Strafzettel auf Basis einer Schätzung zulässig?

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Hallo zusammen,

um mal wieder hitzige Köpfe zu verursachen, stelle ich mal meinen Strafzettel in den Raum:

Habe gestern einen Zettel über 10 EUR bekommen, weil ich angeblich im Einmündungsbereich der Kreuzung stand. Das brisante: Der abgesenkte Teil des Geweges war komplett frei (ich war also nur am normalen Bordstein gestanden). Zudem steht auf dem Strafzettel ca. 2,5m (mein Auto ist kaum länger als 2,5m)
Jetzt frage ich mich:

Darf ein Strafzettel auf Basis einer Schätzung ausgestellt werden? Ist das nicht vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsmessung, die ja auch nicht geschätzt werden darf. Sollte nicht alles was eine Strafe mit sich bringt auf harten Fakten also Meßdaten beruhen?

Und weiter interessiert mich: Muss ich dann genau 10 EUR bezahlen oder darf ich den zu zahlenden Betrag auch abschätzen? :D
 
apple schrieb:
Zudem steht auf dem Strafzettel ca. 2,5m (mein Auto ist kaum länger als 2,5m)

Versteh ich nicht, sorry. :confused:

Du musst 5m Abstand zur Kante halten, der abgesenkte Teil des Bordsteins spielt da, denk ich, keine Rolle. Hast du soviel Abstand gelassen?


/ed

Dein Nick ist ziemlich kontraproduktiv, durch die eckigen Klammern beendest du den BBcode... ^^

/ed2

Waren doch 5 Meter.
 
§12 Abs. 3 StVO schrieb:
Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

vor Bordsteinabsenkungen.

Klare Sache, in meinen Augen.
 
5m vom Schnittpunkt einer Kreuzung ist parken verboten. Abgesenkt oder nicht dürfte egal sein. Der müßte sich ja schon mächtig verschätzt haben. Geschätzt 2,5. Aber 4,8m gemessen wäre ja immer noch nicht ok. Das ist übrigens ein Verwarngeld. Strafen gibts im Strafrecht. Wenns dich juckt, dann frag doch mal einen Anwalt:).

Gruß
 
Es geht nicht darum, dass dein Fahrzeug bis in die Kreuzung geragt haben soll, sondern darum, dass du nicht den notwendigen Abstand zum Scheitelpunkt eingehalten hast und so größere Fahrzeuge ggf. Probleme haben um die Kurve zu kommen.
 
Der Tatbestand ist auch eigentlich nicht das Problem. Das zweifel ich auch nicht an. Ich frage mich nur, ob man schätzen _darf_ oder ob man messen _muß_!

Ich bin der Meinung, dass man messen muß! Wo kämen wir denn da hin, wenn man Verwarnungen/Strafen auf Basis von Schätzungen aussprechen darf. Da hätten wir beim technischen Stand der 50er Jahre bleiben müssen, wo man Geschwindigkeitsüberschreitungen noch schätzen durfte.
 
Ich schätze, Du liegst falsch ... :hehehe:
 
Wieso soll man nachmessen wenn du ganz klar zu nah dran warst? Ich bezweifle ja, dass wenn man 2,5m schätzt du 5,01m Abstand gelassen hast... Wäre ja weit weg von verhältnismässig bei jedem auf den Zentimeter nachzumessen.
Wäre es knapp an der Grenze gewesen wäre wohl nachgemessen oder gleich ein Auge zugedrückt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wuerde Einspruch einlegen, dann verdreifacht sich die Summe geschaetz mit allen Gebuehren :D
 
Da wo die Ecke zulaufen würde wenn sie nicht abgerundet wäre ist der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Wenn man hier nicht den Abstand von 5 Metern einhält gibt es ne Knolle.
 
Es waren offensichtlich weniger als 5 m, also musst Du zahlen. Wenn Du wissen willst wie viele Meter es wirklich waren, miss selbst nach :)
 
Wenn die dafür einen Zettel ausstellen dann wird da schon was dran sein, die machen heute auch Fotos, er soll die 10 Euro einfach tackern und gut ist.
 
war es nicht sogar so das im Land der Österreicher die Polizisten sogar die Geschwindigkeit der vorbei fahrenden Autos schätzen dürfen (und da dafür zahlen musst)?
 
wir sind hier aber nicht bei den Ösis, zudem scheit er einfach zu nah drangestanden zu haben, da würde messen keinen sinn machen...
 
Diese Bordsteine haben doch mit Sicherheit eine genormte Länge.
Wenn sie einen Meter lang sind braucht man doch nur abzählen.
Was gibt es da groß nachzumessen.
Ob es letztendlich 2,5 oder 2.8 Meter waren, spielt keine Rolle
Zu nah ist zu nah.
 
war es nicht sogar so das im Land der Österreicher die Polizisten sogar die Geschwindigkeit der vorbei fahrenden Autos schätzen dürfen (und da dafür zahlen musst)?

Genau so ist es, in Ö dürfen Polizisten die Geschwindigkeit schätzen...
 
Bekomme leider auch ab und zu ne Pappe - Auch wegen 5m fehlendem Abstand. Bei uns ist es aber so das wenn du jetzt 4,50m weg stehst sagt keiner was, steht man eindeutig bei 2,50m ist es offensichtlich. Habe ehrlich gesagt noch nie ne Politesse messen gesehen...

Allerdings bin ich jetzt dazu übergegangen meine Strafzettel nicht zu bezahlen, komischerweise bekomme ich auch keine Post. Vielleicht hab ich ja Glück...
 
...vielleicht aber auch bald einen Haftbefehl ;)
 
Ich traue so einer Politesse, die das ja beruflich macht, durchaus zu die 5 Meter recht gut schätzen zu können.
Wenn man das 3 mal gemessen hat hat man das ausreichende Augenmaß um das abschätzen zu können.
 
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