@ kibitz
Was erhoffst Du Dir denn davon?
Schadensersatz in Millionenhöhe?
Wahrscheinlich geht es eher darum, Langeweile zu bekämpfen...
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
@ kibitz
Was erhoffst Du Dir denn davon?
Schadensersatz in Millionenhöhe?
Es darf aber keine vorhandene Software gelöscht oder unbrauchbar gemacht werden. Genau das wird in den Kommentaren zu §303a beschrieben.
Willst du darauf vielleicht eingehen Kibitz?
Vielleicht sollten wir ihn ermutigen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen.
Dann haben wir länger was zu lachen!
Ich erteile die Erlaubnis, die Betriebssystemsoftware zu aktualisieren.
Diese Erlaubnis impliziert nicht die Erlaubnis, vorhandene Fremdsoftware zu deinstallieren, zu löschen oder auf sonstige Weise unbrauchbar zu machen.
Alleine schon, dass das Springboard verändert wird, indem Icons vom Springboard gelöscht werden, von denen Apple nicht wissen kann, dass sie vorhanden sind, erfüllt auch den Tatbestand der Datenausspähung.
Ich würde dann die Straftat bei der Staatsanwaltschaft Kiel zur Anzeige bringen.
Aber Recht ist und bleibt Recht.