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Hi!
Hab gesehen, du hattest auch das Verfahren am Hals. Wer war denn der Kläger? Hast du ausgesagt, und wenn ja, was?
Danke dir
Gruss
Der "Kläger" ist immer der Staat, weil es sich ja um ein Offizialdelikt handelt. Was du vlt meinst ist wer die Sache zur Anzeige gebracht hat.
Der "Kläger" ist immer der Staat, weil es sich ja um ein Offizialdelikt handelt. Was du vlt meinst ist wer die Sache zur Anzeige gebracht hat.
Genauer gesagt, der Ankläger. Kläger gibt es doch nur im Zivilverfahren, oder?
Ich glaube, sich darauf zu berufen dürfte schwer sein. Richter sehen sowas gern als: "gem der allgemeinen Lebensumstände muss man davon ausgehen, dass das Unrecht einer Handlung auch für den "Täter" erkennbar gewesen ist."
Der Vermögensnachteil des Geschädigten könnte zum einen in den entgangenen Kosten des Ulock bstehen, aber auch in den möglichen Schäden die die Adapter im Netz verursachen.
Ich wills mal versuchen:Die technischen Details hab ich ehrlichgesagt trotzdem nicht gecheckt. Vielleicht kann man das auch für Idioten erklären
Es geht ja nicht nur um ein paar die ihr iPhone geknackt haben, das Thema Unlock und Debranding zieht sich durch alle Hersteller und Netze. Allein Apple soll viele Mio $$ verloren haben durch diese Praktiken. Andere Hersteller und Netzbetreiber halten sich da eher bedeckt mit Zahlen.Aber mal ehrlich: Gibt es im Strafrecht nicht wichtigere Tatbestände als ein paar Kids die sich iPhones unlocken oder jailbraken oder sonstwas tun? Ich persönlich finde diese kleinkarierte Gesetzgebung lächerlich und unnötig. Hoffe daher schon aus dem Grund dass die Sache eingestellt wird - für so Lapalien sollte in einem überfüllten Justizsystem nicht wirklich Platz sein.
my2c
Es geht ja nicht nur um ein paar die ihr iPhone geknackt haben, das Thema Unlock und Debranding zieht sich durch alle Hersteller und Netze. Allein Apple soll viele Mio $$ verloren haben durch diese Praktiken. Andere Hersteller und Netzbetreiber halten sich da eher bedeckt mit Zahlen.
Leider gibt es immer noch die Einstellung, dass Die Hersteller und Netzbetreiber ja die Reichen und Bösen sind und daher solche unlock und cracking Geschichten legitim seien. Ich gehe sogar soweit, dass ich sage wer sowas tut weiss was er tut, da kann sich keiner rausreden.
Und ich vertrete den Standpunkt dass man aus einer Mücke keinen Elefanten machen und dem Kunden - der ohnehin schon ein sauteures Gerät gekauft und brav seine Kohle jeden Monat für den Vertrag löhnt und idR auf mind. 2 Jahre gebunden ist - die Freiheit lassen sollte doch um Himmels willen eine andere Sim-Karte reinzutun wenn er damit billiger zu Mama, Oma oder Freundin telefoniert als mit der T-Mob oder AT&T-Karte.
Aber gut, das sind eben unterschiedliche Ansichten zu dem Thema.
Für den einzelnen eine Mücke, In der Summe viele Elefanten.Und ich vertrete den Standpunkt dass man aus einer Mücke keinen Elefanten machen und dem Kunden - der ohnehin schon ein sauteures Gerät gekauft und brav seine Kohle jeden Monat für den Vertrag löhnt und idR auf mind. 2 Jahre gebunden ist - die Freiheit lassen sollte doch um Himmels willen eine andere Sim-Karte reinzutun wenn er damit billiger zu Mama, Oma oder Freundin telefoniert als mit der T-Mob oder AT&T-Karte.
Aber gut, das sind eben unterschiedliche Ansichten zu dem Thema.
Da kommt das was ich vorher schonmal angedeutet habe ins Spiel. Das verändern der FW könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Oder eben auch Betrug nach 263a, da Datenmanipulation vorliegt. Ob dazu schon Rechtsgutachten vorliegen weiss ich nicht. Das Thema ist ja erst mit dem Markteintritt des iPhone akut gworden.Dann aber doch bitte per Software unlock, der hat nämlich nicht so "tolle" Nebenwirkungen wie die Karten.
Meine Argumentation wäre viel eher dahingehend dass ich (bzw. der TE) darlegen würde dass ich nicht gewusst habe das man das nicht machen darf und das mir absolut nicht bewusst war dass das verboten ist und man damit jemand anderen (Apple) am Vermögen schädigt…
(Disclaimer: Laienmeinung)
Du sagst es ja selbst.
Du sagst es ja selbst.
Dann nenn mir doch mal bitte einen Fall in der Kriminalhistorie, in der ein Beschuldigter seine Position dadurch verbessert hat, indem er offenherzig-naiv mit Ermittlungsbeamten oder Staatsanwälten geplaudert hat.
Das ist nicht möglich. Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird er sehr wahrscheinlich freigesprochen oder das Verfahren eingestellt. Wenn die Beweise ausreichen, wird lamentieren nichts bringen.
Jeder Verteidiger rät jedem Mandanten, die Klappe zu halten.
Dann nenn mir doch mal bitte einen Fall in der Kriminalhistorie, in der ein Beschuldigter seine Position dadurch verbessert hat, indem er offenherzig-naiv mit Ermittlungsbeamten oder Staatsanwälten geplaudert hat.
Das ist nicht möglich. Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird er sehr wahrscheinlich freigesprochen oder das Verfahren eingestellt. Wenn die Beweise ausreichen, wird lamentieren nichts bringen.
Jeder Verteidiger rät jedem Mandanten, die Klappe zu halten.
Ob man das nun glaubhaft machen kann oder nicht ist eine ganz andere Frage, die sich hier nicht beantworten lässt. Aber wie schon gesagt, wenn sowas meiner Oma passiert hat sie gute Chancen dass diese "Ausrede" zieht...
Damit Erfahrungen gemacht?? Oder nur vorm TV?
Soweit waren wir heute schonmal.Vorsatz oder nicht sagt AFAIK wenig über einen Tatbestand aus. Wegen "Unwissenheit" wird niemand freigesprochen. Das dürfte bei der Bemessung ins Gewicht fallen, nicht bei der Frage, ob ein Tatbestand erfüllt wird.
Das sind immer die besten Argumente... Anwälte im Freundeskreis... Bekannte, die vom Hörensagen... usw usw.Einige Anwälte im Freundeskreis. Mandanten, die so rechtfertigungsbedürftig sind, dass sie sich wegen eines Anhörungsbogens entschuldigen, kenne ich nur von lustigen Anwaltsanekdoten (das sind offenbar seltene Ausnahmen). Da kann dann der Verteidiger auch nicht mehr helfen