Bräuchte einen Rat (iPod mini von ebay - übers Ohr gehauen)

tomcattk schrieb:
Des weiteren kommt ein Vertrag nur zu stande, wenn ihr beide das selbe meint.

Du meinst also z.B. wenn sie sich bereit erklärt, den Akku zu ersetzen und er dafür auf weitere Forderungen verzichtet? ;)
 
ja, leider besteht ein gültiger kaufvertrag für ein ipod mit der beschreibung für den bestimmten preis.

käufer ist verplichtet den kaufpreis zu zahlen und verkäufer ist verplichtet die ware wie beschrieben zu liefern. den kaufpreis zurückverlangen ist damit nicht einfach so möglich. dazu müsste er den vertrag anfechten ---> Rechtsberatung!!!
Er kann halt nur verlagen, dass der Ipod in den Zustand wie "beschrieben" gebracht wird.
Wenn durch den Akkutausch der Ipod in dem Zustand wie beschrieben ist, braucht er auf gar keine Forderungen verzichten, denn er hätte nicht mal anspruch auf weitere Forderungen. Wenn zum beispiel das "pausieren" dann immernoch auftritt kann man wieder drüber reden. Wie es mit dem Versteckten Namen aussieht... das ist schwer zu sagen.. das könnte schwierig werden. ich würde sagen: 2 Anwälte 3 Meinungen.

Ich würde aber mehr als 35 € verlangen. Ich würde sagen:

Preis für Akkutausch beim Techniker
+ Preis für Aufgabe aller Forderungen.
 
Das mit dem Namen ist halt ziemlich dreist. Hätte sie es beschrieben wäre der Kaufpreis (wenn wir dann überhaupt drauf geboten hätten) nicht so hoch gewesen. Hab bislang noch keine Antwort von der guten Dame erhalten. Hm... muss dann wohl doch anrufen und anfragen wie sie dazu steht. Es geht halt ums Prinzip sich durch bewusstes Verschweigen von Tatsachen einen finanziellen Vorteil einzuheimsen und das kann ich unmöglich so dulden.
 
ja, wenn du es so hindrehst, dann hast du da wirklich recht. es kann wirklich sein, dass das erwähnen des namens den kaufpreis gedrückt hätte. alles was du sagst, kann in einer zukünftigen verhandlung einfließen. das verschweigen des namens wäre der ansatz den kaufvertrag für nichtig zu halten. aber wie gesagt --> Rechtsberatung, aber bloss keinen anwalt buchen, das ist wieder etwas unverhältnismäßig. das beste was dir passieren kann, ist wenn ihr beide vom vertrag zurücktretet und den kauf rückabwickelt.
versuche halt den namen als verschwiegenen mangel zu tarnen und über die schiene eine preisminderung hinzubekommen.

also akku austausch + aufwand + mangel durch name. alles zusammenrechnen und verlangen. und dabei nie die fristsetzung vergessen ;)
 
tomcattk schrieb:
es kann wirklich sein, dass das erwähnen des namens den kaufpreis gedrückt hätte

versuche halt den namen als verschwiegenen mangel zu tarnen und über die schiene eine preisminderung hinzubekommen
Gerade das mit dem Namen sehe ich aber als unbeteiligter Beobachter nicht.
Der Name war überdeckt mit "Verzierungen" - wie in der Artikelbeschreibung und den aussagekräftigen Fotos erwähnt.
Ich halte es für völlig vermessen, aufgrund der Artikelbeschreibung überhaupt zu vermuten, dass sich diese rückstandsfrei entfernen lassen.
Geschweige denn, dass darunter keine Gravur sein dürfte.
Und letztlich schränken weder Verzierung noch Gravur den sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch des iPods in nennenswerterweise ein.
Für mich ist das so wie ein bemalter Gegenstand.
Sagen wir, ein lackierter Computer.
Da erwarte ich auch nicht, dass sich das rückstandslos entfernen läßt, und dass darunter das original-Gehäuse in voller Pracht erscheint.

Aber ist nur meine Meinung... :rolleyes:
(Mal unabhängig davon, dass ich nicht verstehe, wie man sich für diesen Preis noch solche "Verzierungen" bei einem Gebrauchtgerät einhandeln kann)
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, das ist das was ich mit dem 2 anwälte 3 meinungen meinte. deshalb sollst du ja auch nicht vor gericht, sondern versuch es so zu regeln. das mit dem namen ist echt schwierig.
 
Handelt es sich bei den Steinen wirklich um org. "Swarovski" Kristalle?

Der Name Swarovski ist geschützt.

Ich meine Du könntest bei einem Gespräch mit der Verkäuferin ja in einem Nebensatz andeuten, dass es sich bei den Steinen um billigen Tinnef handelt, in der Beschreibung aber von Swarovskis die Rede ist und was wohl die Firma Swarovski dazu sagt?!:Pfeif:

Durch gutes, souveränes Auftreten am Telefon kannst Du mit Sicherheit einiges erreichen. Verhandlungsgrundlage sollte die Rückabwicklung des Kaufes sein. Mach ihr einfach klar, welchen Ärger sie sich damit ersparen würde. Sie hat unwahre Angaben gemacht, Gerät ist nicht betriebsbereit, billige Steinchen als Svrowskis bezeichnet, Namensgravur verschwiegen und ausserdem hast Du oder Deine Eltern ja eine Rechtschutzversicherung;) und die ganze Angelegenheit würde ja richtig teuer für sie und davor willst Du sie ja nur bewahren!:cool:

Manchmal ist der 'kurze Dienstweg' der effizientere...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich soll mich also als "reinen Guten" darstellen? Naja kommt vielleicht besser als "Kohle her!"
Die Steine sind natürlich nicht echt... :)
 
foggn86 schrieb:
Die Steine sind natürlich nicht echt... :)

Der in der Auktion genannte Name für die Steinchen allerdings auch nicht (es heißt wohl Swarovski) :)

Auch ich würde die Sache mit der Gravur sein lassen, der verschwiegene Mangel betreffs der Aussetzer wäre wahrscheinlich zielführender, wenn Du nicht nachträglich einem Verzicht auf Sachmangelhaftung zugestimmt hättest.
 
Es geht ja noch gar nicht um eine juristische Auseinandersetzung, sondern um den Versuch in einem persönlichen Gespräch nett und freundlich einen gewissen Druck auf zu bauen. Ein durchaus probates und häufig erfolgreiches Mittel.

Schau Dir mal die Ein/Verkäufe der Frau bei ebay an. Ich schätze mal das ist eine junge Frau, die mit Sicherheit keine Lust auf grossartigen Ärger hat.

Erstmal das persönliche Gespräch suchen, das gescheit führen und wenn das nichts fruchtet, kann man sich dann juristisch hieb und stichfeste Argumentationen immer noch später über eine fundierte Rechtsberatung einholen.
 
Entschuldige, aber ... wie passt der Name EILEEN komplett unter den Aufkleber? Oder ist er extrem klein geschrieben?

Ich würde ebay direkt anschreiben. Die haben eine Möglichkeit, die sich irgendwie "Streit klären" nennt. Da kannst du Ebay dein Problem schildern und die schreiben den Verkäufer dann an, der sonst ne Verwarnung bekommt.

In meinem Fall war das so:

Ich hab auf einen grünen iPod Mini geboten, weil der Verkäufer es als refurbished (ja, die aus dem apple-shop, die gabs in grün zu der Zeit nicht mehr), aber mit 18!! Stunden Laufzeit angegeben hat, nachdem ich ihn gefragt hatte.

Auf der Versandbestätigung stand aber nur was von 8 Stunden. Ich sofort angefragt und dann wurde er immer unfreundlicher und letzten Endes kam dann von Ebay ne Streitfall-Klärung. Er meinte, ich würde nicht zahlen wollen und solle das Gerät zurückschicken. Ich erstmal richtiggestellt und Geld zurückverlangt, Pod zurückgeschickt.

Nu hab ich einen in Grün, Neuware, 2. Gen. ;)
 
Kann gern n Bild schicken von dem iPod. Guck dir die Blume unter dem Spruch an, darunter war der Name. ;)
 
*lach* Nee, ich war nur neugierig, weil ich mir das Verhältnis Name zu Blume nicht vorstellen konnte.

Und, was ist draus geworden?!
 
Also, ich würde sagen, dass du bzw. deine Freundin sehr gute Gründe fur eine Preisnachlass oder Rückabwicklung hast/hat, ej nachdem worauf ihr euch einigen wollt:

1. Der Hauptpunkt ist der, dass Eileen in der Auktion behauptet, dass sich der iPod "in einem super Zustand" befindet. Das heisst mangelfrei, und das heisst wiederum keine Aussetzer beim Abspielen!
1a. Dass DU auf jegliche Forderungen gegen die Eileen versichtete hast, heisst noch lange nicht, dass es DEINE FREUNDIN tut, die den iPod ja gekauft hat und Vertragspartner für Eileen ist (nicht du). Da sehe ich eigentlich nicht so viele Probleme. (Für die Zukunft aber: Mach' soetwas nicht!)

2. Das Akku funktionierte nicht. Das stand ebenfalls der Behauptung, dass sich der iPod im "super Zustand" befände, entgegen. Da habt ihr euch aber bereits auf einen Preisnachlass von 35 Euronen geeinigt, und sogar bereits vollzogen. Der Punkt ist also geklärt.

3. Der Name. Also ja, da sagt Eileen in ihrem Angebot, dass auf der Rückseite sich "die Gravur: That`s my music!" befindet. Wenn sie die Gravur erwähnt, warum dann auch nicht noch den Namen "Eileen"? Der befindet sich nämlich auch dort, auch wenn der überklebt ist. Das ist schon (fast) straffällig (der hier zitierte Paragraph kam übrigens aus dem StGB, und nicht dem BGB). Die Gravur muss schon erwähnt werden, da sie eben "entwertend" wirkt. Mangelfrei heisst ja im Grund enur, wie jeder durchscnittliche andere iPod Mini in Pink. Nicht jeder hat aber eine und schon gar nicht diese Gravur. Ist also wichtig, das zu erwähnen! Wie du selbst ja sagst: Vielleicht wäre das Gebot nie so hoch gegangen, wenn dieser Umstand bekannt gewesen wäre. Und wie einige Threads in diesem Forum zeigen, entscheiden sich viele bewusst gegen eine Gravur, um eben später wieder verkaufen zu können. Also, meines Erachtens, ist der Umstand "Eileen" eingraviert (egal, ob Steinchen darüber geklebt oder nicht) schon wichtig.

4. Dass die Steinchen nicht die echten sind (ich kenen mich da nicht aus), ist ebenfalsl dann ein Mangel!

5. Bei all den vorhergehenden Puntken ist es piepegal, ob du dafür 1 Euro oder 1000 Euro zahlst. Der Verkäufer muss 100% erfüllen, da es sich bei 1 oder 1000 Euro immer um einen Vertrag handelt. Stell die nur die Situation vor, deine Freundin hätte "nur" 50 Euro bezahlt. Würde sie das glücklicher machen? Ich glaube nicht, denn sie hat immer noch einen mangelhaften iPod in pink, den sie ga rnicht wollte (so süüüss ist er also doch nicht).

Das ist also die rechtliche Seite. Nun aber zur "menschlichen Seite": ;)
Versuch alles im ruhigem und sachlichem Ton mit der Eileen zu regeln. Zähle ihr die Punkte auf, ohne zu Drohen oder dergleichen. Wenn sie sich nicht kooperartiv zeigt, dann beende das Gespräch einfach, ohen ausfallend zu werden und lass es durch einen Anwalt klären. Ja, erst musst du 150 Euro berappen (nach Streitwert), aber die erhältst du zu einer grossen Wahrscheinlichkeit am Ende (es kann leider etwas dauern) zurück.

Ich würde es nicht so auf sich beruhen lassen, da es mich eben wurmen würde, dass ich so übers Ohr gehauhen wurde und ich eigentlich einen defekten iPod mini ersteigert habe. Letztendlich ist es aber die Entscheidung deiner Freundin, was sie machen möchte.

Heike
 
Hi! Also Eileen hat das Geld zurücküberwiesen, nachdem ich sie auf einige hier im Forum erwähnte Punkte hingewiesen habe. Der iPod geht morgen auf seinen Rückweg. Vielen Dank für die Hilfe, ihr habt mir echt sehr geholfen.
 
Das freut mich, dass dann doch alles im Guten geregelt werden konnte. :)

Heike
 
Na wer sagt's denn!!

Freut mich für Dich...:p :clap:
 
immer gern geschehen ^^freut mich riesig für dich
 
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