Amazon geht nach Polen

Was ich hier nicht so ganz verstehe: Warum lässt man dir Pauschalurteile wie dieses durchgehen, während Spoege haarklein für jedes Fitzelchen Beweise vorzulegen hat?

ja, denk mal drüber nach :crack:
Tipp: Vielleicht liegt's ja dran, was andere Leute für Erfahrungen gemacht haben, und mit wessen Darstellung sich diese Erfahrungen besser in Einklang bringen lassen. Vielleicht liegt es auch einfach am Unterschied zwischen einer (falschen!) Tatsachenbehauptung (Spoege: "Im Einzelhandel gibt es eine gesetzliche Beratungspflicht") und der Äusserung einer Meinung (ich: "Der Einzelhandel hat selbst Schuld an seinem schlechten Image").

Mein Gott. Bei der "Bombenstimmung" ist die Bombe nur bildlich gemeint. Das Wort bezeichnet eine ausgelassene Stimmung, die Bombe wirkt einfach nur emotional verstärkend. Während das "Pogrom" in "Pogromstimmung" nicht einfach nur verstärkend (in Bezug auf miese Stimmung) gemeint ist, sondern konkret auf einen gruppendynamischen Prozess hinweist. Eine Pogromstimmung herrscht dann, wenn eine Gruppe von Menschen so sauer auf eine andere Gruppe von Menschen ist, dass die Bereitschaft zu Gewalt (durch Mitmachen oder Inkaufnahme) deutlich erhöht ist.

Für mich bedeutet "Pogromstimmung" im Zusammenhang hier, daß sich eine Gruppe von Menschen (Einzelhändler) über eine andere (Internethändler) echauffiert, und sie am liebsten mit Fackeln und Mistgabeln aus ihrem Territorium (Handel) vertreiben würde. Oft, weil zweitere Gruppe der ersteren - gefühlt oder tatsächlich - etwas abspenstig macht (Gewinn durch billigen Einkauf und teuren Verkauf), auf das die erstere meint, ein alleiniges Recht zu haben. Oder weil die erstere Gruppe von eigenen Fehlern und Versäumnissen ablenken will und einen Sündenbock sucht.
 
Vergiss es, eine tote Kuh kann man nicht mehr melken.
Wer es nicht verstehen will, will es eben nicht verstehen - es gibt nunmal kein Grundrecht auf Verständnis.
Wir sind ja schließlich nicht hier, um den Einzelhandelsbegeisterten den Spass zu verderben ...
 
Vielleicht liegt es auch einfach am Unterschied zwischen einer (falschen!) Tatsachenbehauptung (Spoege: "Im Einzelhandel gibt es eine gesetzliche Beratungspflicht") und der Äusserung einer Meinung (ich: "Der Einzelhandel hat selbst Schuld an seinem schlechten Image").

Gut, dann entscheide dich, ob der Leser deiner Beiträge deine "Meinungsäußerungen" ernst nehmen soll (dann musst du die darin enthaltenen Behauptungen sachlich begründen, wozu mehr gehört als nur "persönliche Erfahrung") oder nicht.

Für mich bedeutet "Pogromstimmung" im Zusammenhang hier, daß sich eine Gruppe von Menschen (Einzelhändler) über eine andere (Internethändler) echauffiert, und sie am liebsten mit Fackeln und Mistgabeln aus ihrem Territorium (Handel) vertreiben würde.

So war das aber nicht von demjenigen gemeint, der dieses Wort in die Diskussion geworfen hat.
 
Vielleicht liegt es auch einfach am Unterschied zwischen einer (falschen!) Tatsachenbehauptung (Spoege: "Im Einzelhandel gibt es eine gesetzliche Beratungspflicht") …
Nur, weil ich – wie ich ja schon eingangs eingeräumt habe – als Nichtjurist nicht nachweisen konnte, wo genau in juristischen Texten die Verantwortung des Händlers steht, heisst das noch nicht, dass meine Behauptungen falsch sind. Du gehst, wie die anderen Kontrahenten auch, schlicht davon aus, dass meine Behauptung nicht stimmen könne. Ich hatte gleich beim Posten meines Beitrages dazugeschrieben, dass diese Beratungs- und Aufklärungspflicht insbesondere durch die einzelnen Gerichtsentscheidungen definiert und laufend fortentwickelt werden.

Ich habe deshalb nochmal mit ein paar anderen Stichworten gesucht und folgenden Text gefunden:
Vertrauensperson Verkäufer: Bei falschen Auskünften und fehlerhaften Beratungen hat der Einkäufer weitgehende Rechte, schreibt unser Autor Prof. Karlheinz Schmid. Denn die Gerichte sehen in der ordentlichen Beratung eine „Kardinalpflicht".
Daraus stammen folgende Zitate:
Kommt der Verkäufer jedoch der Bitte um Beratung nach, müssen seine Aussagen fehlerfrei sein. Auch ohne eine entsprechende Bitte ist der Verkäufer zu einer weiterführenden Information verpflichtet, wenn – so die Rechtsprechung – besondere Umstände hinzutreten. Die BGH–Rechtsprechung verwendet dafür die Formel, es sei über „solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind". Je größer der erkennbare Informationsbedarf auf Seiten des Käufers ist, umso schutzbedürftiger dieser also ist, desto näher liegt die Annahme, dass der Verkäufer zur Beratung und Aufklärung verpflichtet ist.
Im Grundsatzurteil vom 23. Juli 1997 (Der Betrieb 1997, S. 2071) stellte der Bundesgerichtshof fest: Hole sich der nicht genügend sachkundige Käufer bei dem Verkäufer als Fachmann im Zuge der Kaufvertragsverhandlungen Rat ein, so komme dem Verkäufer die Stellung einer Vertrauensperson zu. Ihn treffe dann die Verpflichtung zur sachgemäßen und umfassenden Aufklärung über die besonderen Eigenschaften des von ihm verkauften Produkts.
Der Achte Senat präzisierte seine Aussage wie folgt: Es müsse vor allem auf die Sicht des Käufers abgestellt werden. Der Käufer könne berechtigterweise in einem Fachgeschäft eine größere Sachkunde des Verkaufspersonals erwarten als in einem Warenhaus und vom Hersteller eines Produkts wiederum eine größere Sachkunde als vom bloßen (Fach-)Händler. Diese Erwartung sei für den Verkäufer auch unschwer erkennbar, zumal dann, wenn der nicht bzw. nicht hinreichend sachkundige Käufer oder Kaufinteressent sich ausdrücklich nach einem geeigneten Material für einen bestimmten Verwendungszweck erkundigt.
Der Sachverhalt ist nicht unkompliziert, deshalb empfehle ich, den Artikel zu lesen. Ob eine Schadensersatzpflicht vorliegt, wird nach dem Einzelfall entschieden.

Ich wäre also etwas vorsichtiger, walfrieda, mit Aussagen wie, ich hätte eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt. Ich bleibe bei meiner Behauptung, es gäbe eine Verantwortung des Fachhandels für die Qualität seiner Beratung, der Internethändler wie Amazon durch ihr spezielles Geschäftsmodell ausweichen. Da wir, wie gesagt, hier kein juristisches Fachforum sind, können solcheAussagen natürlich nur als Meinungsäusserung gemacht werden. Deine Reaktion darauf ist unverhältsmässig scharf, abwertend und ebenfalls eine Meinungsäusserung.

Ich finde es okay, solche Meinungen gegeneinander zustellen. Wenn du aber weitergehende Ansprüche an die Beweispflichten der Diskutanten in der MacUser-Bar hast, dann solltest du den von mir verlinkten Text nun widerlegen oder begründen, dass er als Beleg untauglich ist.
 
"Die hässlichen Fratze der Pogromstimmung" war gar nicht als "hässlichen Fratze der Pogromstimmung" gemeint, sondern nur als „künstlich erzeugte Wut“? Warum schreibst du dann nicht „künstlich erzeugten Wut“, sondern verwendest einen Begriff, der die Aufwiegelung von Menschenmassen zur Gewalt gegen Minderheiten bedeutet? Die "Reichsprogromnacht" der Startschuß zur Judenvernichtung durch die Nazis gewesen – eigentlich bedeutete sie nur künstlich erzeugte Wut?

Erst mit übler Scheiße schmeissen und dann behaupten, es seien nur ein paar Wassertröpfchen gewesen.
 
Ich hatte inzwischen gefunden, wie er die "hässliche Fratze der Pogromstimmung" verstanden wissen will. Alles natürlich ganz harmlos. Sandkistenscherz.

Nennt man Putin jedoch einen "Alpharüden", kommt derselbe User vier Monate nicht darüber hinweg. Und nennt man terroristische Milizen nur als Milizen, wird man unverzüglich als Terroristen-Sympthisant eingestuft. Da legt der User jedes Wort auf die Goldwaage und interpretiert sie hemmungslos zu Lasten des feindlichen Diskutanten.
 
"Die hässlichen Fratze der Pogromstimmung" war gar nicht als "hässlichen Fratze der Pogromstimmung" gemeint, sondern nur als „künstlich erzeugte Wut“? Warum schreibst du dann nicht „künstlich erzeugten Wut“, sondern verwendest einen Begriff, der die Aufwiegelung von Menschenmassen zur Gewalt gegen Minderheiten bedeutet? Die "Reichsprogromnacht" der Startschuß zur Judenvernichtung durch die Nazis gewesen – eigentlich bedeutete sie nur künstlich erzeugte Wut?

Erst mit übler Scheiße schmeissen und dann behaupten, es seien nur ein paar Wassertröpfchen gewesen.

Spoege es ist mir Wurscht was du hier mit breitgelaberten Phrasen herbeiorakelst ...
 
Zumindest hast du es geschafft, die für dich typische aggressive und hämische Diskussionsatmosphäre nun auch hier zu verbreiten.
Hach Spoege, tut mir Leid aber als Altmeister der Propagation sollte deine marktschreierischen Entrüstungsschreie einigermaßen zielgruppenrelevant daher kommen. :Oldno:
Nix für ungut, aber qualitativ kommen sie kaum über das Niveau einer unerwünschten Postwurfsendung mit Endstation: Mülleimer hinaus.
Dafür bieten sie tiefe Einblicke in die Mechanismen der Opferollenoptimierten Argumentation, die immer dann stattfindet wenn du naturgemäß ein wenig mehr Wind in die Segel geblasen bekommst.
Aber von deiner derzeitigen Verschnupftheit solltest du dich nicht beirren lassen, deine ökologisch berechnende Balance von Besitz und Bequemlichkeit bleibt ja weiterhin bestehen … :jaja:
 
Aber von deiner derzeitigen Verschnupftheit solltest du dich nicht beirren lassen, deine ökologisch berechnende Balance von Besitz und Bequemlichkeit bleibt ja weiterhin bestehen … :jaja:

Wat is dat denn, eine "ökologisch berechnende Balance von Besitz und Bequemlichkeit"? :kopfkratz:
 
Hach Spoege, tut mir Leid aber als Altmeister der Propagation sollte deine marktschreierischen Entrüstungsschreie einigermaßen zielgruppenrelevant daher kommen. :Oldno:
Nix für ungut, aber qualitativ kommen sie kaum über das Niveau einer unerwünschten Postwurfsendung mit Endstation: Mülleimer hinaus.
Dafür bieten sie tiefe Einblicke in die Mechanismen der Opferollenoptimierten Argumentation, die immer dann stattfindet wenn du naturgemäß ein wenig mehr Wind in die Segel geblasen bekommst.
Aber von deiner derzeitigen Verschnupftheit solltest du dich nicht beirren lassen, deine ökologisch berechnende Balance von Besitz und Bequemlichkeit bleibt ja weiterhin bestehen … :jaja:

Bullshit Bingo oder wieder zu tief ins Glas geschaut
 
Miss Pinky scheint mir wieder breit zu sein.
Ich kriege derartige "parapathologische Parasitenparolen" auch ganz famos zustande nachdem ich mich dem Rausch hingebe.

yumen
 
Wat is dat denn, eine "ökologisch berechnende Balance von Besitz und Bequemlichkeit"? :kopfkratz:
Ich halte es für eine Variation eines alten und oft benutzten Anwurfes; er soll vermutlich bedeuten, dass ich zwar ökodiktatorische Verzichtsideologie propagiere, aber selbst auf mein Geld und meine Bequemlichkeit schaue. Der Volksmund würde einfach sagen: Wasser predigen und Wein saufen.
 
Ich halte es für eine Variation eines alten und oft benutzten Anwurfes; er soll vermutlich bedeuten, dass ich zwar ökodiktatorische Verzichtsideologie propagiere, aber selbst auf mein Geld und meine Bequemlichkeit schaue. Der Volksmund würde einfach sagen: Wasser predigen und Wein saufen.

OK, klingt plausibel. Vielleicht schaffst du es als mpinky-Versteher dann ja auch, "deine marktschreierischen Entrüstungsschreie einigermaßen zielgruppenrelevant daher kommen" zu lassen. :crack:
 
Zurück
Oben Unten