Zwischenzahlung

nightcoding

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Hi ihr lieben Freelancer,

bei einem meiner Projekte gab es eine personelle Veränderung, mein Ansprechpartner wurde diese Woche entlassen. Er war in der Firma als Geschäftsführer entlassen und ich habe mit ihm eigentlich alles ausgehandelt und vereinbart. Jetzt übernimmt die Geschäfte der zweite Geschäftsführer und Gründer bzw. Inhaber der Firma.
Der gekündigte GF hat mir allerdings zukommen lassen, dass das Projekt unter Leitung des neuen GFs wohl sehr langsam voranschreiten wird. Für das Projekt wurde am Anfang eine Deadline gesetzt, die es gilt einzuhalten. Der alte GF befürchtet, dass diese nicht eingehalten werden kann, was allerdings nicht an mir, sondern an den langsamen Entscheidungen des neuen Geschäftsführers liegt.

Da ich noch relativ am Anfang meiner Selbstständigkeit bin, bin ich auf jeden Cent angewiesen, deshalb rechne ich auch mit dem Geld zu der ausgehandelten Deadline. Angenommen, das Projekt ist zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig, was nicht an meinem Verschulden liegt. Kann man dann zu diesen Zeitpunkt eine Zwischenzahlung vereinbaren oder wäre das unverschämt?

Meiner Meinung nach wäre das vollkommen legitim. Ich hab schließlich meine Arbeit gemacht und das langsamere Voranschreiten nicht verschuldet.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
Martin
 
Wenn Du einen Vertrag mit dem Unternehmen gemacht hast, wo das alles schriftlich festgehalten ist (auch die Deadlines), müssen sich beide Vertragsparteien an die Vereinbarungen halten.
 
Ich würde so oder so immer mal wieder Zwischenzahlungen machen, dann stehst du auch nicht dumm da, wenn die gar nicht zahlen. Also das ganze dritteln zum Beispiel.
 
Du kannst doch Deine Rechnungen stellen, wie Du möchtest.
Die Konzeption – und bestimmt auch weitere Posten – sind
doch sicherlich bereits erledigt, oder?
 
Jepp, genau so.

Nicht nur für dieses Projekt, sondern grundsätzlich: Bei größeren Aufträgen Teilzahlungen vereinbaren und zwischendurch mal was abrechnen.

Kann man schon in das Angebot mit reinschreiben:
Leistungen – Pos A, B, C
Zahlungskonditionen – 25% nach Abschluss A, 25% nach Abschluss B, 50% nach Datenübergabe

Zum Beispiel...
 
Hi zusammen!

Erstmal danke für eure Antworten. Vertraglich ist nur festgelegt, dass es bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 15% gibt und bei Fertigstellung die restlichen 85%. Die Deadline ist erst nach Auftragserteilung verhandelt worden (alleine die Auftragserteilung hat über 6 Wochen gedauert). Ich hab die Deadline somit nur "schriftlich" als E-Mail, ob das so verbindlich ist, weiß ich nicht.

Bei größeren Aufträgen verlange ich bereits Zwischenzahlungen, der Auftrag ist allerdings nicht so groß, aber auch kein kleiner.

Ich denke, dass ich es so machen werde: bis zur Deadline soweit alles fertig stellen, was ich fertig stellen kann und dann eine Zahlung verlangen. Was dann noch fehlt, wird nachträglich erledigt und danach eine weitere Rechnung gestellt. Ich denke, dass ist auch für den Kunden das angenehmste.

Viele Grüße
Martin
 
Und nicht vergessen: Du hast einen Vertrag mit der Firma, in der der "alte" Geschäftsführer angestellt war, nicht mit ihm persönlich. Die Firma ist als juristische Person eigenständig, wer sie nach außen vertritt (sofern dazu berechtigt) ist sekundär. Der neue GF kann sich also NICHT darauf berufen, dass "der andere" da was entschieden hat was er nun nicht mehr wahrhaben will.
 
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