Apple und 2 Jahre Garantie...

Smaug

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Hallo Forum,
Bezüglich der Apple 1 Jahr Garantie...ist das in Europa illegal! Ich habe beruflich mal in der Luxenburger Gesetzgebung gestöbert, und siehe da, auch wenn Apple nur 1 Jahr Garantie für die Hardware gibt, sind laut Europäischem Recht 2 Jahre Pflicht!...
Nun, als Käufer habe ich gesetzlich ein absolutes Recht auf meine 2 Jahre Garantie (Teile, Transport und Einbau). Wenn nun der Produzent (Apple) aber nur 1 Jahr Garantie gibt, ist der Verkäufer für das 2te Jahr verpflichtet die Garantieleistungen auszuführen...und das ohne irgend welche Einschränkungen seit 1. Januar 2002 laut Europäischem Recht!

In Luxenburg ist dies Gesetzlich seit 29. April 2004 im Memorial verankert.
Wann dieses Gesetz in Deutschland durchgekommen ist weiss ich leider nicht, aber ich denke dass ihr Deutschen dieses 'nachchecken' könnt.
Meine Behauptungen sind in vereinfachten Wörter der Gesetzestext der überprüft und Gültig ist (auch von der Verbraucherzentrale unterstützt)

Warum ich das hier schreibe,... ich bin es leid dass jeder Verkäufer sich hinter Apple verkriecht und meint: 'ist leider so, kann ich nicht's ändern' und der Käufer nach einem Jahr in die eigene Tasche greifen muss, oder ein überteuertes 'Applecare' kaufen muss, trotz Gesetzlicher Reglung...

Dass der Verkäufer mit den Zähnen gratscht und dieses Gesetz kleinredet oder ignoriert, weil Apple (arogant) lieber 'Applecare' teuer verkauft, und so der Verkäufer geradestehen muss, kann ich verstehen...aber das Gesetz ist noch immer entscheident.

Ich hoffe über das Internet einen Stein ins rollen zu bekommen...
...Ich liebe Apple Computer, und das mit 2 Jahren Garantie, ist doch eine schöne Vorstellung :)

Oder ist die Hardware so schlecht geworden dass Steve ihr keine 2 Jahre zutraut...;)

Kommentare sind willkommen,...sorry für dei Rechtschreibung mein Deutsch ist lange her...

Smaug
 
Hab das jetzt nicht alles gelesen, nur soviel: Über die Suchfunktion findest du einige Threads zum Thema, in denen das alles schon diskutiert wurde. ;)
 
2 Jahre Gewährleistung hat man in DE. SuFu nutzen, da findest du so einiges ;)
 
Das es sich um 2 Jahre Gewährleistung handelt und sich nach einem halben Jahr sich die Beweispflicht umdreht weißt du aber schon?
Garantie≠Gewährleistung
Garantie ist immer ein Zugeständnis des Herstellers, weswegen Apple nur eines gibt.
 
Das Gesetz ist Glasklar, 2 Jahre Garantie, ohne Einschränkung...zumindest im Luxenburger Gesetz...
 
Luxenburg kenne ich nicht. Luxemburg wäre mir ein Begriff.
 
hier in Deutschland sind vom Gesetzgeber 6 Monate Garantie und 24 Monate Gewährleistung vorgeschrieben!
 
Smaug schrieb:
Das Gesetz ist Glasklar, 2 Jahre Garantie, ohne Einschränkung...zumindest im Luxenburger Gesetz...

Da die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie europaweit einheitlich umgesetzt wurde, bezweifle ich, dass es in Luxemburg übermäßig andere Regelungen gibt. Deswegen: Grundsätzlich 2 Jahre ("gesetzliche") Gewährleistung, keine Garantie. Alles darüber hinaus ist Apples Sache. Wer als Verkäufer was anderes behauptet, lügt oder weiß es nicht besser.
Zur Terminologie ist Wikipedia Dein Freund.
 
Mr. Pink schrieb:
Luxenburg kenne ich nicht. Luxemburg wäre mir ein Begriff.

Haste Recht Luxemburg auf Deutsch und nicht Luxenburg (wie ausgesprochen)
Luxembourg auf Luxemburgisch...

Ja,ja, meine Deutsche Rechtschreibung...ahem
 
Plainswalker schrieb:
Da die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie europaweit einheitlich umgesetzt wurde, bezweifle ich, dass es in Luxemburg übermäßig andere Regelungen gibt. Deswegen: Grundsätzlich 2 Jahre ("gesetzliche") Gewährleistung, keine Garantie. Alles darüber hinaus ist Apples Sache. Wer als Verkäufer was anderes behauptet, lügt oder weiß es nicht besser.
Zur Terminologie ist Wikipedia Dein Freund.

Dacht ich auch immer, ist aber tatsächlich so dass es zwei Jahre GARANTIE sind...ich muss es selber als Firma anwenden (deshalb meine Nachforschung)
Habe den Gesetzestext als 'pdf' (leider auf Französisch)

Was genau ist 'gewährleistung' vs 'garantie'
 
Smaug schrieb:
Dacht ich auch immer, ist aber tatsächlich so dass es zwei Jahre GARANTIE sind...ich muss es selber als Firma anwenden (deshalb meine Nachforschung)
Habe den Gesetzestext als 'pdf' (leider auf Französisch)

Was genau ist 'gewährleistung' vs 'garantie'

In Deutschland ist es ausdrücklich Gewährleistung.
Zur Unterscheidung: Garantie
 
Plainswalker schrieb:
In Deutschland ist es ausdrücklich Gewährleistung.
Zur Unterscheidung: Garantie
Das ist ja was ich nicht verstehe...
2 Jahre Garantie = 2 Jahre behebung von Fabrikations Fehler ohne kosten für den Käufer...
2 Jahre Gewährleistung = ? für den Käufer...


(Bei uns ist's ganz klar Garantie im Gesetzestext)
Sorry aber, wer nicht fragt bleibt doof ;)
 
Ihr Luxemburger habt wahrscheinlich eine andere Rechtsterminologie als wir Deutschen. Bei uns kann man sprachlich und rechtlich "Garantie" von "Gewährleistung" trennen. Dies ist sinnvoll, da es Bereiche und Vertragssituationen gibt/geben kann, in denen sich der Verkäufer unabhängig von Schuld, Zurechenbarkeit und Beweislast zu Ausbesserungen verpflichten will. Man denke nicht nur an Sach-, sondern auch an Rechtsmängel.
Möglicherweise heißt bei euch die europarechtliche Umsetzung einfach nur "Garantie". Dann ist also eure gesetzliche "Garantie" unsere "Gewährleistung". Das ist lediglich Rechtsterminologie, d.h. Rechtssprache und insoweit unschädlich. Dass die Richtlinie hier oder bei euch falsch umgesetzt wurde, halte ich für (fast) unmöglich.
Im Ergebnis musst du dir einfach nur vorstellen, dass der Gesetzgeber auch noch eine schärfere Haftung konstatieren wollte, um sie in Vertragsgestaltungen rechtssicher verwenden zu können.
 
Jim Panse schrieb:
Ihr Luxemburger habt wahrscheinlich eine andere Rechtsterminologie als wir Deutschen.

Das könnte der Punkt sein. Evl. helfen die englischen Begriffe ja weiter:

Gewährleistung: warranty
Garantie: guarantee
 
Smaug schrieb:
Das ist ja was ich nicht verstehe...
2 Jahre Garantie = 2 Jahre behebung von Fabrikations Fehler ohne kosten für den Käufer...
2 Jahre Gewährleistung = ? für den Käufer...


(Bei uns ist's ganz klar Garantie im Gesetzestext)
Sorry aber, wer nicht fragt bleibt doof ;)

Die luxemburgischen Gesetze kenne ich nicht, bei uns in Deutschland ist nur die Gewährleistung von 2 Jahren gesetzlich verankert, keiner muss mir als Verbraucher eine Garantie einräumen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die er dann auch so gestalten kann, wie er möchte, innerhalb gewisser Grenzen.

Kann mich gut daran erinnern, als damals die Richtlinie der EU umgesetzt werden musste, hat man einen Weg gesucht, bei dem formal die Richtlinie umgesetzt wird, eben die 2 Jahre Gewährleistung, praktisch aber alles beim Alten bleibt, die bis dahin verankerten 6 Monate Gewährleistung.

Dabei ist man dann auf den Trick gekommen, zwar die Gewährleistung auf 2 Jahre auszudehnen, aber nach 6 Monaten die Beweislast umzukehren.

Das bedeutet, nach Ablauf von 6 Monaten muss ich auf Verlangen einem Händler nachweisen, dass der Fehler, der dann aufgetreten ist, schon im Keim beim Kauf des Geräts vorhanden war.

Das ist praktisch natürlich nicht möglich, genau so wie mir ein Händler innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf, nicht nachweisen kann, dass ein Fehler nicht bereits beim Kauf im Keim vorhanden war.

Also bleibt es praktisch bei den 6 Monaten Gewährleistung ab Kauf, auch wenn im Gesetzt eigentlich 2 Jahre drinnen stehen.
 
Smaug schrieb:
2 Jahre Garantie = 2 Jahre behebung von Fabrikations Fehler ohne kosten für den Käufer...

Wenn ich mir den Satz so ansehe, dann ist das genau das was in Deutschland als 2 Jahre Gewährleistung bezeichnet wird.

Die 6 Monate Garantie gehen ja noch darüber hinaus.
 
OFJ schrieb:

Das ist einleuchtend...
Garantie ist freiwillig / Gewährleistung ist gesetzlich :D

Hab mal in der EU 'Direktive' nachgeschaut, die ist auf Französisch geschrieben wie auf die Luxemburger Gesetze...das Wort: Gewährleistung wird in der französischen Sprache als 'Garantie' übersetzt.


Besten Dank an alle für die rasche Antworten...

Smaug
 
Smaug schrieb:
Gewährleistung wird in der französischen Sprache als 'Garantie' übersetzt.

Na das habe ich schon in #14 vermutet. :) Nun beruhigt? :)
 
Jim Panse schrieb:
Na das habe ich schon in #14 vermutet. :) Nun beruhigt? :)

Nun meinerseits schon...das würde also bedeuten, dass ich es in Luxemburg als Käufer leichter habe eine Garantieleistung zu bekommen da das Gesetz nicht verlangt den Fehler vom Käufer aus beweisen zu müssen...Im gegensatz zu Deutschland wo die Beweislage vom Käufer zu erbringen ist.
Wie sieht das den in der Prexis aus? muss doch oft ärgerlich sein, oder...
 
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