CRen
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Hiho!
Hach, ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
Bei meinem eMac ist das Combo-Laufwerk defekt, nach 1,5 Jahren.
Jetzt habe ich den Rechner am Freitag bei Vobis abgegeben und war eigentlich der Ansicht, dass Vobis den Fehler auf Gewährleistung behebt.
Aber nichts da. Eben rief mich ein Vobis-Mitarbeiter an, dass Apple sich sträuben würde, den Rechner zu reparieren.
Ist ja auch klar, die Garantiezeit ist um, Vobis hat sich darum zu kümmern. Das habe ich dem Mitarbeiter auch gesagt.
Er: Tja, SIE sind aber in der Beweispflicht, dass der Fehler schon ab Werk vorlag, damit wir den auf unsere Kosten reparieren.
Ich: Also im Normalfall sollten Sie das aber tun, Stichwort Kundenfreundlichkeit.
Er: Ja, ne, das ist das neue Gewährleistungsgesetz, da sind SIE in der Beweispflicht. Aber ich kann mal beim Hersteller des Combo-Laufwerks nachfragen und natürlich bei unserem Einkäufer.
Blablabla...
Jedenfalls stellte sich im Verlauf des Gesprächs heraus, dass Vobis die Apple-Rechner im Gegensatz zu anderen Fachhändlern NICHT selber öffnen darf. Und weil Vobis natürlich keinen Spaß dran hat, die Gewährleistung zu übernehmen, hat mich der Kerl abgebügelt.
Nunja, ich konnte dann nicht anders, als vielleicht mal ein bisschen mit dem Messer zu schwenken, weil ich Vobis ohnehin tendenziell auf dem Kieker habe:
Wissen Sie, ich arbeite bei einem Online-Computermagazin mit über 15 Millionen Page-Impressions pro Monat. Sind Sie SICHER, dass man da nichts machen kann?
Naja, er stolperte dann, fiel aber nicht... Versuchte es dann auf die Mitleidstour, von wegen: Vobis ist ja auch nicht mehr der Größte in Deutschland, Sie werden hoffentlich verstehen, dass wir uns (jetzt kommt's!!!) möglichst viele Kosten sparen möchten.
SAFTLADEN!
Jetzt meine Frage: KANN ich IRGENDWAS machen? Habe ich überhaupt das Recht, jetzt bei der Pressestelle von a) Vobis und b) Apple nachzubohren und auf Erfüllung der Gewährleistung zu pochen, oder bin ich tatsächlich in der Beweispflicht, die ich dummerweise nicht erfüllen kann? Ich bin mir da nämlich gerade überhaupt nicht sicher.
Ich mein: Ich sehe schon die glänzende Überschrift: Apple und Vobis: Gewährleistung? Nein Danke!
Muss ich nur meinem Red vorlegen *g*
Gruß,
Christian
Hach, ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
Bei meinem eMac ist das Combo-Laufwerk defekt, nach 1,5 Jahren.
Jetzt habe ich den Rechner am Freitag bei Vobis abgegeben und war eigentlich der Ansicht, dass Vobis den Fehler auf Gewährleistung behebt.
Aber nichts da. Eben rief mich ein Vobis-Mitarbeiter an, dass Apple sich sträuben würde, den Rechner zu reparieren.
Ist ja auch klar, die Garantiezeit ist um, Vobis hat sich darum zu kümmern. Das habe ich dem Mitarbeiter auch gesagt.
Er: Tja, SIE sind aber in der Beweispflicht, dass der Fehler schon ab Werk vorlag, damit wir den auf unsere Kosten reparieren.
Ich: Also im Normalfall sollten Sie das aber tun, Stichwort Kundenfreundlichkeit.
Er: Ja, ne, das ist das neue Gewährleistungsgesetz, da sind SIE in der Beweispflicht. Aber ich kann mal beim Hersteller des Combo-Laufwerks nachfragen und natürlich bei unserem Einkäufer.
Blablabla...
Jedenfalls stellte sich im Verlauf des Gesprächs heraus, dass Vobis die Apple-Rechner im Gegensatz zu anderen Fachhändlern NICHT selber öffnen darf. Und weil Vobis natürlich keinen Spaß dran hat, die Gewährleistung zu übernehmen, hat mich der Kerl abgebügelt.
Nunja, ich konnte dann nicht anders, als vielleicht mal ein bisschen mit dem Messer zu schwenken, weil ich Vobis ohnehin tendenziell auf dem Kieker habe:
Wissen Sie, ich arbeite bei einem Online-Computermagazin mit über 15 Millionen Page-Impressions pro Monat. Sind Sie SICHER, dass man da nichts machen kann?
Naja, er stolperte dann, fiel aber nicht... Versuchte es dann auf die Mitleidstour, von wegen: Vobis ist ja auch nicht mehr der Größte in Deutschland, Sie werden hoffentlich verstehen, dass wir uns (jetzt kommt's!!!) möglichst viele Kosten sparen möchten.
SAFTLADEN!
Jetzt meine Frage: KANN ich IRGENDWAS machen? Habe ich überhaupt das Recht, jetzt bei der Pressestelle von a) Vobis und b) Apple nachzubohren und auf Erfüllung der Gewährleistung zu pochen, oder bin ich tatsächlich in der Beweispflicht, die ich dummerweise nicht erfüllen kann? Ich bin mir da nämlich gerade überhaupt nicht sicher.
Ich mein: Ich sehe schon die glänzende Überschrift: Apple und Vobis: Gewährleistung? Nein Danke!
Muss ich nur meinem Red vorlegen *g*
Gruß,
Christian