eMac: Kauft NIEMALS bei Vobis

CRen

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Hiho!

Hach, ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Bei meinem eMac ist das Combo-Laufwerk defekt, nach 1,5 Jahren.

Jetzt habe ich den Rechner am Freitag bei Vobis abgegeben und war eigentlich der Ansicht, dass Vobis den Fehler auf Gewährleistung behebt.

Aber nichts da. Eben rief mich ein Vobis-Mitarbeiter an, dass Apple sich sträuben würde, den Rechner zu reparieren.

Ist ja auch klar, die Garantiezeit ist um, Vobis hat sich darum zu kümmern. Das habe ich dem Mitarbeiter auch gesagt.

Er: Tja, SIE sind aber in der Beweispflicht, dass der Fehler schon ab Werk vorlag, damit wir den auf unsere Kosten reparieren.

Ich: Also im Normalfall sollten Sie das aber tun, Stichwort Kundenfreundlichkeit.

Er: Ja, ne, das ist das neue Gewährleistungsgesetz, da sind SIE in der Beweispflicht. Aber ich kann mal beim Hersteller des Combo-Laufwerks nachfragen und natürlich bei unserem Einkäufer.

Blablabla...

Jedenfalls stellte sich im Verlauf des Gesprächs heraus, dass Vobis die Apple-Rechner im Gegensatz zu anderen Fachhändlern NICHT selber öffnen darf. Und weil Vobis natürlich keinen Spaß dran hat, die Gewährleistung zu übernehmen, hat mich der Kerl abgebügelt.

Nunja, ich konnte dann nicht anders, als vielleicht mal ein bisschen mit dem Messer zu schwenken, weil ich Vobis ohnehin tendenziell auf dem Kieker habe:

Wissen Sie, ich arbeite bei einem Online-Computermagazin mit über 15 Millionen Page-Impressions pro Monat. Sind Sie SICHER, dass man da nichts machen kann?

Naja, er stolperte dann, fiel aber nicht... Versuchte es dann auf die Mitleidstour, von wegen: Vobis ist ja auch nicht mehr der Größte in Deutschland, Sie werden hoffentlich verstehen, dass wir uns (jetzt kommt's!!!) möglichst viele Kosten sparen möchten.

SAFTLADEN!

Jetzt meine Frage: KANN ich IRGENDWAS machen? Habe ich überhaupt das Recht, jetzt bei der Pressestelle von a) Vobis und b) Apple nachzubohren und auf Erfüllung der Gewährleistung zu pochen, oder bin ich tatsächlich in der Beweispflicht, die ich dummerweise nicht erfüllen kann? Ich bin mir da nämlich gerade überhaupt nicht sicher.

Ich mein: Ich sehe schon die glänzende Überschrift: Apple und Vobis: Gewährleistung? Nein Danke!

Muss ich nur meinem Red vorlegen *g*

Gruß,
Christian
 
Probier es halt. Bei Apple direkt bin ich mit meiner Geschichte durchgekomen und habe ein Austauschgerät nach über zwei Jahren bekommen
 
Also, das VOBIS ein Saftladen ist, ist nix neues. Aber DEIN Problem hat nichts damit zu tun. Apple gibt von Hause aus 1 Jahr Garantie. Der User bleibt da auf der Strecke - bei mir hat sich nach 1 Jahr und 3 Monaten ein PB-Netzteil verabschiedet. Kulanz Fehlanzeige... Wie sieht's mit den EU-vorgeschriebenen 2 Jahren aus? Egal bei wem: Dann kommt nur: Bllablablablabla Pech gehabt blablablabla...
Es ist Sinnvoller sich im Forum nach einer preiswerten Ersatzlösung umzuhören. :D
 
Den Beweis zu erbringen, dass das Laufwerk seit 1,5 Jahren defekt ist, Du dich aber jetzt erst meldest, das dürfte Dir schwer fallen.

Meiner Meinung nach verhält sich der Verkäufer richtig.

Ist aber trotzdem ärgerlich.
 
Also VOBIS ist eine Abkürzung (Verkauf ohne Beratung ist Standard), aber das wußten die meisten von uns wohl schon. Ansonsten frag doch mal bei Deiner Verbraucherzentrale was man da machen kann, die wissen im Zweifel sicher einen Rat.
 
Tja,

leider hat der "gute" Mann bei Vobis recht :(, die Garantie von Apple läuft 1 Jahr (wenn du sie nicht verlängert hast). Die Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre ab Übergabe, in den ersten 6 Monate ist der Händler verpflichtet nachzuweisen, dass der Schaden noch nicht vorlag, danach bist du es...

Leider kann ich nicht nachvollziehen, dass Vobis bei einem 1,5 Jahre alten eMac nicht auf Kulanz mitzieht (denn evtl. möchtest du dir ja bald einen neuen iMac kaufen...)

Vielleicht solltest du mal mit dem Filialleiter sprechen und ihn nochmals auf deinen "Einfluss" bei eventuell zukünfigen Vobiskunden und auf die Möglichkeit eines "baldigen" Neukaufs (auch wenn du es nicht wirklich machen willst), des zukünftigen iMac hinweisen (später könnte ja der neue iMac doch nicht ganz den Vorstellungen entsprechen...;) ).

Gruß

Stan
 
@CRen:

Wenn Du sicher bist, dass das CD-Laufwerk aufgrund eines Herstellungsfehlers (und nicht z.B. aufgrund von übermäßigem Gebrauch) kaputt ist, könntest Du auch einfach den Anwalt Deines Vertrauens beauftragen. Dieser schreibt dann einen Brief an Vobis und setzt denen eine Frist zur Mängelbeseitigung. Das wirkt oftmals Wunder.

Dann musst Du aber in Kauf nehmen, dass Du eventuell vor Gericht ziehen muss und ein Gutachter Dein CD-ROM unter die Lupe nimmt...
 
ocj schrieb:
@CRen:

Wenn Du sicher bist, dass das CD-Laufwerk aufgrund eines Herstellungsfehlers (und nicht z.B. aufgrund von übermäßigem Gebrauch) kaputt ist, könntest Du auch einfach den Anwalt Deines Vertrauens beauftragen. Dieser schreibt dann einen Brief an Vobis und setzt denen eine Frist zur Mängelbeseitigung. Das wirkt oftmals Wunder.

Dann musst Du aber in Kauf nehmen, dass Du eventuell vor Gericht ziehen muss und ein Gutachter Dein CD-ROM unter die Lupe nimmt...
Da dürfte es billiger und nervenschonender sein, ein neues LW auf eigene Kosten zu erstehen und einzubauen..... ;)
 
Also übermässiger Gebrauch war es definitv nicht.

Das Laufwerk habe ich kaum genutzt. Allerdings dann mal zum Brennen von drei CDs hintereinander, am nächsten Tag war's dann durch :-/

Naja, ich meine, sowas sollte ein Laufwerk aushalten können.

Wie dem auch sei: Die Fillialleiter-Geschichte ist vielleicht die beste Lösung.

Ansonsten stehe ich vor der Wahl:

- eMac selbst reparieren, dann aber direkt mit Superdrive und 'ner großen 120er-Platte. (Hardwarekosten ca. 200 Eus)

- Reparatur auf eigene Rechnung (ebenfalls vermutlich über 150 Eus)

- Verkauf des defekten Rechners, nur: Was für einen Restwert hat der noch?

Eigentlich wollte ich den eMac eh loswerden und mir stattdessen eine Dose für so lästige Jobs wie Downloads und so weiter unter den Tisch stellen. Für andere Sachen habe ich ja das iBook...

Irgendwie alles Mist.

Rechtsanwalt jedenfalls ist nicht so der Hammer ;-)

Gruß,
Christian
 
Die Beweislastumkehr gilt gesetzlich nur für die ersten 6 Monate nach dem Kauf. Für diese Zeit wird also angenommen, dass der Mangel schon bei der Übergabe an den Käufer vorlag.

Wenn Apple jetzt 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das, dass sie den Zeitraum für diese Vermutung freiwillig (!) verlängern.

Bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, also in diesem Fall zwischen 1 bis 2 Jahre nach dem Kauf, obliegt die Beweispflicht dem Käufer. Das heisst, dass Du das Vorliegen des Mangels bereits bei der Übergabe des Rechners beweisen musst.

Wenn Vobis Dich da "auflaufen" lässt, ist das zwar nicht schön, rechtlich aber überhaupt nicht zu beanstanden.

Gruß,

J-man
 
CRen schrieb:
Ansonsten stehe ich vor der Wahl:

- eMac selbst reparieren, dann aber direkt mit Superdrive und 'ner großen 120er-Platte. (Hardwarekosten ca. 200 Eus)

- Reparatur auf eigene Rechnung (ebenfalls vermutlich über 150 Eus)

- Verkauf des defekten Rechners, nur: Was für einen Restwert hat der noch?
Du willst hier jetzt niemandem erzählen, dass ein neuer CD-Brenner über 100Euronen kostet, oder? Mach nen einfachen CD-Brenner rein (der mit MAC funzt) und verklopp ihn halt, wenn du Dir wirklich nen Virenknecht unter den Schreibtich stellen willst. Die Paar Schrauben schaffst du sicher auch.... :D
 
j-man schrieb:
Wenn Apple jetzt 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das, dass sie den Zeitraum für diese Vermutung freiwillig (!) verlängern.
Nein! Genau das bedeutet es nicht.
Eine Garantie hat mit der Gewährleistung nichts, absolut gar nichts!, zu tun. Die Garantie wird einzig und allein nach den Garantiebestimmungen von Apple gewährt. Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht spielt da absolut keine Rolle!

Bitte etwas Vorsicht bei solchen Äußerungen, wenn Ihr nicht den vollen Durchblick habt!
 
ocj schrieb:
Nein! Genau das bedeutet es nicht.
Eine Garantie hat mit der Gewährleistung nichts, absolut gar nichts!, zu tun. Die Garantie wird einzig und allein nach den Garantiebestimmungen von Apple gewährt. Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht spielt da absolut keine Rolle!

Bitte etwas Vorsicht bei solchen Äußerungen, wenn Ihr nicht den vollen Durchblick habt!
Sorry, wenn ich das jetzt so sage: Dann stell Dich halt auf den Kopf und versuch mal dein Recht zu bekommen. Ich orakel mal hier, wie es ausgeht: Vobis interessiert sich nen Dreck für dein Recht. Die Wahrscheinlichkeit, dass du da wieder kaufst, strbt gegen null - das wissen die auch. Warum sollen die sich dann noch anstrengen?
Mach's selbst: Geht schneller, ist nervenschonender und nur was man selbst gemacht hat wird richtig gemacht! Ich wollte keinen UNWILLIGEN Vobis-Technikhansel an meine Apples lassen... :D
 
@xenayoo:

Was hat Dein Beitrag denn mit meinem von eben zu tun? Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen.

Mein Beitrag hat nur ganz abstrakt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu erklären versucht.
 
ocj schrieb:
@xenayoo:

Was hat Dein Beitrag denn mit meinem von eben zu tun? Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen.

Mein Beitrag hat nur ganz abstrakt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu erklären versucht.
Sch..schon gut... Hab da was verwechselt. ;) Tatsache ist aber leider, dass die Eu-Bestimmungen eine Sache sind, aber die meisten großen Firmen scheren sich einen Dreck darum. Selbst wenn man offensichtlich nichts kaputtmachen kann. Denn: Ich hab ein defektes PB-Netzteil nach 15Monaten. Cancom lehnt einen Tausch oder Reparatur mit dem Hinweis auf Apples 1-Jahres-Garantie kategorisch ab. Die haben's halt net nötisch....
 
xenayoo schrieb:
Die haben's halt net nötisch....
Das ist mir total egal; notfalls klage ich schneller als die gucken können. Und da bekomme ich dann zu 90% auch das Recht, das mir zusteht...
 
Kauft besser nie nen eMac :p :D

Wer Macs bei Vobis kauft, ist selber schuld..
 
ocj schrieb:
Nein! Genau das bedeutet es nicht.
Eine Garantie hat mit der Gewährleistung nichts, absolut gar nichts!, zu tun. Die Garantie wird einzig und allein nach den Garantiebestimmungen von Apple gewährt. Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht spielt da absolut keine Rolle!

Bitte etwas Vorsicht bei solchen Äußerungen, wenn Ihr nicht den vollen Durchblick habt!

Also ich studiere das Fach, keine Ahnung, was Du machst ;)

Eine Garantie des Verkäufers bedeutet in der Regel eine Verlängerung der Beweislastumkehr um die angegebene Zeit, abzüglich natürlich des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes von 6 Monaten (übrigens und auch nur für den Verbrauchsgüterkauf geregelt in § 476 BGB). Wenn Du andere Beispiele kennst, lass mal hören.

Ansonsten schon klar: Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben
Garantie = freiwillige Leistung des Verkäufers

Gruß,

J-man
 
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