eljenzo
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Und wenn das irgendwo raus kommt, bist Du als AG im *****
Nein, objektiv konnten andere Bewerber einfach inhaltlich in ihrer Bewerbung mehr Informationen unterbringen, die zur Vorauswahl geführt haben. Du bist nur am Ar***, wenn du jemanden aufgrund des Aussehens aussortierst, wobei auch das noch nicht wirklich "Gefahr" birgt. Wenn du kein Foto hast, dann kannst du den Bewerber auch nicht in Bezug auf das Aussehen diskriminieren, wenn du ihn nicht zu einem Vorstellungstermin einlädst.
Aber rechtfertigen können sich die Unternehmen in diesem Punkt relativ leicht, weil in Positionen mit Öffentlichkeits- und repräsentativer Wirkung allgemein akzeptiert wird, dass ein gepflegtes Äußeres etc. für diesen Beruf eine Voraussetzung ist. Man kann auch eine Modelagentur nicht verklagen, weil sie einen abgelehnt haben, obwohl die Qualifikationen 1A sind, nur das Aussehen leider 5 minus. In solchen Fällen ist es auch legitim Stellen auf ein bestimmtes Geschlecht auszuschreiben.
@TE: Ein schwarzweis Foto widerspricht der Idee dahinter eigentlich wieder. Fuchsia finde ich prima dafür.