eMac: Kauft NIEMALS bei Vobis

Meiner MEinung nach muss Vobis den fehler beheben. Denn es ist eigentlich davon auszugehen, dass du an einem internen Laufwerk nix kaputtmachen kannst. Sprich wie sollst du es ruiniert haben? Geht eigentlich garnicht.

Bei Apple anfragen und Vobis nerven, bis die es machen...

Ansonsten zu einem Apple Service partner gehen der das Laufwerk tauscht.
Aber kannst ja auch selber machen, da Garantie eh um ist. Sparst Kosten und kannst dir ein DVD Brenner einbauen (SUperdrive) und somit klappt alles.
Fehlt nu rnoch die Bastelanleitung.
 
j-man schrieb:
Also ich studiere das Fach, keine Ahnung, was Du machst ;)
Tja, darüber bin ich schon lange hinweg :)

Eine Garantie des Verkäufers bedeutet in der Regel eine Verlängerung der Beweislastumkehr um die angegebene Zeit, abzüglich natürlich des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes von 6 Monaten (übrigens und auch nur für den Verbrauchsgüterkauf geregelt in § 476 BGB). Wenn Du andere Beispiele kennst, lass mal hören.
Dann solltest Du aber Dein Schuldrechts-Lehrbuch noch mal schnell zur Hand nehmen: Eine Garantie (jedenfalls in diesem unseren Fall) ist ein Vertrag zwischen Hersteller und Käufer, nach dem der Hersteller verschuldensunabhängig für gewisse von ihm selber festgelegte Eigenschaften einzustehen hat. Eine Beweislastumkehr gibt es bei einer sog. selbständigen Garantie nicht; lediglich eine sog. unselbständige Garantie kommt einer Beweislastumkehr nahe (ist aber auch erst mal per se keine).

Gewährleistung besteht zwischen dem Verkäufer und dem Käufer; schon alleine deshalb kann der Hersteller einer Ware nicht mit der Garantie irgendwelche Gewährleistungsfristen verlängern. Das wäre ein Vertrag zuungunsten Dritter, der im deutschen Zivilrecht stets unwirksam ist.

Ansonsten schon klar: Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben
Garantie = freiwillige Leistung des Verkäufers

Nein! Eine Garantie setzt immer einen seperaten Vertrag voraus und hat mit der Garantie wirklich NICHTS gemein.
Ein nicht böse gemeinter, ernst gemeinter Tipp: Schnapp Dir den Medicus und lies das noch mal intensiv nach. So würdest Du bei mir keine Klausur bestehen :)
 
ocj schrieb:
Tja, darüber bin ich schon lange hinweg :)
Schon das neue Schuldrecht gelernt? :)

ocj schrieb:
Nein! Eine Garantie setzt immer einen seperaten Vertrag voraus und hat mit der Garantie wirklich NICHTS gemein.

kopfkratz

Gruß,

J-man
 
Du willst hier jetzt niemandem erzählen, dass ein neuer CD-Brenner über 100Euronen kostet, oder?

Nein, aber mit Einbau im Fachhandel schon.

Aber gut, habe eben bei Ebay ein Superdrive per Sofort-Kauf erworben, 4x nur, dafür aber auch nur 65 Eus.

Werde mir den Mac zurückholen, noch 'ne dicke Platte einbauen und dann als Rechenknecht für alles holen. Ist mir zu blöde, mich mit Vobis herumzuärgern :-/

Aber einen Versuch war's wohl wert, hm? *g*

Was lernen wir daraus? Finger weg von Vobis. Ein Freund von mir arbeitet bei Teampoint, die hättens gemacht, wenn es ein Rechner von denen gewesen wäre. War es aber nicht.

Also nächstes Mal beim Fachhändler *g*

Ich berichte dann hier von der Transplantation. Oder wäre es vielleicht besser, direkt so ein großes LW-Gehäuse für Firewire zu kaufen, damit ich den eMac ODER das iBook anschließen kann?

Gruß,
Christian
 
j-man schrieb:
Schon das neue Schuldrecht gelernt? :)
:)
Gelernt und gelehrt :)

A propos: Diesbezüglich hat sich zwischen altem und neuem Schuldrecht rein gar nichts geändert. Daher war das eine, na ja, nicht ganz passende Frage.

Da hier mittlerweile völlig OT, biete ich an, das per PM weiter auszutragen...
 
Was für cren zählt, ist doch wohl, ob und dass er sein defektes Gerät repariert bekommt. Ob sich der Anspruch dabei zunächst gegen den Verkäufer oder aber direkt gegen den Hersteller richtet, ist ihm wohl egal.

Fakt ist jedenfalls, dass mit Ablauf eines Jahres nach Übergabe er den Beweis erbringen muss, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Und das ist schwierig.


Gruß,

J-man
 
j-man schrieb:
Fakt ist jedenfalls, dass mit Ablauf eines Jahres nach Übergabe er den Beweis erbringen muss, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Und das ist schwierig.
Darauf können wir uns einigen (das stand aber nie wirklich zur Debatte...).
 
genau das wollte ich von Anfang an sagen - aber dann war das wohl "von hinten durch die Brust ins Auge", wie man in unser Zunft so gerne sagt :)

Gruß,

J-man
 
Vobis ist und bleibt ein Saftladen. Ich wundere mich, dass es die noch gibt,
weil in Sachen Arroganz werden die nur noch durch Gravis getoppt. Brauchte
vor einiger Zeit auf die schnelle ein paar Rohlinge und Vobis am Kudamm war
der nächste Computer-Store. Und was durfte ich nebenbei aufschnappen ?

Kunde: "...es gibt 1000 andere Händler in Berlin, die mehr Kulanz zeigen!"
Vobis: "Es gibt auch 1000 andere Kunden!"

Soweit zu dem Thema...

:rolleyes:
 
Die Aussage ist allerdings mal heftig :eek:

Und das in der heutigen Zeit.... :rolleyes:

Gruß,

J-man
 
Kunde: "...es gibt 1000 andere Händler in Berlin, die mehr Kulanz zeigen!"
Vobis: "Es gibt auch 1000 andere Kunden!"

DA allerdings würde ich mal massiv nach dem Geschäftsführer fragen. Und wenn der nicht will oder kann, vielleicht doch mal die Pressekarte ausspielen, selbst wenn man nicht zur Presse gehört.

Frei nach dem Motto: Guten Tag, wir drehen hier für Akte, SIE haben den Test leider verloren, aber halb so schlimm, dafür sind Sie ja im Fernsehen, am Dienstag, 22.15 Uhr ;-)

Gruß,
Christian
 
Die Überschrift dieses Thread finde ich, genau wie den Tenor hier allgemein, nicht sonderlich gelungen. Viele Kunden sind heute leider unglaublich arrogant geworden und meinen, sie könnten ja alles nach 23,9 Monaten zurück in den Laden schleppen und man müsste ihnen ein Neugerät geben. Leider scheint sich mit der neuen Regelung zur Gewährleistung bei den meisten von uns ein großes Missverständnis verinnerlicht zu haben.

Um es mal ganz einfach auszudrücken (ocj möge mich bitte nicht steinigen, was jetzt folgt ist nicht ganz korrekt): Im Prinzip hat sich bei der Gewährleistung keine Verlängerung ergeben, sondern die Möglichkeit Ansprüche noch bis zu 2 Jahre nach Kauf geltend zu machen, sollte es einem gelingen, den Nachweis des Mangels der Ware beim Kauf zu erbringen.

Und bitte nicht mit Garantie verwechseln! Wenn ich bei eBay lese, dass der Verkäufer wegen neuer EU-Gesetze jede Garantie ablehne, wird mir immer ganz schlecht.

Ich kenne sogar einen Laden, der nimmt für die Abwicklung eines Garantiefalls eine pauschale Gebühr (ab 10 EUR je nach Fall bzw. betroffener Komponente).

Warum greifst du hier einen Händler an, der sich absolut gesetzkonform verhält? Und eine "Kulanzpflicht" existiert nicht. Wenn die Zeiten hart sind heißt das doch viel mehr, dass die Händler mit immer geringer werdenden Gewinnspannen um ihr Überleben kämpfen müssen.

Übrigens hätte Vobis eine Chance dich wegen Rufschädigung zivilrechtlich zu verklagen. Vielleicht kommt ja bald ein Schreiben vom Anwalt...
 
Easy Carsten, das ist keine Rufschädigung. CRen hat lediglich eine
Empfehlung ausgesprochen, nämlich die, dass man nicht bei Vobis
kaufen möge, weil er seiner Meinung nach ungerechtfertigt behandelt
wurde. Davon ab kann man den Ruf von Vobis nicht wirklich schädigen,
der ist sowieso schon weit unten.

Ausserdem wäre die Rechtsabteilung von Vobis von hier bis Nepal und
zurück beschäftigt, wenn Sie alle Kunden, die ihrem Unmut Luft machen,
mit einer zivilrechtlichen Klage wegen übler Nachrede kommen würde,
das sind nämlich nicht wenige.

:cool:

Achja:

Ich kenne sogar einen Laden, der nimmt für die Abwicklung eines Garantiefalls eine pauschale Gebühr

Da würde ich z.B. meinen Anwalt von der Kette lassen, weil
die Erfüllung einer Garantieleistung ohne Kosten für den
Endverbraucher zu erfolgen hat, ausser bei Bauteilen, bei
denen es von vorneherein (z.B. Akkus) keine Garantie gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich musste mal 4 verschiedene Verkäufer fragen weil ich etwas über eine Webcam wissen wollte...nach 45 Minuten und dem selben Unwissen wie zuvor hab ich dann woanders eingekauft.

Jetzt die Rätselfrage:
Wie kann man sich 45 Minuten beim Einkaufen sparen?
 
HAL9500 schrieb:
Easy Carsten, das ist keine Rufschädigung. CRen hat lediglich eine
Empfehlung ausgesprochen, nämlich die, dass man nicht bei Vobis
kaufen möge, weil er seiner Meinung nach ungerechtfertigt behandelt
wurde. Ausserdem kann man den Ruf von Vobis nicht wirklich schädigen,
der ist sowieso schon weit unten.

Ausserdem wäre die Rechtsabteilung von Vobis von hier bis Nepal und
zurück beschäftigt, wenn Sie alle Kunden, die ihrem Unmut Luft machen,
mit einer zivilrechtlichen Klage wegen übler Nachrede kommen würde,
das sind nämlich nicht wenige.

:cool:

Schon klar, wollte hier auch nur ein bisschen "derbe auf den Putz hauen".

Mich wundert allerdings, dass selbst ARD Magazine in ihren TV-Beiträgen bestimmte Händler anprangern, dabei aber vergessen, dem Zuschauer über die tatsächliche Gesetzeslage zu informieren. Viel zu oft wird leider so manches aus extrem verzerrten Blickwinkel dargestellt.
 
Carsten1973 schrieb:
Um es mal ganz einfach auszudrücken (ocj möge mich bitte nicht steinigen, was jetzt folgt ist nicht ganz korrekt): Im Prinzip hat sich bei der Gewährleistung keine Verlängerung ergeben, sondern die Möglichkeit Ansprüche noch bis zu 2 Jahre nach Kauf geltend zu machen, sollte es einem gelingen, den Nachweis des Mangels der Ware beim Kauf zu erbringen.

Lass es lieber bleiben :)

Es kommt auf den Zeitpunkt der Übergabe an, nicht auf den des Kaufs. Das nennt man Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft oder auch Abstraktionsprinzip. ;)

Gruß,

J-man
 
Schon klar, wollte hier auch nur ein bisschen "derbe auf den Putz hauen".

In Sachen juristische Begebenheiten wäre es schön, wenn
das nicht zu doll passiert. Das macht sich nicht wirklich gut.
 
HAL9500 schrieb:
...
Da würde ich z.B. meinen Anwalt von der Kette lassen, weil
die Erfüllung einer Garantieleistung ohne Kosten für den
Endverbraucher zu erfolgen hat, ausser bei Bauteilen, bei
denen es von vorneherein (z.B. Akkus) keine Garantie gibt.

Das ist nicht ganz richtig, halte deinen Anwalt lieber mal zurück. ;)

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber einem Kunden. Wenn du jetzt z. B. mit einem Rechner mit defekter Festplatte in diesen Laden gehst, und der Laden baut dir die Platte aus, schickt sie bei IBM, Seagate, wo auch immer ein, erreicht dort einen Tausch als Garantieleistung und baut sie dir schließlich wieder in deinen Rechner, so kann er seinen Aufwand doch dir gegenüber geltend machen. Er vertritt dich doch nur gegenüber dem Hersteller, fast wie dein Anwalt den du losschicken wolltest, nur das du beim Händler in der Regel keine Vollmachtserklärung abgeben wirst. Wenn er dir während der Zeit, die die Garantieabwicklung dauert, eine Leihplatte einbaut samt Klonen der Partition, kostet es natürlich noch mehr. Je nach Aufwand eben.

Wenn du es kostenfrei haben willst musst du dich selbst an den Hersteller wenden.

Ach ja: Wenn Christian das Laufwerk ausgebaut hat könnte er versuchen zu ermitteln, wer der Hersteller des Laufwerks ist und bei diesem ggf. eine Garantie geltend machen?!
 
j-man schrieb:
Lass es lieber bleiben :)

Es kommt auf den Zeitpunkt der Übergabe an, nicht auf den des Kaufs. Das nennt man Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft oder auch Abstraktionsprinzip. ;)

Gruß,

J-man

Da seht ihr, wie wenig Ahnung man haben kann, wenn man mal eine Ausbildung zum IT-Kaufmann absolviert hat. Übrigens stimme ich HAL voll zu, man (auch ich) sollte bei juristischen Dingen das nötige Fingerspitzengefühl aufbringen und nicht zu polemisch werden. Sollten meine Beiträge hier als unpassend empfunden werden bitte ich um Entschuldigung.
 
Naja, dafür kennst Du Dich offensichtlich gut mit Laserdruckern aus :)

Gruß,

J-man
 
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