Also, ich würde sagen, dass du bzw. deine Freundin sehr gute Gründe fur eine Preisnachlass oder Rückabwicklung hast/hat, ej nachdem worauf ihr euch einigen wollt:
1. Der Hauptpunkt ist der, dass Eileen in der Auktion behauptet, dass sich der iPod "in einem super Zustand" befindet. Das heisst mangelfrei, und das heisst wiederum keine Aussetzer beim Abspielen!
1a. Dass DU auf jegliche Forderungen gegen die Eileen versichtete hast, heisst noch lange nicht, dass es DEINE FREUNDIN tut, die den iPod ja gekauft hat und Vertragspartner für Eileen ist (nicht du). Da sehe ich eigentlich nicht so viele Probleme. (Für die Zukunft aber: Mach' soetwas nicht!)
2. Das Akku funktionierte nicht. Das stand ebenfalls der Behauptung, dass sich der iPod im "super Zustand" befände, entgegen. Da habt ihr euch aber bereits auf einen Preisnachlass von 35 Euronen geeinigt, und sogar bereits vollzogen. Der Punkt ist also geklärt.
3. Der Name. Also ja, da sagt Eileen in ihrem Angebot, dass auf der Rückseite sich "die Gravur: That`s my music!" befindet. Wenn sie die Gravur erwähnt, warum dann auch nicht noch den Namen "Eileen"? Der befindet sich nämlich auch dort, auch wenn der überklebt ist. Das ist schon (fast) straffällig (der hier zitierte Paragraph kam übrigens aus dem StGB, und nicht dem BGB). Die Gravur muss schon erwähnt werden, da sie eben "entwertend" wirkt. Mangelfrei heisst ja im Grund enur, wie jeder durchscnittliche andere iPod Mini in Pink. Nicht jeder hat aber eine und schon gar nicht diese Gravur. Ist also wichtig, das zu erwähnen! Wie du selbst ja sagst: Vielleicht wäre das Gebot nie so hoch gegangen, wenn dieser Umstand bekannt gewesen wäre. Und wie einige Threads in diesem Forum zeigen, entscheiden sich viele bewusst gegen eine Gravur, um eben später wieder verkaufen zu können. Also, meines Erachtens, ist der Umstand "Eileen" eingraviert (egal, ob Steinchen darüber geklebt oder nicht) schon wichtig.
4. Dass die Steinchen nicht die echten sind (ich kenen mich da nicht aus), ist ebenfalsl dann ein Mangel!
5. Bei all den vorhergehenden Puntken ist es piepegal, ob du dafür 1 Euro oder 1000 Euro zahlst. Der Verkäufer muss 100% erfüllen, da es sich bei 1 oder 1000 Euro immer um einen Vertrag handelt. Stell die nur die Situation vor, deine Freundin hätte "nur" 50 Euro bezahlt. Würde sie das glücklicher machen? Ich glaube nicht, denn sie hat immer noch einen mangelhaften iPod in pink, den sie ga rnicht wollte (so süüüss ist er also doch nicht).
Das ist also die rechtliche Seite. Nun aber zur "menschlichen Seite":
Versuch alles im ruhigem und sachlichem Ton mit der Eileen zu regeln. Zähle ihr die Punkte auf, ohne zu Drohen oder dergleichen. Wenn sie sich nicht kooperartiv zeigt, dann beende das Gespräch einfach, ohen ausfallend zu werden und lass es durch einen Anwalt klären. Ja, erst musst du 150 Euro berappen (nach Streitwert), aber die erhältst du zu einer grossen Wahrscheinlichkeit am Ende (es kann leider etwas dauern) zurück.
Ich würde es nicht so auf sich beruhen lassen, da es mich eben wurmen würde, dass ich so übers Ohr gehauhen wurde und ich eigentlich einen defekten iPod mini ersteigert habe. Letztendlich ist es aber die Entscheidung deiner Freundin, was sie machen möchte.
Heike