Achtung! Airport Express ohne Flatrate!

Visual schrieb:
Mit diesen Verbindungen ist das schon ärgerlich, aber keiner würde auf die Idee kommen, einen Autohersteller auf Schadenersatz zu verklagen, weil sein rechtes Vorderrad Luft verlor und deshalb ein Unfall verursacht wurde. Kontrolle vor jeder Fahrt macht zwar keiner, das versäumen der derselben wird einem aber zur Last gelegt, wenn es zum Unfall kommt.

das beispiel ist wohl nicht ganz das passende. aber wenn ein autohersteller verspricht, der motor braucht im ausgeschaltenen betrieb kein benzin und dann verbraucht das ding in der garage 6 liter in der stunde, hätte dieser autohersteller wahrscheinlich auch ein paar klagen am hals..

okay, mein beispiel ist es jetzt auch nicht der knüller, man kann halt autos nicht mit routern vergleichen.. :)
 
@basch: Nein, wohl nicht, aber Technik mit Technik...

...vieleicht...

Wäre der Router, in diesem Fall die Basisstation, ausgeschaltet gewesen, wäre auch keine Verbindung zustandegekommen.

Wenn du deinen Mac das Ausschaltkommando gibst und das Haus verlässt, ohne den Shutdown abzuwarten, der Rechner aber anbleibt weil irgend ein Programm den Abmeldevorgang solange abbricht, bis du eine Eingabe gemacht hast, und dann das Haus abbrennt, weil irgendein defekt auftritt...

Wer ist deiner Meinung nach Schadenersatzpflichtig?

Rechnerhersteller, weil das Ding nicht ausgegangen ist?

oder.... Softwarehersteller, weil vielleicht im Hintergrund ein Download läuft und das Programm wissen will, ob abgebrochen werden soll?

oder.... Energieversorger, weil die Leitung zu stabil ist und nach einem Stromausfall der Mac ausgebliebe wäre?

oder.... Freundin, weil die dich zu dem Date gelockt hat, und du deshalb in Eile warst?

Um beim Auto zu bleiben: Ein neuer Mercedes verbraucht im ausgeschalteten Zustand soviel Energie, dass nach ca. 4 Wochen Stillstand die Batterie platt ist. Liegt wohl an der Sicherheitselektronik, Wegfahrsperre und diesen Sachen, sagen die aus der Werkstatt.

Ist der deshalb kaputt?

Muss mir Mercedes jetzt jedesmal eine neue Batterie sponsoren, nur weil ich ein Auto gekauft habe dass ich nicht fahre?

Um Missverständnisse vorzubeugen, der Wagen gehört nicht mir ;-), hat sich aber so zugetragen.

Au, einen hab ich noch: Ein entfernter Bekannter von mit nutzt bei der Telekom XXL (ihr wisst schon, sonntags kostenlos telefonieren, stimmt zwar nicht, aber das ist ein anderes Thema).

Weil er Geld sparen wollte, hat er immer die 01013 vorweggewählt, weil, die Telekom ist ja zu teuer;-), auch am Sonntag...

...Ich denke, ihr wisst wie das ausgegannegen ist.

Man sollte das sportlich sehen. Jetzt ist bekannt, dass die Basisstation nicht ausgeht, also kümmert man sich eben persönlich drum.
 
Zuletzt bearbeitet:
operatort schrieb:
@nickdieerdnuss

da kann ich dir nur recht geben. immerhin gilt in deutschland vertragsfreiheit, die agb's sind nur nichtig, wenn sie gegen gültiges recht verstossen, alles andere unterliegt der vertragsfreiheit.
Das mag ja theoretisch richtig sein, wenn du dich jedoch in einem solchen Fall vor Gericht befindest, wirst du sehen, dass die Richter nach BGB entscheiden und nicht nach AGB. Somit ist meine Feststellung faktisch richtig.
Ich kann es auch anders formulieren: Es lohnt sich nicht, sich mit den AGBs zu beschäftigen, da in einem Rechtsstreit auf der Grundlage des BGB entschieden wird.
 
Hi,

Wir sind auch bei 1und1 und die totale Flatrade ist auch bei uns zu teuer, bzw. brauchen wir nicht.

5 GB pro Monat reichen locker aus und sind noch dazu recht günstig !!!!!!

Viele Grüße,

Flo
 
marco312 schrieb:
:D
Ach und das Akzeptieren von Nutzungsvereinbarungen bei Softwarelizenzen stellt keinen Rechtskräftigen Vertrag da sie sind alle hinfällig nach neuster Rechtssprechung da der Kunde beim Kauf keine Kenntnis davon hat

Gelächter. Spätestens bei einer Installation muss man diese akzeptieren. Sollte man dann nicht einverstanden sein, kann das Gerät/Software gegen Rückerstattung des Kaufpreis zurückgegeben werden. Das gilt auch für Spiele. Nach einer Installation ist das vorbei. Natürlich kann man erst nach einer Installation Software/Hardware betreiben. Damit ist auch Die Nutzungsbedingung sofern sie nicht gegen EU- Bundes- und Landesrecht verstößt voll wirksam.
 
zwischensinn schrieb:
Das mag ja theoretisch richtig sein, wenn du dich jedoch in einem solchen Fall vor Gericht befindest, wirst du sehen, dass die Richter nach BGB entscheiden und nicht nach AGB. Somit ist meine Feststellung faktisch richtig.
Ich kann es auch anders formulieren: Es lohnt sich nicht, sich mit den AGBs zu beschäftigen, da in einem Rechtsstreit auf der Grundlage des BGB entschieden wird.

Oh je, oh je. Ich weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst, aber hör bitte auf andere mit einem solchen Unsinn zu verwirren. Bitte.

Dann mal ganz von vorne. In Deutschland herrscht die Privatautonomie und eine Ausprägung davon ist die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass wir grundsätzlich völlig frei in der Gestaltung unserer Verträge sein können. Das BGB kennt zum Beispiel nur den Kaufvertrag und die Miete aber kein Leasing. Darf ich deswegen keinen Leasingvertrag schließen? Natürlich darf ich das, da wegen der Vertragsfreiheit kein Typenzwang der Vertragsarten herrscht. Ich kann also in Verträgen Regelungen treffen, für die es im Gesetz keine vergleichbaren Regelungen gibt. Und genauso lassen sich die meisten gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarung abbedingen. Bei einigen Regelungen ist dies zugegebenermaße nicht möglich. Und wenn ich in einem Vertrag eine gesetzliche Regelung ändere, dann gilt selbstverständlich der Vertrag und nicht das Gesetz. Soweit die vertragliche Regelung nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (wie z.b. Sittenwidrigkeit). Und ein Richter muss sich in einem solchen Streitfalle nach dem Vertrag richten und nicht nach dem Gesetz. Und warum? Weil es die vertragsschließenden Parteien so gewollt haben. Sie hätten die gesetzlichen Regelungen ja nicht abbedingen müssen.

So da wir das nun grds. für Individualverträge geklärt hätten, wenden wir uns nun Verträgen zu die AGB enthalten.
Grds. gilt hier das gleiche wie für Individualverträge. Nur hat der Gesetzgeber hier zum Verbraucherschutz einige Spezialregelungen erlassen. So darf in AGB nicht alles vereinbart werden, was in einer Individualabrede möglich wäre, da der Gesetzgeber von einem Verhandlungsungleichgewicht zwischen dem AGB-Verwendener und dem anderen Vertragsteil ausgeht. Das heißt aber auf keinen Fall, das eine AGB die eine gesetzliche Regelung abbedingt nichtig wäre. Dann wäre es ja total schwachsinnig überhaupt Verträge mit AGB zuzulassen.

Stell dir doch einfach mal die Frage, wenn sowieso alle AGB deiner Meinung nach nichtig sind und der Richter sich nicht daran halten muss, wieso sind die AGB und deren einbindung in einen Vertrag dann im BGB geregelt?

Das war jetzt alles grob vereinfacht und laienhaft ausgedrückt aber ich hoffe ich konnte wenigstens die gröbsten Irrtümer ausräumen.

Nick die Erdnuss
 
zwischensinn schrieb:
Das mag ja theoretisch richtig sein, wenn du dich jedoch in einem solchen Fall vor Gericht befindest, wirst du sehen, dass die Richter nach BGB entscheiden und nicht nach AGB. Somit ist meine Feststellung faktisch richtig.
Ich kann es auch anders formulieren: Es lohnt sich nicht, sich mit den AGBs zu beschäftigen, da in einem Rechtsstreit auf der Grundlage des BGB entschieden wird.

AGB müssen dem BGB/HGB entsprechen damit Sie gültig sind.
Hör auf so einen Unsinn zu schreiben und lese Dir die lieber mal durch.
 
NickdieErdnuss schrieb:
Oh je, oh je. Ich weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst, aber hör bitte auf andere mit einem solchen Unsinn zu verwirren. Bitte.

Dann mal ganz von vorne. In Deutschland herrscht die Privatautonomie und eine ..... ausgedrückt aber ich hoffe ich konnte wenigstens die gröbsten Irrtümer ausräumen.

Nick die Erdnuss

clap clap clap
 
Junge, junge, hier ist ja richtig was los....

Letzten endes geht es doch eigentlich nur darum, ob Schadenersatz verlangt werden kann und wenn ja, von wem.

Habe gerade einmal auf dem Link von maga geschaut, und da steht frei übersetzt etwas von "...grob fahrlässig...", "...Eigenschaften zugesichert, die das Produkt nicht leistet..."

Habe den direkten link hier mal eingefügt: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ1100263546047101314/doc1269A.html

Es ist ja nun nicht so, das die AirportExpress Station nicht funktionieren würde. Ganz im Gegenteil, sie hält sogar Verbindungen, wo andere Geräte schon längst aufgelegt hätten ;-)

Ich glaube auch nicht, dass...

1.) ... der Verkäufer genau diese Eigenschaft des Kommunikationsabbruches besonders herausgestellt hat (ich war beim Kauf zwar nicht dabei, aber bei einem Mitnahmeartikel wie die AirportExpressBasisstation werden in der Regel nicht stundenlang die technischen Daten diskutiert).

2.) ...der Verkäufer Zusagen über die Beschaffenheit des Artikels gemacht hat, die der Hersteller nicht leisten kann (obwohl die Marketingabteilung mancher Hersteller ja schon deutlich über das Ziel hinausschießen).

Schlage vor, wir vertragen uns jetzt alle wieder, bevor das hier in einem verbalem Blutbad endet.

Eine Story könnte ich ja noch erzählen:
Ein Freund von mir hat vor langer Zeit einmal einen Acer T40 oder T50 besessen. Das ist eine ISDN-Telefonanlage mit eingebautem ISDN-Modem und eingebauten Leastcostrouter, und Klasse am Mac zu betreiben gewesen.
Interneteinwahl im Nachbarort, kostete fast nichts, da Nahzone der Telekom genauso wie Ortsgespräch abgerechnet wurde. Der Leastcostrouter meinte nach aktivierung, man könne mit irgendeiner Mobilkomvorwahl wirklich billig telefonieren. Dadurch wurde die Nahverbindung ins Internet zu einem "offiziellen" Telefongespräch über die Mobilkom...;-)

Hat ihm damals 700 DM in diesem einen Monat mehr gekostet (war wohl viel online).

Gegebenheiten die man glaubt müssen deshalb noch nicht wahr sein, und manchmal fasst man dabei eben ins Klo.

Also girls´n boy´s,

Cool down
 
Fast jeder Anbieter / Hersteller weist daraufhin das ohne Nutzung einer Flatrate hohe Onlinekosten entstehen können.
 
Der drahtlose Zugriff auf das Internet erfordert einen mit der AirPort Technologie kompatiblen Computer, eine Basisstation oder einen Zugangspunkt sowie den Zugang durch einen Internet-Anbieter (hierfür können Gebühren anfallen). Einige Internet-Anbieter (ISPs) sind derzeit nicht mit AirPort Express und AirPort Extreme kompatibel.
Produktspezifikationen können ohne Vorankündigung geändert werden.

Steht schonmal so bei Apple.
 
zwischensinn schrieb:
P.S.
AGBs sind das Geld auf dem sie gedruckt sind nicht wert!!!

Bei Kaufverträgen in der BRD ist immer das BGB die gesetzliche Grundlage. In den AGBs kann also nur das drinstehen, was auch schon im BGB steht, da es sonst sowieso nichtig ist.

AGBs erfüllen einzig und allein die Aufgabe den Kunden einzuschüchtern und ihn davon abzuhalten, Schritte gegen den Verkäufer/Hersteller einzuleiten.
Sorry, aber das ist vollkommener Schwachfug.
Es gibt im BGB einen Abschnitt Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310).
Darin ist u. a. geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit AGB wirksamer Bestandteil eines Vertrages werden.
Darüber hinaus ist noch eine gewisse Inhaltskontrolle gegeben.
Kleines Beispiel: Alle Formularmietverträge sind AGB´s.
 
Passt vielleicht nicht ganz dazu, aber ich hab das Problem bei meiner AEX, daß sie sich nach der 24-Stunden Zwangstrennung nicht mehr automatisch einwählt obwohl ich das so eingestellt habe.

Und wenn sies macht dann dauert das ewig. Meine AEBS hat dieses Problem nicht.

Gibts denn überhaupt schon eine aktualisierte Firmware für die AEX?

Habe übrigens ganz normales T-DSL.

Gruß,

oSIRus
 
Also, ich hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht kam das auch schon.
Hab neulich nen Artikel über DSL-Tarife gelesen, und da haben sie gesagt das Zeittarife immer gefährlich sind. Ich würd auch immer zu nem Volumentarif raten. Reicht auch völlig aus wenn man nicht dauerhaft saugt!!
 
Hi,

ich habe bei 1und1 dsl mit Fairpreisoption. Da können max 34 Euronen anfallen. Wenn Du unter 100 h /Monat bleibst wirds billiger und wenn Du unter 20GB /Monat bleibst wirds nochmal günster. Du liegst dann so um die 16 Euronen/Monat. Ist günstig und für den Fall der Fälle abgesichert. Ich habe bei meinem SMC Router Trennung nach 3 min eingestellt.

Gr dw
 
zwischensinn schrieb:
Das mag ja theoretisch richtig sein, wenn du dich jedoch in einem solchen Fall vor Gericht befindest, wirst du sehen, dass die Richter nach BGB entscheiden und nicht nach AGB. Somit ist meine Feststellung faktisch richtig.
Ich kann es auch anders formulieren: Es lohnt sich nicht, sich mit den AGBs zu beschäftigen, da in einem Rechtsstreit auf der Grundlage des BGB entschieden wird.
Entschuldige, aber das ist nach wie vor gefährlicher Schwachsinn. Du bist mit Sicherheit kein Jurist, und dann äußere Dich bitte nicht so definitiv.
Natürlich wird nicht "nach AGBs" entschieden. Aber selbstverständlich wird geprüft, welche Vereinbarungen in den AGBs getroffen wurden und ob diese nach Gesetz wirksam sind. Und das spielt dann sehr wohl eine Rolle bei der richterlichen Entscheidung.

In diesem Fall: Alle mir (flüchtig!) bekannten AGBs von Router-Herstellern haben Klauseln, die die Haftung für Fehlbedienung oder bestimmte Konfigurationen für den Access ausschliessen. So weit, so gut. Gehen wir erst einmal davon aus, dass diese wirksam wären. Dann sähe ich in diesem Fall nur dann eine rechtliche Chance, wenn nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich eine so zu erwartende und ggf. zugesicherte Funktion (erste Frage) wegen Fehlern in HW oder SW des Herstellers nicht genutzt werden konnte, bzw. diese nicht funktionieren kann (zweite Frage).

Just my 2 cents - ohne ernsthafte Prüfung. Hier gibt es aber auch ein paar andere Juristen, die vielleicht Zeit & Lust zur ernsthaften Prüfung haben ;)
 
Ich denke das gehört irgendwie zu deiner Sorgfaltspflicht, in diesem Falle der Software nicht blind zu vertrauen.

Ich meine sogar, das soetwas irgendwie gesetzlich verankert ist… also das Personen- und Sachschäden, durch Software entstanden, nicht entschädigt werden.

…but I'm not sure…

Yves
 
@Yves: Mein reden, aber auf mich hört ja keiner....
 
Hi Visual,

ich denke, das man meistens, wenn es an das eigene Portmonaie geht, sich eher aus der realistischen Perspektive des Urteilens bei Schuldfragen zurückzieht.
Das ist aber nur menschlich.

Wäre die Perspektive des Betroffenen um 180° gedreht, müsste normalerweise eine Schuldzuweisung an den Konsumenten erfolgen („…soll er doch mal seinen gesunden Menschenverstand benutzen, der oft Risiken und Gefahren durch resultierendes Mißtrauen abwendet…“)…

Ich habe Verständnis dafür, das man sich als Konsument ärgert. Korrekt wäre es natürlich, sich auf Software 100% verlassen zu können.
Aber eben das kann man nicht, worauf die Hersteller, wirtschaftlich orientiert, kleingedruckt hinweisen.
Ganz fair ist das auch nicht… vielleicht wäre ein Warnhinweis im Handbuch ganz fair…

Ich denke, man sollte sich entweder aufrecht und ehrlich an den Hersteller wenden und sagen, das man natürlich auch hätte mißtrauisch sein können, nun aber der Schaden entstanden ist und man gerne eine vergleichende Einigung wünscht, oder aber entgegen seines Gewissens stur und hartnäckig die juristische Brechstange ansetzen, die auf diese Art meines Erachtens moralisch nicht besser als „Kleingedrucktes“ und in diesem Falle auch zum Scheitern verurteilt ist.

Yves
 
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