Mirzel
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Da eine Agentur die Nutzungsrechte natürlich benötigt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese mit der Bezahlung des Honorares an den Freelancer auch übertragen worden sind.
D.h., das Honorar, welches Du mit der Agentur aushandelst, beinhaltet das Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten (das solltest Du einkalkuliert haben).
Wichtig ist eine Freistellung Deinerseits von Forderungen Dritter, also von Forderungen, die der Kunde an die Agentur stellt, wenn etwas schief laufen sollte, und die diese Agentur dann auf Dich abwälzen könnte.
Gute Agenturen allerdings haben eh’ Agenturverträge mit ihren Kunden, die sie (die Agentur) von solchen Forderungen freistellt - und damit dann auch Dich.
Da die Agentur allerdings keinerlei Verpflichtung hat, Dir diesen Vertrag vorzulegen, wirst Du selbst diese Freistellung in Deinen ABG unterbringen müssen, damit wenigstens Du geschützt bist.
Wichtig ebenfalls, wie von Difool angesprochen, das Recht, dass Du mit den Sachen Eigenwerbung treiben darfst - auch dieses solltest Du in Deinen ABG verankern.
Die "salvatorische" oder "Angst"-Klausel ist übrigens nicht nötig, da sie ohnehin per Gesetz verankert ist (mein Anwalt lacht da immer laut auf), aber sie ist ein netter Abschluss am Ende einer langen Liste von Punkten und Unterpunkten in Verträgen und Geschäftsbedingungen.
Liest sich eben gut.
D.h., das Honorar, welches Du mit der Agentur aushandelst, beinhaltet das Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten (das solltest Du einkalkuliert haben).
Wichtig ist eine Freistellung Deinerseits von Forderungen Dritter, also von Forderungen, die der Kunde an die Agentur stellt, wenn etwas schief laufen sollte, und die diese Agentur dann auf Dich abwälzen könnte.
Gute Agenturen allerdings haben eh’ Agenturverträge mit ihren Kunden, die sie (die Agentur) von solchen Forderungen freistellt - und damit dann auch Dich.
Da die Agentur allerdings keinerlei Verpflichtung hat, Dir diesen Vertrag vorzulegen, wirst Du selbst diese Freistellung in Deinen ABG unterbringen müssen, damit wenigstens Du geschützt bist.
Wichtig ebenfalls, wie von Difool angesprochen, das Recht, dass Du mit den Sachen Eigenwerbung treiben darfst - auch dieses solltest Du in Deinen ABG verankern.
Die "salvatorische" oder "Angst"-Klausel ist übrigens nicht nötig, da sie ohnehin per Gesetz verankert ist (mein Anwalt lacht da immer laut auf), aber sie ist ein netter Abschluss am Ende einer langen Liste von Punkten und Unterpunkten in Verträgen und Geschäftsbedingungen.
Liest sich eben gut.