Downloads auf der Arbeit

seraphinhunter

seraphinhunter

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Hallo!

Ich muss jetzt mal eine ganz simple Frage stellen, da ich der Meinung bin Recht zu haben. Also, hab mich am Wochenende mit einem Freund gestritten, weil dieser auf der Arbeit rapidshare-Dateien runterlädt. Er meinte, da käme sein Arbeitgeber eh nie drauf, daß er Sachen runterladen würde, weil er seinen Privatlaptop auf der Arbeit verwendet.
Ich denke aber, daß man doch ganz bestimmt nachvollziehen kann, welche IP-Adrese (oder was auch immer, kenn mich nicht so gut aus) ständig größere Dateien aus dem Internet zieht :(
Kann mir einer von Euch da mehr zu sagen? Wie schon gesagt, ich hab nicht so viel Ahnung von der Materie, aber ich kann mir einfach vorstellen, daß man da so ungeschoren bei weg kommen soll.

Danke!
 
Hallo!

Ich muss jetzt mal eine ganz simple Frage stellen, da ich der Meinung bin Recht zu haben. Also, hab mich am Wochenende mit einem Freund gestritten, weil dieser auf der Arbeit rapidshare-Dateien runterlädt. Er meinte, da käme sein Arbeitgeber eh nie drauf, daß er Sachen runterladen würde, weil er seinen Privatlaptop auf der Arbeit verwendet.
Ich denke aber, daß man doch ganz bestimmt nachvollziehen kann, welche IP-Adrese (oder was auch immer, kenn mich nicht so gut aus) ständig größere Dateien aus dem Internet zieht :(
Kann mir einer von Euch da mehr zu sagen? Wie schon gesagt, ich hab nicht so viel Ahnung von der Materie, aber ich kann mir einfach vorstellen, daß man da so ungeschoren bei weg kommen soll.

Danke!

Man kann es selbstverständlich rausfinden. Diese Dateien wandern ja auch zunächst über den Server der Firma. Ich denke mal, die haben einen Proxy konfiguriert. Das gibt rischtisch Ärger! Aber so rischtisch!!! Sag ihm, er soll es lassen. Er MUSS nicht erwischt werden, KANN aber! Wenn das, was er lädt auch noch illegal ist, wandert er hinter Gitter.

Wenn die Admins sich den Traffic anschauen, was die selbstverständlich können, und der Kerl jeden Tag 1GB und mehr runterlädt, gehen die ins Detail. Und dann ist die Kacke am dampfen!
 
kommt darauf an, wie das Firmennetz aufgebaut ist.
Wenn es über einen Server läuft, kann der Admin jede! Aktivität ab der Netzwerkkarte nachvollziehen.... Wenn da aber nur ein null acht fünfzehn Router ist, kann man nur die angewählten IP Adressen sehen....
 
Lustig wirds wenn sich noch die Seuche durch die Downloads bei seiner Firma einschleicht.

Dann kann er mal richtig bezahlen.
 
Er wird sich ja mit dem Laptop ins Firmennetzwerk einhängen und schon kann das ganze ohne großen aufwand protokolliert werden.

Wenn er zudem per Arbeitsvertrag verboten bekommen hat, private Dinge am PC zu machen bzw. private Geräte in der Firma zu nutzen wäre das eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle eine Kündigung.

Ich sage mal so: Wenn jemand mit dem Notebook nebenbei nur ein bisschen surft und sonst nix macht, wird das wahrscheinlich nicht so das Thema sein (sofern eh nicht mittels Proxy oder ähnlcihes geblockt wird). Aber bei illegalen Daten (sry, aber Rapidshare ist nunmal berühmt dafür), hört der Spaß auch vor dem Arbeitsgericht auf.
 
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde ihm jetzt gleich mal den link zu diesem Foreneintrag von mir schicken und dann soll er's selbst lesen. Ich weiß nämlich nicht, was ein Proxy ist.
 
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde ihm jetzt gleich mal den link zu diesem Foreneintrag von mir schicken und dann soll er's selbst lesen. Ich weiß nämlich nicht, was ein Proxy ist.

Der wahrscheinlich auch nicht... :faint:
 
Letztlich sehe ich die Gefahr in diesem speziellen Fall als eher gering an weil ein Admin, der fremde Computer in sein Netz lässt, nicht gerade zu den Fähigem zu zählen ist.
Nebenbei ist es sicherlich sogar ein Kündigungsgrund und alles andere als ein Kavaliersdelikt.
 
wandert er hinter Gitter.
So ein Quatsch.
Der bekommst höchstens Ärger mit seinem Admin.
... und mit seinem Chef, wenn der ihn fragt, ob er nix zu arbeiten hat.

No.
 
So ein Quatsch.
Der bekommst höchstens Ärger mit seinem Admin.
... und mit seinem Chef, wenn der ihn fragt, ob er nix zu arbeiten hat.

No.

Hast du eine Ahnung! Oh Man. Wenn man auf der Arbeit illegal Sachen downloaded kann das zur Anzeige gebracht werden. Und dann wird geprüft. Glaubst du sowas ist mit einen "du du du" getan!? Ich kenne 2 (!!!) Leute, die fristlos gefeuert wurden wegen so einem Mist. Der eine hat eine Anzeige bekommen und man fand bei ihm, wie könnte es sein, ca. 35 Filme, die er privat noch geladen hatte mittels Tauschbörsen! Der wartet jetzt auf sein Verfahren. Also erzähl mir nix.
 
Lies bitte, was Du schreibst.
Niemand wandert wegen illegalen Downloads "hinter Gitter".

"Fristlos Feuern" ist etwas anderes als "hinter Gitter" -> Vertrags-/Zivilrecht
"Anzeigen" bekommt man auch für's schnell Fahren. Kein Mensch wandert dafür hinter Gitter. -> Verwaltungsrecht.

Genausowenig wie für illegale Downloads.

Ich sag' Dir, wie das Verfahren ausgeht: wegen Geringfügigkeit wird eingestellt. Staatsanwälte, sofern das Ganze überhaupt dort landet, haben was anderes zu tun.

No.
 
Lies bitte, was Du schreibst.
Niemand wandert wegen illegalen Downloads "hinter Gitter".

"Fristlos Feuern" ist etwas anderes als "hinter Gitter" -> Vertrags-/Zivilrecht
"Anzeigen" bekommt man auch für's schnell Fahren. Kein Mensch wandert dafür hinter Gitter. -> Verwaltungsrecht.

Genausowenig wie für illegale Downloads.

Ich sag' Dir, wie das Verfahren ausgeht: wegen Geringfügigkeit wird eingestellt. Staatsanwälte, sofern das Ganze überhaupt dort landet, haben was anderes zu tun.

No.

:faint: Unbelehrbare soll man quatschen lassen...
 
Danke für's kein Argument mehr liefern und mir damit recht geben.

Nix für ungut :)

No.
 
Unterschieden werden muss zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen. Zivilrechtlich kann der Urheber den Raubkopierer auf Unterlassung, Auskunft und vor allen Dingen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Gerade beim Schadenersatz können erhebliche Beträge zusammen kommen.

Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille, auch eine Strafbarkeit ist bei Raubkopien gegeben.

Jede Raubkopie ist in der Regel eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Gemäß § 106 Urhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch selbst ist strafbar. Heftiger werden die Strafen bei einer gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung. Eine gewerbsmäßige Verwertung liegt immer dann vor, wenn dies in Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Hier droht gemäß § 108 a Urhebergesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Selbstverständlich bestehen zivilrechtliche Ansprüche neben der Strafbarkeit.
 
Zeig mir einen der wegen 35 Downloads hinter Gitter landet, dann reden wir weiter.
 
Es ist unglaublich was hier für ein Müll geschrieben wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen einen internen Brief verschickt in dem steht, das nur noch gewerbsmäßige Downloads verfolgt werden.

So viel zum Thema Knast und so :hehehe:
 
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Genau.
Zuviel Kino-Vorspann der Filmindustrie geschaut... ;)

No.
 
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