Apple Store Rechnungen mit MwSt/ App Store ?

Mit dieser Richtlinie verbunden ist der "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 23. Dezember 2003 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich des Ortes der Dienstleistung [KOM (2003) 822 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004", der besagt, "dass bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Steuerpflichtigen (Business to Business, d.h. zwischen Unternehmen) die Besteuerung künftig im Land des Dienstleistungsempfängers (d.h. im Land des Verbrauchs) und nicht mehr im Land des Dienstleistungserbringers erfolgt."

Was der Aussage von "Heniretta" widersprechen würde...

Ich denke, insbesonder unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Unternehmen innerhalb der EU ist die Postion von Apple nicht haltbar.

Ciao

dirk

Die Henrietta hat natürlich nur Recht, sofern man das ganze auf Privatkunden überträgt.
Die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen wird (soweit ich das richtig überblicke) in eigentlich jedem europäischen Umsatzsteuergesetz an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger (der Leistung) sein Unternehmen betreibt.
Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die Leistung aus Luxemburg an einen dt. Unternehmer somit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Nach § 13b Abs. 1 i.V.m. § 3a Abs. 2 entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
13b.1 Abs. 40, 41 UStAE führen hierzu weiter aus: Der leistende Unternehmer hat eine Rechnung ohne USt auszustellen, der Hinweis auf § 13b ist zu geben. Fehlt der Hinweis, wird der Leistungsempfänger von der Steuerschuld nicht entbunden. Weist der leistende Unternehmer die Steuer separat aus, schuldet er die Steuer.

Das heißt konkret: Apple weist keine USt aus, weil meist an Privatkunden geliefert wird oder weil die Beträge unter die Kleinbetragsregelung fallen, und eine Rechnung somit keine USt ausweisen muss. Apple gibt keinen Hinweis auf § 13b. Die USt wird dennoch von euch geschuldet und ist gemäß 13b.1 Abs. 36 UStAE selbst zu berechnen und zwar von dem in der Rechnung (ohne USt) genannten Betrag. Gleichzeitig habt ihr einen Vorsteuerabzug (13b.1 Abs. 42 UStAE).
 
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Hallo allerseits!

Auch mich beschäftigt dieses Thema seit langem... Wobei ich die Rechnungen (bei geschäftlichen Produkten) eigentlich immer abgesetzt habe (mal mit Ust, mal ohne, je nachdem ob sie "korrekt" ausgewiesen war). Doch auch wenn es sich dabei ja eher um "kleine Fische" handelt, so möchte man es generell ja schon auch richtig/allen Recht machen - als kleiner Freiberufler, der jeden potentiellen/rechtmäßigen Ausgaben-Posten ja fleißig sammelt (weil er sonst ja ohnehin kaum Einnahmen ...äh, will sagen: viele Einnahmen und kaum Ausgaben hat : o )

Daher erlaube ich mir hier nocheinmal die Frage, ob denn nun die letzte Aussage von trepidus finale/definitive Gültigkeit hat!?

Viele Grüße.
 
Ja, das ist nach wie vor so.
Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht (also wollt ihr die Apps im Rahmen des Unternehmens benutzen) entsteht die deutsche USt nach § 13b Abs. 1 UStG mit entsprechendem Vorsteuerabzug. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG. Benutzt ihr eure deutsche USt-ID-Nr signalisiert ihr immer, dass ihr die Leistung für euer Unternehmen bezieht und es entsteht immer die Steuer nach §13b Abs. 1 UStG mit entsprechendem Vorsteuerabzug.
Wird die elektronische Leistung (§ 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 13 UStG, wozu die Downloads zählen) an einen Privatkunden erbracht und sitzt der leistende Unternehmer im Drittland (also nicht EU) wird der Leistungsort aufgrund § 3a Abs. 5 UStG ebenfalls nach Deutschland verlagert - und es ist deutsche Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen (19%).
Wird die Leistung an einen Privatkunden erbracht und sitzt der leistende Unternehmer in der EU (wohl iTunes Luxemburg) bestimmt sich der Leistungsort nach §3a Abs. 1 UStG und ist in Luxemburg. Es entsteht Luxemburgische USt wofür es in D keinen Vorsteuerabzug gibt, was ein Privatmensch ja ohnehin nicht benötigt bzw. darf.
 
Benutzt ihr eure deutsche USt-ID-Nr signalisiert ihr immer, dass ihr die Leistung für euer Unternehmen bezieht und es entsteht immer die Steuer nach §13b Abs. 1 UStG mit entsprechendem Vorsteuerabzug.

Was meinst Du hier jetzt mit "benutzt"? Wie zuvor erörtert, so hat man im AppStore ja nun eben gerade nicht die Möglichkeit die USt-ID irgendwo zu hinterlegen...!?!

Ist es denn generell meine Aufgabe dem Lieferanten im Ausland, meine USt-ID mitzuteilen? Hab das noch nie so ganz begriffen...
 
Mit der USt-ID-Nr signalisierst du, dass du Unternehmer bist du die Leistung für dein Unternehmen beziehst (daher sollte man diese auch nur gezielt einsetzen). Diese Nr hat eine Signalfunktion. Der Lieferant weiß dann, dass er die Regeln für Unternehmer anwenden muss und dass du die §13b-Steuer anmeldest du schuldest. Das ist deine Aufgabe.
Wenn du die ID-Nr nicht mitteilst oder mitteilen kannst, was wohl hier der Fall ist, dann werden die Regeln für Privatkunden angewendet. Wenn du die Leistung dann trotzdem für dein Unternehmen beziehst, musst du auf den Rechnungsbetrag trotzdem die §13b-Steuer anmelden, aber dann eben auf den Bruttobetrag. Der Lieferant muss dann aber trotzdem die Umsatzsteuer auch abführen (von dem dir in Rechnung gestellten Bruttobetrag, der ja Umsatzsteuer enthält). Du kannst von diesem Bruttobetrag keine Vorsteuer abziehen. Und kannst nur die von dir zu meldende und abzuführende §13b-Steuer auf den dir in Rechnung gestellten Betrag dann als Vorsteuer abziehen.
 
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Mal von der andern Seite aus gesehen:
iTunes darf ja auf die Rechnung nur dann die deutsche MwSt. anführen, wenn sie diesen Betrag tatsächlich an ein deutsches Finanzamt abführen. Da sie das nicht machen, dürfen sie es natürlich nicht draufschreiben.
 
als ich mein iphone gekauft hab, haben sie applestore austria und ihre uid nr. auf die rechnung geschrieben,
deshalb kann ich mir die mehrwertsteuer abziehen...
 
als ich mein iphone gekauft hab, haben sie applestore austria und ihre uid nr. auf die rechnung geschrieben,
deshalb kann ich mir die mehrwertsteuer abziehen...

Im AppleStore habe ich bisher immer Rechnungen mit ausgewiesener MWSt. bekommen.
Nicht so im AppStore...

Und DARUM ging des doch hier...

Ciao

dirk
 
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