[Info] T-Mobile zur Bandbreitenbeschränkung

T

toto

Ich stellte gestern im Namen der Community eine Anfrage an den Pressesprecher von T-Mobile D, Alexander von Schmettow.

Sehr geehrter Herr von Schmettow,

Laut den jetzt veröffentlichten Bedingungen erfolgt je nach Tarif und Volumen eine Drosselung bei der Geschwindigkeit der Datenübertragung. Dies war in den bisherigen Bedingungen auch enthalten, wurde aber offensichtlich nicht angewandt.

Da viele User die Beschränkungen als entscheidend für ihre Entscheidung für ihre Wahl pro oder contra iPhone 3G ansehen, möchte ich gerne folgende Fragen an Sie richten:
Wird die Drosselung so angewandt wie beschrieben?
Oder ist das nur ein Vorbehalt seitens T-Mobile, um Missbrauch zu verhindern?

Mit vielem Dank für eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

XXX

Dazu erhielt ich heute folgende Antwort.

Sehr geehrter Herr XXX,

an der juristischen Lage hat sich nichts geändert. Nur weil sie bisher nicht angewendet wurde, heißt es ja nicht, dass die Klausel im Vertrag unwirksam ist. Ich gehe aber nach wie vor davon aus, dass die absolute Mehrheit unserer Kunden nicht Gefahr läuft, von der Geschwindigkeitsdrosselung betroffen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander v. Schmettow
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: faheus, .floyD, Mc_O und 39 andere
Also heisst das: Es ändert sich nichts, nur im Falle eines Missbrauchs?!

Das ist ja schon mal was. Die Frage ist nun, ab wann Missbrauch beginnt.
Reichen da 1 GB Datenübertragung im M, wenn angeblich bei 300 MB begrenzt wird? Oder 2 oder 3?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht ist die absolute Mehrheit der Kunden nicht betroffen, da sie die Limits nicht überschreitet. In meinen Augen eine sehr ausweichende Antwort im Gegensatz zur letzten Aussage zu dem Thema, in der klar auf die Drosselung im Missbrauchsfall hingewiesen wurde.

Wir werden es sehen.

Vielen Dank schonmal für die Nachfrage!
 
Ich denke mal spätestens wenn Leute anfangen, über eine MuliSIM auch noch per PC online zu gehen, wird die Beschränkung angewandt.
 
Ich denke es bleibt alles beim alten.

Er hätte bei einer anderen Aussage nur was auf die Nase bekommen von René Dobermann.
 
also jetzt freu ich mich noch mehr aufs iPhone :)
 
Danke für die Anfrage und das Posten der Antwort.

Leider fällt diese völlig unbefriedigend aus. Denn nach wie vor davon auszugehen, dass die absolute Mehrheit nicht davon betroffen sein wird, sagt nichts aus. Wie schon erwähnt kann man daraus auch herauslesen, dass diese Mehrheit eben das Limit nicht erreicht(e).

Was aber passiert wenn dies doch entritt ist nach dieser Antwort unklar. Man kann gedrosselt werden oder auch nicht.

Typische Pressesprecherauskunft.
 
Was soll er auch sagen:
Sagt er zum Beispiel ab 1GB wird gedrosselt, dann steigt bei vielen Usern der Traffic stark an und man tastet sich an die Grenze ran.
So ist die Aussage schwammig und da halten sich viele zurück.
Passieren kann einem ja nichts, wenn man nicht gerade den S Tarif hat, falls gedrosselt wird, dann nur bis zum Monatsende und dann ist wieder die normale Bandbreite vorhanden.
Ich denke mit einer Multisim kann man den Traffic schon schnell überschreiten, nur mit dem iPhone reichen mir so um die 200 MB aus, da ich unterwegs kein YouTube nutze.

Gruß Bidone
 
Naja man kann ja sicher beweisen, wie das Nutzerverhalten der "absoluten Mehrheit" - also Durchschnitts iPhone Besitzer pro Monat bisher ist, und wie es mit dem neuen 3G ist. Sollte sich von dem Downloadvolumen nichts geändert haben, kann er ja nicht entgegen seiner Aussage 90% drosseln, obwohl sie nur knapp über die bspw. 500 mb gekommen sind (Wie es vorher auch war beim 2G, eben auch ohne Drosselung)
Oder ist da ein Denkfehler?
 
Hi,

auf der T-Mobile Seite steht es doch:
"6) Gilt nur für die Nutzung mit dem iPhone im nationalen T-Mobile Netz und an deutschen HotSpots der Telekom oder von T-Mobile (WLAN). Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 300 MB (Complete M), 1 GB (Complete L) oder 5 GB (Complete XL) pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt..."

Laut Presse wird das jetzt in die Tat umgesetzt.

Gruss,

Craycill
 
ich würde auf jeden Fall dem Pressesprecher nochmal auf den Zahn fühlen.
Es kann nicht sein, dass er eine solch unklare Aussage ablässt. Ist doch eine Frage die man ganz klar mit Ja oder Nein beantworten kann. Wenn man will ;)
 
Laut Presse wird das jetzt in die Tat umgesetzt.
Wo steht das?

Der Pressesprecher geht davon aus, dass die "absolute Mehrheit" nicht Gefahr läuft, davon betroffen zu sein.

Woher weiß der Pressesprecher wieviel Daten die absolute Mehrheit der User ziehen wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich bin mir gar nicht so sicher ob diese Klausel nicht schwebend unwirksam ist.

Hintergrund:

Bei uns in der Firma gibt es in jedem Arbeitsvertrag die Klausel das privates surfen am Arbeitsplatz verboten ist und mit einer Abmahnung geahndet wird.

Nur wurde in all den Jahren nie eine Abmahnung ausgesprochen, laut BR und entsprechenden Rechtsanwälten ist deshalb diese Klausel bei einem aktuellen Fall nicht zur Anwendung zu bringen.

Entweder Du arbeitest mit dieser Klausel oder nicht.
Das Anwenden nach "Gutsherrenart" verbietet sich aber.

Jetzt weiß ich nicht ob diese Regelung auch so im Vertragsrecht zwischen Provider und Kunden anwendbar ist, aber einen Versuch wäre es doch wert.

Oder?
 
Danke Toto für die Anfrage, da kann man v. Schmettow nur noch sagen,
alles Glück auf Erden,
liegt auf dem Rücken,
nicht auf Pferden ...


mfg.
 
Interessant wird ja wohl auch wenn sich die Leute eine 2te Simkarte zulegen um die "Datenflat" als mobilen Zugang für ihren Rechner nutzen....

Die 300 MB im M-Tarif sind da schnell verbrutzelt
 
Irgendwie war die Antwort klar :)
 
Interessant wird ja wohl auch wenn sich die Leute eine 2te Simkarte zulegen um die "Datenflat" als mobilen Zugang für ihren Rechner nutzen....

Die 300 MB im M-Tarif sind da schnell verbrutzelt

Klar können die 300 MB schnell weg sein... wenn du aber am ende des Monats auf 500 MB kommst wird man dir keinen Missbrauch vorwerfen... wenn du aber bei 800 MB oder mehr liegst wird TM schon die Notbremese ziehen...

Föllig zu recht...
 
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass diese Drosselung nicht rechtsgültig sein kann. Es wird diesmal exklusiv mit einer "UMTS-Flat" geworben. Wenn man drosselt müsste man das Ding Internetflatrate nennen, was auch GPRS umfasst. Es wird aber ausdrücklich eine UMTS Flat beworben, so dass meiner Meinung das Kleingedruckte als überraschende Klausel einzustufen ist.
 
Lies Dir mal das kleingedruckte zu anderen angeblichen Flat-Rates durch, ob Internet, Telefon oder Handy.

Du wirst Dich wundern.

Stichwort: Fair Use Policy...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird diesmal exklusiv mit einer "UMTS-Flat" geworben. ... Es wird aber ausdrücklich eine UMTS Flat beworben, so dass meiner Meinung das Kleingedruckte als überraschende Klausel einzustufen ist.
wieso überraschend? geworben wird mit einer flat im umts netz. also soviel surfen, wie du willst, alles im umts netz. daran ändert sich doch nichts, wenn du gedrosselt wirst - du surfst weiterhin flat im umts netz, nur halt nicht mehr so schnell.
 
Zurück
Oben Unten