Zoll für Download-Software?

kraftwerk

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Hallo zusammen,

Vielleicht hat ja jemand unter den Freelancer-Kollegen schon Erfahrung damit: Ich habe in diesem Jahr einige Male kleine Beträge (20-50 €) für nützliche Hilfsprogramme per Paypal/eSellerate in die USA bezahlt. Muss man dies irgendwie und wenn ja wie beim Zoll anmelden? Die Software hatte ich jeweils vorher per 30 Tage-Trial geladen und dann eben per Zahlung freigeschaltet.

Danke Euch schon einmal!;)

Gruss Kraftwerk
 
Deutscher Zoll schrieb:
Bei der Einfuhr von Software kommt es darauf an, wie die Lieferung erfolgt.
Es ist nur dann ein Fall für den Zoll, wenn ein Gegenstand körperlich über die Außengrenze der Europäischen Gemeinschaft bewegt wird. Das heißt, wenn Programme aus dem Internet heruntergeladen werden, ist die Zollverwaltung nicht zuständig, da keine Waren sondern "nur" Daten bewegt werden. Anders verhält es sich, wenn die Software z.B. auf einer CD gespeichert ist und die CD eingeführt wird. In diesem Fall gelten die zollrechtlichen Vorschriften.

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