muellermanfred
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 19.04.2007
- Beiträge
- 2.744
- Reaktionspunkte
- 184
Vlt müsste man es ja wissen, aber was ist denn eine "iphone unlock Karte"?
Hm, keine Ahnung, aber vielleicht erklärt es uns ja jemand.
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Vlt müsste man es ja wissen, aber was ist denn eine "iphone unlock Karte"?
Ich würde eher argumentieren, dass Jailbreaks als software–Unlock das gleiche tun und nicht unter den Tatbestand des Betruges fallen…
Dann lies dir doch noch mal die evtl. Nebenwirkungen einer Simunlockkarte durch
Umwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Sagt der Volksmund, genau. Stimmt aber nicht immer
Wie gesagt, weil die Erfüllung des Tatbestandes die Vosätzlichkeit erfordert und wer gar nicht weiß das er jmd. am Vermögen schädigt der kann auch nicht vorsätzlich handeln und so den Tatbestand nicht erfüllen.
Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__16.html
Ich les da nix von Straffreiheit.STGB §16 schrieb:(1)...Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2)... kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Die da wären?
Und nur weil irgendwas nicht unter einen Tatbestand fällt was so ähnlich ist - auch wenn es im Ergebnis die gleiche Wirkung hat - rechtfertigt ja noch nicht die eigene Tat.
Meine Argumentation wäre viel eher dahingehend dass ich (bzw. der TE) darlegen würde dass ich nicht gewusst habe das man das nicht machen darf und das mir absolut nicht bewusst war dass das verboten ist und man damit jemand anderen (Apple) am Vermögen schädigt - wobei ich jetzt mal davon ausgehe dass der TE das tatsächlich nicht wusste!!! Und ganz ehrlich: Dass Apple dadurch tatsächlich ein Schaden am Vermögen entsteht ist weder sonnenklar, noch jedermann bekannt - ich bin mir nicht mal sicher ob das hier der Fall ist. Und wer damit nichts rechnet und davon nix weiß der kann auch keinen Vorsatz haben...
Ich les da nix von Straffreiheit.
Auch das mit dem Wiederverkaufswert greift ja nicht. Ein orignal tmob Gerät mit voller Garantie bringt immer noch mehr als ein geunlocktes ohne Garantie. Auch hätte dann ja tmob Anzeige erstatten müssen, oder sehe ich das falsch?
Ich vermute, dass hier vielleicht einfach aus Amtswegen ermittelt werden muss.
Wenn das wirklich so ist dass das Gerät weniger wert wird dadurch dann hast du natürlich keinen Vermögensvorteil, das stimmt. Und ob du jemand anderen am Vermögen schädigst wage ich auch einfach mal zu bezweifeln, obwohl es da sicherlich irgendwelche Argumente dafür gibt die ich übersehe, denke ich mal. Aber wie mehrfach betont: Ohne Vorsatz ist das ganze eh hinfällig.
Ob da jetzt von Amts wegen ermittelt wird (werden muss) oder wie das genau läuft kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber gefakt oder is der Brief nciht oder?
Wenn es kein Vermögensvorteil für den TE war, warum hat er dann Geld ausgegeben für den Kauf? Das jetzt argumentiert werden soll es habe ja keinen Vermögensvorteil gegeben ist durchsichtig und eine reine Schutzbehauptung.
Aber der TE ist ja wegen seiner Nehmerqualitäten bekannt, da wundert mich das nicht