Auftraggeber insolvent, kann ich meine Rechnung in den Wind schießen?

Was ist das denn für ’ne Regel? :)
Zuerst bekommen die Angestelten ihr Gehalt aus den Quellen, die der Insolvenzverwalter zur Verfügung hat.
Danach kommen die Dienstleister dran, nach unterschiedlichen Kriterien. Wenn Du wirklich Pech hast, gehst Du leer aus, das kann durchaus sein.
Wie schon empfohlen: Wende Dich an den Insolvenzverwalter. Deine offenen Rechnungen laufen dort auf.
Das stimmt nicht, die letzten drei Monate vor Eintritt der Insolvenz bekommen die Beschäftigten ihr Gehalt von der Insolvenzgeldstelle der Agentur für Arbeit gezahlt. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung werden die Beschäftigten in der Regel freigestellt, so dass keine objektiven Lohnabsprüche bestehen. Die Angestellten können nur noch die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und dem tatsächlichen Gehaltsanspruch bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung geltend machen.
 
Das ist keine Regel sondern Erfahrungswerte. :) Ich hab sowas früher mal beruflich gemacht.

So sieht`s aus.

Und wenn man an so einen ""Spinnerverwalter"" gerät, wo man täglich den "Stand" auf der Website ablesen kann, bekommt man noch weniger, weil, das kostet ja auch Geld.....:eek:

Ich meine, nix bekam ich damals.
 
Und das alles gilt, sofern eine nachvollziehbare Buchführung existiert… Es ist leider gerade bei kleinen Firmen die schon eine Weile "rumknautschen" so, dass die ordentliche Buchhaltung stark vernachlässigt wird, weswegen man in so einem Fall besser selbst aktiv wird (beim Insolvenzverwalter melden). Interessant ist auch die Art der Firma, bei solchen mit wenig Masse ("Hardware"), bleibt am Ende oft fast nichts übrig. Ich habe aber auch schon erlebt, dass ich bei der letzten Versteigerung fast meine ganzen Außenstände bedient bekam, weil der Auktionator ein guter war, weil sehr viel gutes Material vorhanden war, weil so ziemlich alle außer mir keine Belege eingereicht haben - verlassen würde ich mich darauf aber nicht ;)
 
Alles soweit richtig.

Daher noch mal der dringende Rat an den TO:
- Die Ansprüche schnellstens beim InsoVerwalter in die Insolvenztabelle eintragen lassen
- Eintrag mit Tabellenauszug betätigen lassen
- Gläubigertermine wahrnehmen
- Kontakt mit dem Insolvenzverwalter halten und ihm notfalls "auf die füße treten"
- Bei Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse sofort einen Titel bei Amtsgericht erwirken

lg
Uwe
 
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