Nicht falsch verstehen: Ich bin auf der Seite des enttäuschten TE. Ich versuche durch diese Fragen nur, die Möglichkeit einer rechtlichen Handhabe für einen Käufer in dieser Situation herauszuarbeiten. :) )
 
Das wäre aber ein freiwilliger Rabatt des Händlers?

Kann es sein, dass du in letzter ein "neue" Gitarre verkauft hast? :music:
Jetzt wird es wirklich interessant. :d

Hier mal ein Zitat:

"Eine gesetzliche Definition oder eindeutige Grenzen gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das BGB setzt die Begriffe "neue" und "gebrauchte" Sachen voraus, definiert sie aber nicht. Auch die Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union, die so genannte Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, definiert diese Begriffe nicht.

Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."


Quelle: http://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html

Wenn jetzt Aussteller aus Konkursware als "neu" bezeichnet werden, wird es mir himmelangst. Ich denke, jeder weiß, wie so manches Vorführinstrument aussehen kann. Das resultiert dann nur in ewigem "Durch-die-Gegend-schicken", weil keiner mehr weiß, was ankommt. Auch nicht sinnvoll.

Ich möchte mich einfach nur noch mit dem Verkäufer einigen, nichts unterstellen und das Jahr in Ruhe ausklingen lassen.
Das war es eigentlich schon.
 
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