Strafzettel auf Basis einer Schätzung zulässig?

Ich traue so einer Politesse, die das ja beruflich macht, durchaus zu die 5 Meter recht gut schätzen zu können.
Wenn man das 3 mal gemessen hat hat man das ausreichende Augenmaß um das abschätzen zu können.

Vor allem kriegen die ordentlich Ärger wenn die willkürlich Zettel verteilen.
 
Nur das es meist keine Polizisten sind, sonder nur Ordnungsdienst(-beamte). Ob, das schätzen zulässig ist kann nicht auch nicht mit Sicherheit sagen, aber Einspruch erheben schadet in den wenigsten fällen.
Manchmal stellt sich dann doch raus das die einen Fehler begangen haben. Wobei ich denke jeder von uns 4m oder 2,5m gut auseinander halten können sollte.
 
es sind bedienstete (angestellte), KEINE beamte-ten. somit rein privat beschäftigte.
leicht daran erkennbar, das sie einen dienstausweis und KEINEN beamtenausweis haben. das gilt ebenso für polizei bedienstete, richter und co.
(lasst euch einfach deren ausweise zeigen und achtet auf den unterschied)
somit gilt einzig privatrecht. wer sich darauf einlässt, tut das freiwillig, oder im guten glaube und rein privat, nicht gesetzlich.


AUA!! Das tut jetzt aber echt weh. Verstöße gegen die StVO sind kein Privatrecht, ganz egal wer sie anzeigt. Auch eine Person völlig ohne irgendeinen Dienstausweis kann eine Anzeige erstatten, die dann von der Bußgeldbehörde verfolgt wird oder auch nicht. Also "jeder darf der gesetzliche richter endzogen werden" oder was???

Gruß
 
Nur das es meist keine Polizisten sind, sonder nur Ordnungsdienst(-beamte). Ob, das schätzen zulässig ist kann nicht auch nicht mit Sicherheit sagen, aber Einspruch erheben schadet in den wenigsten fällen.

So pauschal würde ich das nicht sagen, weil bei Zurückweisung des Widerspruches kann die ganze Sache deutlich teurer werden. Von daher würde ich persönlich nur Widerspruch einlegen, wenn ich zumindest eine klitzekleine Chance sehe, dass dieser begründet ist :)
 
es sind bedienstete (angestellte), KEINE beamte-ten. somit rein privat beschäftigte.
leicht daran erkennbar, das sie einen dienstausweis und KEINEN beamtenausweis haben. das gilt ebenso für polizei bedienstete, richter und co.
(lasst euch einfach deren ausweise zeigen und achtet auf den unterschied)

somit gilt einzig privatrecht. wer sich darauf einlässt, tut das freiwillig, oder im guten glaube und rein privat, nicht gesetzlich.

Viel Spaß mit den schallenden Ohrfeigen vor Gericht, wenn Du so argumentierst ....

Ob jemand Angestellter oder Beamter ist macht grundsätzlich keinerlei Unterschied bei seinen Befugnissen. Die Befugniss irgendetwas zu tun bekommt derjenige, egal ob Angestellter oder Beamter, durch eine sog. Beleihung. D.h. die Behörde überträgt der beliehenen Person eine hoheitliche Aufgabe. Und ab dem Moment darf und muss derjenige entsprechend seiner Aufgabe handeln. Es gibt auch keine "Beamtenausweise", das ist Unsinn. Es gibt nur Dienstausweise, die erhält jeder, der für seinen Dienst (und auch dieser Begriff ist unabhängig von Angestellten und Beamten) einen benötigt.

Eine Unterscheidung in Angestellte und Beamte ist im Außenverhältnis (also Dritten gegenüber) völlig unnötig, da sich keinerlei Unterschiede durch die Art des Beschäftigungsverhältnisses ergeben. Einzig im Innenverhältnis (Angestellter/Beamter zu Arbeitgeber/Dienstherrn) ergeben sich grundsätzliche Unterschiede, die aber widerum für Dritte völlig ohne Belang sind.

GG Art 101: niemand darf der gesetzliche richter endzogen werden.

Zum einen "entzogen" zum anderen: wo ist der Zusammenhang?

Mein Tip: ein bischen schlau machen über unser Rechtssystem könnte nicht schaden ;) Zum Beispiel die Unterscheidung in Zivilrecht und öffentliches Recht nachlesen. Und nicht so obskure Quellen, die eine Nichtigkeit des OwiG herleiten wollen. Es mag sein dass das ein oder andere Gesetz durchaus formale Fehler hat, soviel Zeit und Lust mir das anzuschauen habe ich nicht wirklich, aber an eine Nichtigkeit werden schon durchaus hohe Ansprüche gestellt. Zumal die Quelle aus 2007 ist, die aktuelle Fassung des OwiG (offiziell. "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) geändert worden ist") aber von 2009 ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geil! mit dieser Argumentation hat man wahrscheinlich sogar echte Chancen um das 10,- Bußgeld rumzukommen, wird halt statt dessen eingewiesen. :D
 
Da helfen nur Aluminiumhüte gegen die Mikrowellenstrahlen :) Dann klappt es auch mit der BRD GmbH
 
Hört doch einfach auf auf seine hahnebüchenen Beiträge einzugehen. Ist ja nich so als hätte der gute auradoc eben erst damit angefangen seinen Flachsinn zu verbreiten und jeden, der nich alles glaubt was in der Raum&Zeit steht als schlafenden, dem Untergang geweihten, Lemming zu bezeichnen. Und da ihm unser Grundgesetz, das er ja als illegal bezeichnet, diese Meinung und Lebensweise zugesteht sollte man ihn einfach lassen.

Diskutieren bringt nichts, alles was nicht seiner Meinng entspricht KANN nur vernebelten und/oder obrikeitshörigen Geistern entspringen. Die Möglichkeit, dass er oder seine Freunde von der Astralkörperkomission sich irren könnten existiert nicht. Punkt!

DON'T FEED THE TROLL
 
.... Text zu kurz.....
 
Zuletzt bearbeitet:
apple][c;6486708 schrieb:
Darf ein Strafzettel auf Basis einer Schätzung ausgestellt werden? Ist das nicht vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsmessung, die ja auch nicht geschätzt werden darf. Sollte nicht alles was eine Strafe mit sich bringt auf harten Fakten also Meßdaten beruhen?

Steht irgendwo in dem Brief wörtlich, dass der Abstand geschätzt wurde?
Wenn nein – Wie kommst du denn darauf?

Ich weiß nicht, wo du wohnst, aber hier rennen die Damen und Herren mit Maßbändern rum und vermessen ordentlich.
 
Zwischen 2,5 und 5 Metern kann man auch locker ohne nahzumessen unterscheiden. Das Ergebnis lautet dann eben "ca."
 
apple][c;6486708 schrieb:
Und weiter interessiert mich: Muss ich dann genau 10 EUR bezahlen oder darf ich den zu zahlenden Betrag auch abschätzen? :D

nein, du kannst abwarten mit der Zahlerrei; nur dann geht es in die nächste Instanz und wird nur teurer.

mein tip: Auto verkaufen! U+S-Bahn fahren!
 
Oder einfach das nächste Mal darauf achten, mehr Abstand zu lassen!
 
auradoc,
sag mal hast du das schon ausprobiert, also den Kram den du geschrieben hast?
Selbst wenn das alles nicht gesetzlich Legitimierung ist wie du schreibst so halten sich doch die "Vollziehungspersonen" an das was für andere rechtens ist. Du lebst in einer Gemeinschaft, diese hat sich regeln gesetzt die du einhalten kannst oder eben nicht, für die nicht Einhaltung gibt es strafen die jetzt von "Gerichten" geprüft werden.
Früher wurde man einfach aufgeknüpft wenn man sich nicht an die Spielregeln der Gemeinschaft gehalten hat... das hat sich nun etwas verbessert ;). Ändert aber nichts an der Situation das eine Gemeinschaft in der Lage ist einzelnen Personen regeln auf zu zwingen und strafen durch zu führen. Da kannst du nicht viel gegen mach würde ich sagen, aber du machst das schon richtig in dem du versuchst eine Gemeinschaft von deinen Einstellungen zu überzeugen :). So lange deine Gemeinschaft aber in der Minderheit ist würde ich mich aber noch an die Regeln der aktuellen Gemeinschaft halten ;).
 
Polizisten "messen" auch mit Schritten, das ist zwar relativ genau, aber eben nur ca... ;) Ich denke Du kommst da nicht drum rum, zahl die 10 Euro und gut ist, ansonsten kann es deutlich teurer werden.
 
@auradoc: Sei mir nicht böse, aber ich verstehe KEIN Wort von dem was du sagen möchtest. Ich verstehe weder wovon redest, noch dass ich dir überhaupt folgen könnte bei deinen Gedankengängen. Das unterdurchschnittliche Rechtschreib- und Sinnvermittlungsvermögen macht es nur noch unmöglicher.
 
apple][c;6486708 schrieb:
Habe gestern einen Zettel über 10 EUR bekommen, weil ich angeblich im Einmündungsbereich der Kreuzung stand. Das brisante: Der abgesenkte Teil des Geweges war komplett frei (ich war also nur am normalen Bordstein gestanden). Zudem steht auf dem Strafzettel ca. 2,5m (mein Auto ist kaum länger als 2,5m)
Jetzt frage ich mich:
Und ich frage mich, worüber Du Dich aufregst? Offennbar bist Du zu nahe an der Kreuzung gestanden. Die Mützen haben 2,5 m geschätzt, mindestens 5m sollten es sein. Ich traue auch dem Dümmsten zu 2,5 m von 5m unterscheiden zu können. Also wurde nicht geschätzt, sondern einfach nur festgestellt, das sollte auch dem größten Idioten gelingen. Also hast Du das Ticket zu zahlen und zwar die 10€ und nicht 5€, weil Du ja den halben Abstand eingehalten hast. :)

Elementare Verkehrsregeln sollte man schon beherrschen, und wenn man halt (absichtlich oder unabsichtlich) etwas falsch macht, mein Gott, dann zahlt man halt das Ticket und verbucht es als Lehrgeld.

Und ja, zumindest bis vor ein paar Jahren waren auch Schätzungen erlaubt. Wenn Du mit 90 durch die Ortschaft bretterst, dann wurde halt ein Ticket fällig. Zwar nicht für 40 km/h Überschreitung, aber mehr als 50 waren es dann schon. Auch das kann man mit rudimentärer Intelligenz "abschätzen". Im Zweifel halten die dich einfach an und finden irgendwas anderes, was nicht in Ordnung ist. :) Gegen zwei Mützen kannst Du nicht anstinken, deutsche Beamte sind immer im Recht und i.d.R. auch glaubwürdiger vor Gericht. Das ist leider kein Witz...

Also hak die 10 Flocken ab und lass gut sein. Darüber aufregen lohnt sich nicht. Solange der Lappen nicht in Flensburg ist ist doch alles gut.
 
Zurück
Oben Unten