AGBs als Freelancer

L

Lorea

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
09.01.2005
Beiträge
249
Reaktionspunkte
0
Hallo,

mich beschäftigt schon länger die Frage, wie das eigentlich mit den Nutzungsrechten etc. ist, wenn man als Freelancer für Agenturen arbeitet. Gibt es irgendwelche Klauseln, die ihr z.B. in euer Angebot schreibt?

Gruß,

Lorea
 
Lorea schrieb:
Hallo,

mich beschäftigt schon länger die Frage, wie das eigentlich mit den Nutzungsrechten etc. ist, wenn man als Freelancer für Agenturen arbeitet. Gibt es irgendwelche Klauseln, die ihr z.B. in euer Angebot schreibt?

Gruß,

Lorea
checke mal die agbs auf den websites von anderen profis. ich habe meine aus mehreren beispielen zusammengebastelt. übertreibe aber mit den formulierungen nicht ;)
rob
 
hi rob,

also, normale AGBs für meine Endkunden habe ich. Mich interessiert, wie das mit den Rechten etc. aussieht, wenn man gebucht wird.

Gruß,

Lorea
 
Im Endeffekt kannst du deine AGB (übrigens ohne s ;-)) ebenso für "buchungen" übernehmen. Diese gelten dann auch. Problem sind immer nur entgegenstehende AGB und aufpassen in Bezug auf Privatperson und Geschäftskunde...
 
<Einschub>
timbajr schrieb:
[...] du deine AGB (übrigens ohne s ;-)) [...]

Oh jaaaa, einer der letzten Menschen, die es wissen! Danke, danke, danke, danke, danke. :D

Zurück zum Thread, bitte...
</Einschub>
 
"Hiermit verzichtet XY, im weiteren auch als "Kunde" bezeichnet, auf alle Rechte. Hierzu zählen auch ausdrücklich jene Rechte, die ihm geetzlich zustehen. Hiermit verpflichtet der Kunde sich dazu, niemals Rechtsmittel einzulegen.

Hiermit gesteht der Kunde der Firma XY, von nun an als Auftragnehmer bezeichnet, alle Rechte zu, auch die Rechte die dem Auftragnehmer gesetzlich nicht zustehen.

Sollte der Kunde gegen diese Auflagen verstossen, verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe von 50.000 € zu bezahlen. Sollte der Auftragnehmer es so wollen, dann muss der Kunde auch eine Vertragsstrafe von 200.000 € akzeptieren und zahlen."


So, das wäre ein guter Anfang. Anschliessend dann die genauen Vertragsdetails aufzählen, normalerweise fängt man mit der Aberkennung der Menschenrechte des Kunden an...
 
Zuletzt bearbeitet:
so so. kopfkratz
 
Tja, kommt wohl immer daruf an, wie man das mit dem Kunden abspricht. Oder auf den Inhalt des Vetrages, wenn man denn einen schließt. Ich z.B. habe einen Freelance-Vertrag mit einem meiner Kunden (TV), in dem geregelt ist, dass ich alle Nutzungsrechte blablubberblas übertrage, zeitlich, örtlich, inhaltlich, unbeschränkt. Habe ich soweit kein Problem mit. Als Referenz ziehen meine Erzeugnisse mit dem Kundenlogo und in diesem Zusammenhang sowieso besser als von mir solo.

Meine eigenen Kunden bekommen ausnahmslos meine eigenen AGB vorgesetzt. Und haben sie bis heute anstandslos geschluckt. Ist ja auch noch nie was Schlimmes passiert. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Einiges Grundsätzliches zu AGB:

- AGB, die dem "Branchenüblichen" widersprechen, sind ungültig;

- widersprechen sich die AGB des Auftraggebers und des Auftragnehmers, gilt (s.o.) das "Branchenübliche";

- die AGB müssen einem Auftraggeber bei Beginn der Zusammenarbeit vorliegen, sollten sie erst bei Rechnungsstellung beigelegt werden, gelten sie nicht;

- AGB erlangen Geltung, wenn ihnen nicht binnen 14 Tagen vom Auftraggeber schriftlich widersprochen wird;

und
- aufgepasst beim "Zusammenschustern" eigener AGB aus Fremd-AGB: auch diese Texte & Formulierungen unterliegen dem UrhG!

Ach, zwischen "Buchungen durch eigene Kunden" und "Buchungen von Agenturseite" gibt es keinen Unterschied.
Hier kommt nur die Möglichkeit der Lizensierung der von 3. Seite erstellten Arbeiten durch den Auftraggeber (in diesem Falle die Agentur, die ihren Kunden eine Lizenz weitergibt) zum Tragen.
Diese muss gewährleistet sein.

Für weitere Fragen empfehle ich einen in solchen Sachen versierten Rechtsanwalt - die wissen, wovon sie sprechen.

-M.
 
yep, habe meine auch aus mehreren Quellen zusammengestellt und vom Anwalt checken lassen.
 
...ein wichtigstes in den AGB:

» ...die Arbeit/Produkte bleiben solange Eigentum des Erstellers, bis die gesamte Leistung bezahlt ist! «
 
Ja, aber das sollte doch et---was formeller formuliert werden:

"bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeit verbleibt diese Eigentum des Urhebers"

- wichtig dabei ist übrigens "vollständig".
 
Agb

Aus branchenüblichen zusammenbasteln >siehe oben ist ok und dann von einem Anwalt prüfen lassen (am besten einer, der von Deiner Branche Ahnung hat).
Wenn Du in Deutschland wohnst, kannst Du einfach zur nächsten IHK gehen, die beraten kostenlos.
Und die salvatorische Klausel nicht vergessen!
 
Mirzel schrieb:
Ja, aber das sollte doch et---was formeller formuliert werden:
"bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeit verbleibt diese Eigentum des Urhebers"
- wichtig dabei ist übrigens "vollständig".
...stimmt schon – der Wein, die Weiber... :p
 
turner schrieb:
Wenn Du in Deutschland wohnst, kannst Du einfach zur nächsten IHK gehen, die beraten kostenlos.

sofern du geweblich tätig bist. wenn ich als freiberufler dort hin stiefle, husten die mir doch was, oder sehe ich das falsch?
 
Ok, die Sachen die ihr schreibt sind klar. Aber wie sieht es aus, wenn ihr z.B. bei einer Design-Agentur sitzt, in derem Auftrag etwas für deren Kunden macht und möchtet das gerne als Referenz aufführen? Könnte ich mir vorstellen dass es schwierig wird. Sonst geht der Kunde doch nächstes mal gleich zu euch direkt. Schön wäre es aber. Also, was ist erlaubt? Als Referenz auflisten: Freelancer für Agentur XY oder "dieses Projekt entstand im Auftrag von Agentur XY". Das wäre mir z.B. wichtig, ob man die Rechte sich zu nennen komplett abgibt etc.

Und wie sieht es aus mit den Nutzungsrechten? Wenn ich z.B. für eine Agentur für einen Stundenlohn von X arbeite, berechne ich dann noch Nutzungsrechte drauf (was ja auch in jeder AGB steht)? Ich glaube nicht. Sowas interessiert mich, was gibt es da für Regelungen, weil ich ja dann das UHRecht besitze etc.

Lorea
 
hi Lorea,

wenn nichts weiter vertraglich mit der Agentur geregelt ist (Urheber- & Nutzungsrecht),
dann liegen diese Rechte soundso bei dir. Setz dich am besten mal mit 'der Agentur' zusammen deswegen.
Sollte diese Agentur mal 'Stress' mit 'nem Kunden haben, könnte die Urhebergeschichte
auch nach hinten losgehen, weil du mit drin hängst.
Hauptsache du bekommst dein Geld bei vollbrachter Arbeit und die Agentur die Rechte.
Mit Vereinbarung, dass du alle von dir erstellten Sachen als Referenz benutzen darfst. :)

Gruß Difool
 
Zurück
Oben Unten