Smaug
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Hallo Forum,
Bezüglich der Apple 1 Jahr Garantie...ist das in Europa illegal! Ich habe beruflich mal in der Luxenburger Gesetzgebung gestöbert, und siehe da, auch wenn Apple nur 1 Jahr Garantie für die Hardware gibt, sind laut Europäischem Recht 2 Jahre Pflicht!...
Nun, als Käufer habe ich gesetzlich ein absolutes Recht auf meine 2 Jahre Garantie (Teile, Transport und Einbau). Wenn nun der Produzent (Apple) aber nur 1 Jahr Garantie gibt, ist der Verkäufer für das 2te Jahr verpflichtet die Garantieleistungen auszuführen...und das ohne irgend welche Einschränkungen seit 1. Januar 2002 laut Europäischem Recht!
In Luxenburg ist dies Gesetzlich seit 29. April 2004 im Memorial verankert.
Wann dieses Gesetz in Deutschland durchgekommen ist weiss ich leider nicht, aber ich denke dass ihr Deutschen dieses 'nachchecken' könnt.
Meine Behauptungen sind in vereinfachten Wörter der Gesetzestext der überprüft und Gültig ist (auch von der Verbraucherzentrale unterstützt)
Warum ich das hier schreibe,... ich bin es leid dass jeder Verkäufer sich hinter Apple verkriecht und meint: 'ist leider so, kann ich nicht's ändern' und der Käufer nach einem Jahr in die eigene Tasche greifen muss, oder ein überteuertes 'Applecare' kaufen muss, trotz Gesetzlicher Reglung...
Dass der Verkäufer mit den Zähnen gratscht und dieses Gesetz kleinredet oder ignoriert, weil Apple (arogant) lieber 'Applecare' teuer verkauft, und so der Verkäufer geradestehen muss, kann ich verstehen...aber das Gesetz ist noch immer entscheident.
Ich hoffe über das Internet einen Stein ins rollen zu bekommen...
...Ich liebe Apple Computer, und das mit 2 Jahren Garantie, ist doch eine schöne Vorstellung
Oder ist die Hardware so schlecht geworden dass Steve ihr keine 2 Jahre zutraut...
Kommentare sind willkommen,...sorry für dei Rechtschreibung mein Deutsch ist lange her...
Smaug
Bezüglich der Apple 1 Jahr Garantie...ist das in Europa illegal! Ich habe beruflich mal in der Luxenburger Gesetzgebung gestöbert, und siehe da, auch wenn Apple nur 1 Jahr Garantie für die Hardware gibt, sind laut Europäischem Recht 2 Jahre Pflicht!...
Nun, als Käufer habe ich gesetzlich ein absolutes Recht auf meine 2 Jahre Garantie (Teile, Transport und Einbau). Wenn nun der Produzent (Apple) aber nur 1 Jahr Garantie gibt, ist der Verkäufer für das 2te Jahr verpflichtet die Garantieleistungen auszuführen...und das ohne irgend welche Einschränkungen seit 1. Januar 2002 laut Europäischem Recht!
In Luxenburg ist dies Gesetzlich seit 29. April 2004 im Memorial verankert.
Wann dieses Gesetz in Deutschland durchgekommen ist weiss ich leider nicht, aber ich denke dass ihr Deutschen dieses 'nachchecken' könnt.
Meine Behauptungen sind in vereinfachten Wörter der Gesetzestext der überprüft und Gültig ist (auch von der Verbraucherzentrale unterstützt)
Warum ich das hier schreibe,... ich bin es leid dass jeder Verkäufer sich hinter Apple verkriecht und meint: 'ist leider so, kann ich nicht's ändern' und der Käufer nach einem Jahr in die eigene Tasche greifen muss, oder ein überteuertes 'Applecare' kaufen muss, trotz Gesetzlicher Reglung...
Dass der Verkäufer mit den Zähnen gratscht und dieses Gesetz kleinredet oder ignoriert, weil Apple (arogant) lieber 'Applecare' teuer verkauft, und so der Verkäufer geradestehen muss, kann ich verstehen...aber das Gesetz ist noch immer entscheident.
Ich hoffe über das Internet einen Stein ins rollen zu bekommen...
...Ich liebe Apple Computer, und das mit 2 Jahren Garantie, ist doch eine schöne Vorstellung
Oder ist die Hardware so schlecht geworden dass Steve ihr keine 2 Jahre zutraut...
Kommentare sind willkommen,...sorry für dei Rechtschreibung mein Deutsch ist lange her...
Smaug