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SGAbi2007
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Das mit dem Bezahlen eines Technike für nicht gewünschte Leistungen hätt der Laden mit mir nicht gemacht! Sofer die nämlich nix schriftl. vorweisen können, dass ich sie dazu aufgefordert hab, sehen die rechtl. ziemlich alt aus.
Wenn der Laden das Gerät nicht rausrückt, gleich mit Anwalt kommen...du bist Eigentümer und darfst mit deinem G5 machen was du magst!
Wenn der Laden das Gerät nicht rausrückt, gleich mit Anwalt kommen...du bist Eigentümer und darfst mit deinem G5 machen was du magst!