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nightcoding
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Hi Leute!
Ich bin ein Mensch, der sich gerne früh Gedanken macht, deshalb mag es jetzt komisch erscheinen, dass ich hier eine Frage stelle, die mich frühestens nächstes Jahr Oktober betrifft.
Ich werde nächstes Jahr im Oktober wie gesagt mit meiner Freundin zusammenziehen (endlich!) und werde wohl ein Zimmer dieser Wohnung als Büro verwenden und dieses auch gerne steuerlich absetzen.
Dazu habe ich mich gestern ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass die gewerbliche Nutzung eines Raumes auf jeden Fall mit dem Vermieter abgeklärt werden muss. Soweit kein Problem, kann man ja fragen. Das andere ist aber, dass dann der Kündigungsschutz angeblich flöten geht und der Vermieter mich jederzeit einfach rausschmeißen kann. Das will erstens ich nicht und das kann ich auch gegenüber meiner Freundin nicht verantworten.
Ich persönlich denke, dass der Kündigungsschutz nur dann aufgehoben werden darf, wenn die Wohnung hauptsächlich gewerblich genutzt wird. Ich werde sie aber nur nebengewerblich als Büro nutzen und hauptsächlich eben als private Wohnung.
Hat jemand Erfahrung von euch mit Büro in der eigenen Wohnung? Wie sieht das z.B. aus, wenn ich das Büro zwar nutze aber nicht steuerlich absetze? Wäre zwar eigentlich bescheuert, aber wenn dadurch der Kündigungsschutz erhalten bleibt, soll mir das recht sein.
Danke schonmal für die Tips!
Viele Grüße
Martin
Ich bin ein Mensch, der sich gerne früh Gedanken macht, deshalb mag es jetzt komisch erscheinen, dass ich hier eine Frage stelle, die mich frühestens nächstes Jahr Oktober betrifft.
Ich werde nächstes Jahr im Oktober wie gesagt mit meiner Freundin zusammenziehen (endlich!) und werde wohl ein Zimmer dieser Wohnung als Büro verwenden und dieses auch gerne steuerlich absetzen.
Dazu habe ich mich gestern ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass die gewerbliche Nutzung eines Raumes auf jeden Fall mit dem Vermieter abgeklärt werden muss. Soweit kein Problem, kann man ja fragen. Das andere ist aber, dass dann der Kündigungsschutz angeblich flöten geht und der Vermieter mich jederzeit einfach rausschmeißen kann. Das will erstens ich nicht und das kann ich auch gegenüber meiner Freundin nicht verantworten.
Ich persönlich denke, dass der Kündigungsschutz nur dann aufgehoben werden darf, wenn die Wohnung hauptsächlich gewerblich genutzt wird. Ich werde sie aber nur nebengewerblich als Büro nutzen und hauptsächlich eben als private Wohnung.
Hat jemand Erfahrung von euch mit Büro in der eigenen Wohnung? Wie sieht das z.B. aus, wenn ich das Büro zwar nutze aber nicht steuerlich absetze? Wäre zwar eigentlich bescheuert, aber wenn dadurch der Kündigungsschutz erhalten bleibt, soll mir das recht sein.
Danke schonmal für die Tips!
Viele Grüße
Martin