Tordi
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Servus,
laut diesem Bericht ist seit 2021 die Sofortabschreibung von Rechnern, Tablets, Monitoren etc auch über der GWG-Grenze im Jahr der Anschaffung möglich und muss nicht mehr über drei Jahre verteilt erfolgen.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht, haltet ihr das für sinnvoll? Die Dreijahresdauer entspricht eigentlich tatsächlich meinem Rhythmus, in dem ich die Hardware ersetze. Also weiterhin auf drei Jahre strecken oder die höhere Abschreibung sofort nutzen? Hatte sowohl in 2021 (die Erklärung steht jetzt an) als auch in 2022 ein paar größere Hardware-Anschaffungen.
Meinen Steuerberater werde ich dazu natürlich auch noch fragen, aber ich nehme auch gerne ein paar Meinungen mit.
laut diesem Bericht ist seit 2021 die Sofortabschreibung von Rechnern, Tablets, Monitoren etc auch über der GWG-Grenze im Jahr der Anschaffung möglich und muss nicht mehr über drei Jahre verteilt erfolgen.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht, haltet ihr das für sinnvoll? Die Dreijahresdauer entspricht eigentlich tatsächlich meinem Rhythmus, in dem ich die Hardware ersetze. Also weiterhin auf drei Jahre strecken oder die höhere Abschreibung sofort nutzen? Hatte sowohl in 2021 (die Erklärung steht jetzt an) als auch in 2022 ein paar größere Hardware-Anschaffungen.
Meinen Steuerberater werde ich dazu natürlich auch noch fragen, aber ich nehme auch gerne ein paar Meinungen mit.