glzm0 schrieb:
Ich habe ebenfalls Seiten im Netz liegen die ich brauche wenn ich durch die Weltgeschichte rausche. Diese gehen aber mit sicherheit niemanden was an sofern ich nicht Anwesend bin. Diese nun zur NB zu schicken zu müssen (wegen Strafandrohung bei Missachtung) halte ich für sehr Fragwürdig.
Ja. Aber da muss man eben doch sehen, was als "Publikation" gewertet wird. Nicht alles was auf meinem Server liegt ist eine Publikation, allerdings muss ich - wenn ich es nicht gesichert habe - schon davon ausgehen, das jeder es sehen kann.
glzm0 schrieb:
Warum sollen wir abwarten? Das ist eigentlich der Fehler der Deutschen. ... Also sollte man sich schon VORHER einbringen und Vorschläge anbieten. Nicht erst hinterher.
Ja, aber die Beiträge, die hier kamen fand ich doch teilweise sehr, sehr unqualifiziert.
Es muss klargestellt werden, was eine Publikation i.S.d.G. ist. Damit hat man dann auch gleich die Frage nach dem Passwortschutz beantwortet.
Um es mal an Extremen zu verdeutlichen: Das SPON Archiv ist für mich eine Publikation, die in die Bibliothek gehört, auch wenn sie mit Passwort geschützt ist.
Auf Deinem und auf meinem Server halte ich schonmal alles, was per Passwort geschützt ist, per Definition für keine Publikation i.S.d.G.
Dann die Einsendepflicht: Nee, Jungs, nee. Ich schick Euch allerhöchstens die URL, dann dürft ihr den Crawler kommen lassen.
Bischen Off-Topic: Wir haben damals in der Informatik-Fachschaft einen zweiwöchigen Infoflyer veröffentlicht, eigentlich nur aus Spass. Und eines Tages kam ein Schreiben der Nationalbibliothek, dass sie doch bitte gerne auch eins hätte. Damals war das für uns sowas wie ein Ritterschlag
Alex