levante
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Die Bezeichnung "Verbraucher" bezieht sich meines Wissens auf Privatpersonen - gilt also nicht für Agenturen & Firmen.HäckMäc schrieb:Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist..
Ich hatte bisher auch immer "zahlbar innerhalb von 14 Tagen" drinnstehen, werde zukünftig aber ein festes Datum als Zahlungsziel angeben, das wurde mir jetzt schon von mehreren Seiten geraten.