Gesellschaft Die Woelfe sind da

und wieivel Sichtungen gabs da die letzten Jahre? 15 ? 20 ? Und dann gleich den Finger am Abzug..schon seltsam hier.
Beim wolf kann ichs ja verstehen dass man begrenzt oder reduziert, vergrault dass wieder Lerneffekte eintreten.
Sagt ja keiner. Beim Goldschakal warten wir mal ab, wie er sich etabliert und wie sich das Oekosystem mit ihm arrangiert. Und wenn es notwendig gibt, wird entschieden, ihn zu jagen. Sollte ein ganz normaler Vorgang sein.
Aber des Hasen Tod hier in D sind immer noch paar hundertausend Jäger..
Bei uns (Schweiz, Kanton Bern) ist die Jagd auf Hasen schon seit Jahren ausgesetzt, da die Füchse den Hasenbestand so sehr dezimiert haben, dass es hier kaum noch welche gibt.
Aber auch da vermutet man den Einfluss der Jäger. Seit der Fuchs kein begehrtes Jagdobjekt mehr ist (seit niemand mehr öffentlich Pelz trägt und auch keiner mehr einen Fuchsschwanz an seinen Manta hängt), hat er sich stark vermehrt und das spüren wieder die Hasen. Aber auch hier: Viel Spekualtion, wenig Wissen.
 
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Um Gotteswillen, nein!
Der einzige der hier im Irrtum ist, bist du!
Du kannst und darfst dir noch so viele (erlaubnis-) freie Waffen anschaffen. Die Jagd damit in DE ausüben darfst du nicht.
Auch ein Luftgewehr ist bis zu einer Mindestgeschossenergie von 7,5 Joule nicht erlaubnispflichtig.
BTW bekommst du in DE in sehr seltenen Ausnahmefällen einen Waffenschein.
Max. eine Waffenbesitzkarte, zu deren Erhalt du ein besonderes Bedürfnis nachweisen musst (zB in Form eines Jagdscheins).
Ergo Waffenschein und Waffenbesitzkarte sind 2 paar Schuhe.
Nix für ungut - aber dein Halbwissen, was du hier verbreitest, entbehrt jeglicher weiteren Diskussion zum Thema Jagd & Waffen.
Ater - Jagen darfst mit keiner Waffe ohne weiteres.

Für die Jagd brauchst einen Jagdschein.
Für Handfeuerwaffen und Munition einen "Waffenschein"

Für Pfeil und Boden brauchst du gar nichts.
Gehst auf ne Wiese, stellst ne SCheibe auf und das wars.
Kannst mit Pfeil und Bogen auch durch die Wälder marschieren - kann dir niemand was anhaben.
Jagen darfst damit natürlich nicht ohne Jagdschein.
 
Ich glaube du verstehst immer nicht ganz, dass diese Tatsachen anderen Usern durchaus bekannt sein könnten oder sogar sind....
So manchen Text über Schulwissen ie hier hättest du dir schon sparen können, ohne diese ständge Falschannahme.

Hast du meine Polemik nicht verstanden, diese Anspielung auf die Säugetierchen, die unter der Erde den Einschlag von Yucatán und die Saurier überlebt haben? ..und die bisschen zynisch, sarkastische Übertragung auf den Menschen, der das ebenso hinbrächte, um mal die nächste eiszeit abzuwarten nicht bemerkt? :suspect:
Also SChulwissen ist das keinesfalls - einfach weil es in den Schulen nicht durchgängig vermittelt wird.
Umweltschutz wird bei uns praktiziert, weil es gesetzliche Grundlagen gibt die auch durchgezogen werden (Strafen).
Hat schon seinen Grund warum so mancher Betrieb ins Ausland übersiedelt, wo Umweltgesetze quasi nur auf dem Papier bestehen.

Also die Dinos ausgelöscht waren, gab es ja noch keine menschen - von daher ist jeder Vergleich obsolet.
Bei dem Yucataneinschlag sind alle Lebewesen über 20 Kg zu Grunde gegangen - wären wir also auch dabei gewesen zu dieser Zeit.
Und die kleinen haben nur überlebt, weil die übrigen Reste als Nahrung ausreichend waren.
 
Ater - Jagen darfst mit keiner Waffe ohne weiteres.

Für die Jagd brauchst einen Jagdschein.
Für Handfeuerwaffen und Munition einen "Waffenschein"

Für Pfeil und Boden brauchst du gar nichts.
Gehst auf ne Wiese, stellst ne SCheibe auf und das wars.
Kannst mit Pfeil und Bogen auch durch die Wälder marschieren - kann dir niemand was anhaben.
Jagen darfst damit natürlich nicht ohne Jagdschein.

1. Waffenschein: Erlaubt das Mitführen von Schusswaffen. Es gibt den "richtigen" Waffenschein für scharfe Waffen und den "kleinen Waffenschein" für Gas-/Schreckschusswaffen. Der richtige Waffenschein ist in Deutschland sehr stark reglementiert, bei dem kleinen geht es nur um die Registrierung, sind halt Spielzeuge.

2. Waffenbesitzkarte: Mann kann aber auch einfach nur eine Waffe besitzen. Sportschützen beispielsweise. Die Erteilung einer WBK ist ebenfalls reglementiert, man muss ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bestätigung des Vereins/Clubs beibringen. Diese Bestätigung wird aber erst dann erteilt, wenn man mindestens 12 Monate regelmäßig trainiert hat. Die Waffenbesitzkarte berechtigt jedoch nicht zum Mitführen der Waffe. Die Schusswaffe muss sich in einem geschlossenen Behältnis von zu Hause bis zum Verein befinden. Und zu Hause muss die Waffe in einem besonders gesicherten Behältnis verwahrt werden. Gas-/Schreckschusswaffen kann man einfach so erwerben wenn man 18 ist, man darf sie aber nur mitführen, wenn man den kleinen Waffenschein hat. Aber wer macht das schon. :LOL:

3. Jagdschein: Der Jagdschein erfordert eine besondere langwierige Ausbildung und berechtigt zum Besitz, dem Erwerb und dem Mitführen von i.d.R. Langwaffen ausschließlich für den Verwendungszweck Jagd. Auf besonderen Antrag kann aber auch eine Kurzwaffe für den Fangschuss erworben werden. Für die Kurzwaffe gilt aber die gleiche Restriktion wie unter Punkt 2 beschrieben, d.h. im Klartext, man darf sie erst dann aus dem gesicherten Behältnis nehmen wen man am Jagdort eingetroffen ist. Achja, und die Waffen müssen zu Hause ebenfalls wie unter Pkt. 2 beschrieben verwahrt werden.

Staatliche Organe wie z.B. die Polizei oder Militärangehörige brauchen keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Ihre Funktion berechtigt sie. Einen Waffenschein oder Waffenbesitzkarte würden sie nur brauchen, wenn sie für private Zwecke eine Waffe verwenden wollen und unterliegen denselben Prüfungen für die Erteilung wie jeder andere Bürger auch. Wenn ein Polizist beispielsweise privat seine Dienstwaffe einsetzen würde, macht er sich sowas von strafbar, dass er seinen Beamtenstatus aufs Spiel setzen würde.

So wars zumindestens noch bis 2016.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand als Angestellter Mitarbeiter beruflich Waffen sammelt(z.B. im Museum) landen die übrigens auf der persönlichen Waffenbesitzkarte, nicht auf einer des Arbeitgebers. Auch ein interessantes Detail.

Auch spannend wer als Behörde alles zuständig ist: Lagerung von Waffen=LKA, Lagerung von Kriegswaffen=BKA und der Transport von Kriegswaffen(auch innerhalb einer Stadt)=Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Wer für die verbotenen Gegenstände(Schlagstöcke, Totschläger, Schlagringe etc) zuständig ist habe ich vergessen ich glaube aber auch das LKA.
 
1. Waffenschein: Erlaubt das Mitführen von Schusswaffen. Es gibt den "richtigen" Waffenschein für scharfe Waffen und den "kleinen Waffenschein" für Gas-/Schreckschusswaffen. Der richtige Waffenschein ist in Deutschland sehr stark reglementiert, bei dem kleinen geht es nur um die Registrierung, sind halt Spielzeuge.

2. Waffenbesitzkarte: Mann kann aber auch einfach nur eine Waffe besitzen. Sportschützen beispielsweise. Die Erteilung einer WBK ist ebenfalls reglementiert, man muss ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bestätigung des Vereins/Clubs beibringen. Diese Bestätigung wird aber erst dann erteilt, wenn man mindestens 12 Monate regelmäßig trainiert hat. Die Waffenbesitzkarte berechtigt jedoch nicht zum Mitführen der Waffe. Die Schusswaffe muss sich in einem geschlossenen Behältnis von zu Hause bis zum Verein befinden. Und zu Hause muss die Waffe in einem besonders gesicherten Behältnis verwahrt werden. Gas-/Schreckschusswaffen kann man einfach so erwerben wenn man 18 ist, man darf sie aber nur mitführen, wenn man den kleinen Waffenschein hat. Aber wer macht das schon. :LOL:

3. Jagdschein: Der Jagdschein erfordert eine besondere langwierige Ausbildung und berechtigt zum Besitz, dem Erwerb und dem Mitführen von i.d.R. Langwaffen ausschließlich für den Verwendungszweck Jagd. Auf besonderen Antrag kann aber auch eine Kurzwaffe für den Fangschuss erworben werden. Für die Kurzwaffe gilt aber die gleiche Restriktion wie unter Punkt 2 beschrieben, d.h. im Klartext, man darf sie erst dann aus dem gesicherten Behältnis nehmen wen man am Jagdort eingetroffen ist. Achja, und die Waffen müssen zu Hause ebenfalls wie unter Pkt. 2 beschrieben verwahrt werden.

Staatliche Organe wie z.B. die Polizei oder Militärangehörige brauchen keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Ihre Funktion berechtigt sie. Einen Waffenschein oder Waffenbesitzkarte würden sie nur brauchen, wenn sie für private Zwecke eine Waffe verwenden wollen und unterliegen denselben Prüfungen für die Erteilung wie jeder andere Bürger auch. Wenn ein Polizist beispielsweise privat seine Dienstwaffe einsetzen würde, macht er sich sowas von strafbar, dass er seinen Beamtenstatus aufs Spiel setzen würde.

So wars zumindestens noch bis 2016.
Das ist ja alles korekt was du da schreibst - aber darum ging es ja gar nicht, sondern das Pfeil und Bogen eben nicht unter irgendein Waffengesetz fallen.
 
Hinkelsteine sind laut Gesetzbuch frei verkäuflich, das sichtbare Tragen und Mitführen ist im öffentlichen Raum erlaubt.
In Gefahrensitutationen mit Wildtieren und befürchteter Gefährdung durch diese ist vorgeschrieben sich an den Waidmannsgebräuchen zu orientieren - lieber ein Halali zuviel, als eins zu wenig. Geschlagen wird von oben nach unten. Für grösseren Abwehr-Erfolg bei den noch recht seltenen Braunbären empfiehlt das Bundesamt für Gefahrenabwehr Hinkelsteine ab der Grösse L. :suspect:
 
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Das ist ja alles korekt was du da schreibst - aber darum ging es ja gar nicht, sondern das Pfeil und Bogen eben nicht unter irgendein Waffengesetz fallen.
In deinem Posting (z.B. das man für Handfeuerwaffen einen Waffenschein braucht) und auch einige Postings vorher von anderen Usern haben mich dazu bewogen, mal etwas Klarheit in die Thematik Waffen und Waffenbesitz zu bringen. ;) (Beachte den Smiley)

Aber um auf den Pfeil und Bogen zu kommen. und im Konjunktiv zu bleiben: Wenn Du hier Deutschland mit Pfeil und Bogen bewaffnet auf Wolgfsjagd gehen und auch einen Wolf erlegen würdest, würdest du dich folgender Vergehen schuldig machen.

1. Du darfst ohne Jagdschein grundsätzlich nicht Jagen.
2. Selbst mit Jagdschein darfst du nur jagen, wenn das bejagte Tier zum Abschuss frei gegeben wäre. Und das sind Wölfe in Deutschland nicht, es sei denn die Behörde würden einen einzelnen Wolf zum Abschuss freigeben.
3. Wenn du einen Jagdschein besitzt, würdest du wissen, das du mit Pfeil und Bogen einen Wolf nicht waidgerecht erlegen könntest. Also wäre das Jagen mit Pfeil und Bogen auf einen Wolf strafbewährt.
4. Du jagdst unbedarft mit Pfeil und Bogen einen Wolf. Siehe Pkt. 1 und du würdest Gefahr laufen das man an deiner Zurechnungsfähigkeit zweifelt.

Aber ja, Pfeil und Bogen darf man besitzen und auch mitführen. Das stimmt. ;)
 
In deinem Posting (z.B. das man für Handfeuerwaffen einen Waffenschein braucht) und auch einige Postings vorher von anderen Usern haben mich dazu bewogen, mal etwas Klarheit in die Thematik Waffen und Waffenbesitz zu bringen. ;) (Beachte den Smiley)

Aber um auf den Pfeil und Bogen zu kommen. und im Konjunktiv zu bleiben: Wenn Du hier Deutschland mit Pfeil und Bogen bewaffnet auf Wolgfsjagd gehen und auch einen Wolf erlegen würdest, würdest du dich folgender Vergehen schuldig machen.

1. Du darfst ohne Jagdschein grundsätzlich nicht Jagen.
2. Selbst mit Jagdschein darfst du nur jagen, wenn das bejagte Tier zum Abschuss frei gegeben wäre. Und das sind Wölfe in Deutschland nicht, es sei denn die Behörde würden einen einzelnen Wolf zum Abschuss freigeben.
3. Wenn du einen Jagdschein besitzt, würdest du wissen, das du mit Pfeil und Bogen einen Wolf nicht waidgerecht erlegen könntest. Also wäre das Jagen mit Pfeil und Bogen auf einen Wolf strafbewährt.
4. Du jagdst unbedarft mit Pfeil und Bogen einen Wolf. Siehe Pkt. 1 und du würdest Gefahr laufen das man an deiner Zurechnungsfähigkeit zweifelt.

Aber ja, Pfeil und Bogen darf man besitzen und auch mitführen. Das stimmt. ;)
Auch darum ging es nicht.
Die Jagdgesetze haben mit der Art und Waffe gar nichts zu tun.

Sie besagen nur dass man eben für die Jagd eine behördliche Genehmigung (Prüfung) braucht.
Waffen sind da erst mal zweitrangig.
In Nordamerika ist eszwar leichter für jedermann/frau ganz legal eine Waffe zu erwerben und auf die Jagd zu gehen.
Aber einfach losziehen und dann wie wild in der Gegend rumballern ist dort auch nicht angesagt.
Für die Jagd musst auch gewisse Regeln einhalten - die aber im Vergleich zum deutschen Jagdgesetz bibifax sind.
In der Regel brauchst nur eine Lizenz und darfst damit eine bestimmte Anzahl an Tieren erlegen, was auch vor Ort dokumentiert werden muss.
Auf Privatgrund hast sogar eh nahezu Narrenfreiheit und brauchst gar nichts.
 
a) Auch darum ging es nicht.
Das Problem meines Lebens, ich schreibe immer am Thema vorbei. :LOL:
Auf Privatgrund hast sogar eh nahezu Narrenfreiheit und brauchst gar nichts.

Da widerspreche ich einfach mal. Um beim Wolf zu bleiben:

Nehmen wir an, du bist ein reicher Geldsack mit umfangreicher Länderei und ein Wolf betritt dein Grundstück. Wenn du den Wolf tötest (egal mit welcher Waffe) machst du dich strafbar. Der Wolf steht (noch) unter Artenschutz. Aber wenn es keiner mitbekommt: Who cares ?
 
Auf Privatgrund hast sogar eh nahezu Narrenfreiheit und brauchst gar nichts.
Auch diese Aussage ist bezogen auf DE, falsch!
Wenn ein Privatgrundstück als solches erkennbar ist (zB durch ein Einzäunung), dann handelt es sich idR um einen befriedeten Bezirk, hier ruht die Jagdausübung!
Private Wälder die öffentlich zugänglich sind, erlauben auch trotz Eigentumsfläche keine (automatische) Jagdausübung des Grundstückbesitzers.
Selbst wenn dieser im Besitz eines gültigen Jagsscheines wäre, kann er a. die Jagdfläche verpachten (gibt so mit das Jagdausübungsrecht ab) oder b. wenn zu klein für eine Eigenjagd, muss er dies uU sogar.
 
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d.h. im Klartext, man darf sie erst dann aus dem gesicherten Behältnis nehmen wen man am Jagdort eingetroffen ist.
Um Problemen vorzubeugen (zB im Falle einer polizeilichen Kontrolle) bietet es sich an, so zu verfahren.
§13 WaffG sieht das anders. Der (direkte) Weg zur Jagd berechtigt bereits zum Führen der Waffe, sie muss entladen sein (sie darf nicht ge- oder unteralden sein).
Beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher, muss die Waffe hingegen in einem verschlossenen Behältnis, zugriffssicher transportiert werden.
 
Es ging um Privatgrund. Private Wälder sind kein Privatgrund.
Erklär mir bitte den Unterschied.
Von mir aus ersetze Wälder durch Wiesen, Felder, etc. - die Grundfläche befindet sich immer noch in privatem Eigentum.
 
Wer für die verbotenen Gegenstände(Schlagstöcke, Totschläger, Schlagringe etc) zuständig ist habe ich vergessen ich glaube aber auch das LKA.
BKA - da idR bundesweit geltend.
 
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Wölfe? Geht´s hier nicht um Wölfe? Um Wölfe soll es hier doch gehen, oder?

Nicht das so ein alter Boomer wie ich hier was zu sagen hätte, von wegen großer alter weisser cis Mann und so, und ich hab hier ja mit dem Korinthen ka..en im Prinzip auch angefangen, weil ich meinte, es könnte sinnvoll sein, als ehemaliger Sportschütze mal ein paar Begriffe hinsichtlich des Waffenrechts mal klarzustellen.

Aber ich denke jetzt gehts in dem Faden nur noch um Begrifflichkeit. Und nicht mehr ums Thema.

Seit meinem/unseren Umzug in ländliche Niedersachsen - oh ja, ich bin als waschechter Kölscher Jung fast passend zum Rentenbeginn in eine ruhige Kleinstadt gezogen - hat das Thema "Wolf" für mich mehr Bedeutung bekommen. Zum einen ist der Wolf bei uns präsent, wenn man hier im Moor oder im Wald spazieren geht, sieht man schon mal welche. Ich verstehe jeden Schäfer und Milchbauern, dass er um seine Existenz bangt, weil die Mistviecher seine Schafe und Kälber reißen.

Ich habe keine eindeutige Meinung zu dem Thema, für den Menschen sehe ich keine unmittelbare Bedrohung durch den Wolf. Andererseits ist die Populalation des Wolfes in meinen Augen mittlerweile so hoch, dass Kontingente des Wolfes entnommen werden sollten, da eine Bedrohung der Art mittlerweile nicht mehr gegeben ist.
 
Seit meinem/unseren Umzug in ländliche Niedersachsen - oh ja, ich bin als waschechter Kölscher Jung fast passend zum Rentenbeginn in eine ruhige Kleinstadt gezogen - hat […]
Willkommen im Bereich des „umzu“. :hehehe:
Bin auch „Neu-Niedersachse“ mit'n paar Anlaufschwierigkeiten zum Wesen hier – und ich beim Stormarner!
Sacht man hier so – also, so einheimisch gesprochen.
Ich habe keine eindeutige Meinung zu dem Thema, für den Menschen sehe ich keine unmittelbare Bedrohung durch den Wolf. Andererseits ist die Populalation des Wolfes in meinen Augen mittlerweile so hoch, dass Kontingente des Wolfes entnommen werden sollten, da eine Bedrohung der Art mittlerweile nicht mehr gegeben ist.
Die Experten haben da eine andere Expertise zu.
Nämlich, dass die Wolfs-Population „fluktuieren“ werden wird, aufgrund gegebener Umstände und Gebiet.
Demnach sollen die Populationen bsw. in Niedersachsen und umzu zukünftig stagnieren und eher rückläufig werden.
https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsnachweise
 
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Die Experten haben da eine andere Expertise zu.
Nämlich, dass die Wolfs-Population „fluktuieren“ werden wird, aufgrund gegebener Umstände und Gebiet.
Ihr mit euren Wölfen.
Spätestens wenn unser brandenburger Löwe zu euch wandert "fluktuiert" die Wolfspopulation😛😜😂😅🤣🤪
 
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