Zahlungsfristen

ja "damals" war alles besser ;)
 
Ich habe schon öfters Kunden gehabt, die wollen partout
2 oder sogar 3% von meiner Rechnung abziehen.

Dass ich dann vorher die 3% draufschlage, ist denen egal.
Hauptsache, sie können was abziehen. Schon komisch...

Ansonsten kein Skonto.

Bei den Kunden, die sowieso immer gleich zahlen, bleibt
es beim "...zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechungsdatum"

Ansonsten festes Zahlungsziel (ca. 10 Tage)
 
Ich habe in meinen Rechnungen ein festes Zahlungsziel stehen. Leider kümmert das einen meiner Kunden nicht - mit der Aussage: "Wir behalten uns die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen vor". DARF DER DAS?
 
Ich räume den Kunden ca. vier Wochen bis zum Zahlungseingang ein. Natürlich setze ich als Termin ein Datum. Vier Wochen sollten auf jeden Fall reichen, um Fragen bezgl. der Rechnung zu klären bzw. um die (FiCo-) Abteilungen des Kunden zu durchlaufen.
Um es kurz zu machen: Nach vier Wochen habe ich mein Geld auf dem Konto oder der Kunde hat ein Problem.
Skonto mache ich nicht. Das gab es bei mir vor zig Jahren. Da haben die Kunden dann generell Skonto gezogen, ohne sich an die Fristen zu halten. Da kann man dem Kunden die 3% direkt schenken (oder vorher draufschlagen).

Gruß

esszett
 
Kommt auf den Kunden an. 4-6 Wochen bei Stammkunden sind ok, weil ich weiss das dort gezahlt wird. Bei Neukunden 10 Tagesfrist, Anruf nach 2 Wochen.

sD.
 
Bei uns steht auf der Rechnung "Zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug" und
innerhalb 14 Tage mit 2% Skonto. Letzteres wird von den meisten genutzt. Obwohl wir dabei auch Spezialisten haben, die uns austesten. Die erste Rechnung haben Sie innerhalb von 14 Tagen gezahlt mit 2% Skonto-Abzug.
Die zweite Rechnung nach 3 Wochen mit 2% Skonto-Abzug und nun die dritte Rechnung nach 4 Wochen, ebenfalls mit 2% Skonto-Abzug. Vor der nächsten werde ich vor Rechnungsstellung anrufen und klarstellen, das wenn zukünftig nicht innerhalb 14 Tagen bezahlt wird auch kein Recht auf Skonto besteht.

Ein anderer Kunde diktiert uns seine Einkaufsbedinungen:
30 Tage mit 3% Skonto und 60 Tage ohne Abzug.
Entweder aktzeptieren oder nicht für ihn arbeiten.

Gesamt gesehen hat sich der Einsatz von Skonto-Abzug bezahlt gemacht. Das Geld ist in den meisten Fällen nach 14 Tagen da und wir sparen uns die Arbeit für Telefonate und Mahnungen.
 
Al Terego schrieb:
Ich gebe immer ca. 10 Tage an.
Meine Kunden zahlen meist innerhalb von 2 Wochen.
Gut erzogen. :D


Ja, richtig so! Die Kunden versuchen's einfach, das maximale rauszuholen, ist ja auch ok. Wenn ich einen Kunden habe, den ich nicht kenne, dann Vorkasse oder schriftliche Bestellung mit Kreditkarte. Die kann ich vorab belasten und habe 10 Tage für die Einreichung (vorher taucht's auch nicht beim Kunden auf).

Wichtig ist ein fester Zahlungstermin (genaues Datum - und nicht "zahlbar in 2 Wochen"), 30 Tage nach diesem Termin ist der Kunde qua Gesetz im Verzug. Da rufe ich dann mal freundlich an, wo das Geld bleibt. Gibt's eine patzige Antwort oder eine wischiwaschi Antwort -> Anwalt, ohne vorherige Mahnung.

Beliebtes Gejammere von säumigen Zahlern: "...bin doch guter Kunde" - nein, ein guter Kunde zahlt fristgerecht.

ist der Kunde ein großes Unternehmen (Top 500), da sind Zahlungswege bis 8 Wochen "normal", aber die zahlen letztendlich. Behörden können noch schlimmer sein, aber auch die zahlen.

Kommt der Kunde aus dem schwäbischen (ich möchte niemanden zu nahe treten <gr>), dann hilft der Hinweis auf ".... 2% Skonto innerhalb 10 Tagen" ganz gewaltig. :D
 
Katrin schrieb:
Ich habe in meinen Rechnungen ein festes Zahlungsziel stehen. Leider kümmert das einen meiner Kunden nicht - mit der Aussage: "Wir behalten uns die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen vor". DARF DER DAS?


Nö. Nach Ablauf der Zahlungsfrist den Kunden in Verzug setzen (gutes altes Thermopapier-Fax, wird von Gerichten problemlos anerkann) und Zahlungstermin + 30 Tage, dann ist er per Gesetzt im Verzug (ohne Mahnung) und regresspflichtig zur die Eintreibungskosten, also wenn der Anwalt einen netten Brief schreibt und den unfreundlich berechnet.
 
Al Terego schrieb:
Dennoch: Viele Kleinunternehmer können sich Skontoangebote bestimmt kaum erlauben. Es sei denn, sie rechnen so ab, dass sie den Skontobetrag vorher schon aufschlagen. :cool:

Ja, aber klar. 1x1 der Kostenkalkulation. Es gibt nichts umsonst, alles muss von irgendwoher bezahlt werden.

Ich kenn auch ander Verfahrensweisen. Rechnungsbetrag ausweisen + Finzierungskosten ausweisen (= offenes Skonto), die Finanzierungskosten dürfen bei Zahlung innerhalb von xTagen abgezogen werden.

Wichtig ist, das im Angebot schon zu schreiben. Mein liebster Weg ist, das Angebot faxen, Kunde stempelt es ab + unterschreibt und faxt zurück.
 
Bezahlt wird erfahrungsgemäß durchschnittlich 4 Wochen nach Rechnungszugang bzw. Datum auf der Rechnung.

Je größer das Unternehmen ist, desto pünktlicher wird gezahlt, weil jedes Unternehmen eine gewisse Zahlungstaktik hat, egal was auf den Rechnungen für ein Datum steht.

Und, normalerweise mahnt niemand wegen einer unbeglichenen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bereits an.
 
PeterSchumacher schrieb:
Kommt der Kunde aus dem schwäbischen (ich möchte niemanden zu nahe treten <gr>), dann hilft der Hinweis auf ".... 2% Skonto innerhalb 10 Tagen" ganz gewaltig. :D

:upten: wie wahr wie wahr - ich kenne das aus meiner ehemaligen Fa. Die haben auch ab und zu Rechnungen einfach gekürzt...
 
kreativ-maus schrieb:
:upten: wie wahr wie wahr - ich kenne das aus meiner ehemaligen Fa. Die haben auch ab und zu Rechnungen einfach gekürzt...

Na solange die Rechnungen vom Kunden nicht eigenständig gekürzt bezahlt werden...
Es kommt schon häufiger vor, dass statt 299,--€ einfach nur 250,--€ überwiesen wird - nach dem Motto: mehr sind wir für die geleistete Arbeit nicht bereit zu zahlen.
Das kommt gerade bei kleineren Klitschen bzw. Privatleuten vor, die meinen dass bei den Großen sowas eh schon in der Kalkulation drin sein würde.
Da gabs schon heftige Auseinandersetzungen, aber eigentlich nur bei Kunden die offensichtlich am solventesten zu sein schienen.
 
Auf Eure Rechnungen könnt Ihr schreiben, was Ihr wollt.
Nachträglich Zahlungsmodalitäten einseitig festlegen, die zu Euren Gunsten von der gesetzlichen Regelung abweichen, ist weder die feine Art, noch zulässig.
Entweder Ihr legt im Angebot/Auftrag/Auftragsbestätigung (per AGB o.ä.) Eure gewünschten Zahlungsfristen fest, oder es gilt die im Gesetz festgeschriebene Regelung. Ein Hinweis auf die gesetzliche Regelung ist aber trotzdem noch erforderlich!

BGB § 286 (3)
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.
Welche Verzugszinsen erhoben werden dürfen steht übrigens auch im Gesetz.
 
bei mir steht in der rechnung "... sofort nach rechnungserhalt zahlbar." habe noch keine probleme damit gehabt. das längste waren 2 wochen verzug (aber die banken benötigen ja manchmal auch etwas länger)

> ist kein festes zahlungsziel auf der rechnung angegeben, befindet sich der kunde nach 30 tagen automatisch im zahlungsverzug und der rechnungssteller darf mahnen!
 
converter schrieb:
> ist kein festes zahlungsziel auf der rechnung angegeben, befindet sich der kunde nach 30 tagen automatisch im zahlungsverzug und der rechnungssteller darf mahnen!
Nein.
Schau mal in das BGB.

Mahnen darfst Du natürlich. Aber der Schuldner ist nicht automatisch in Verzug.
 
HäckMäc schrieb:
Nein.
Schau mal in das BGB.

Mahnen darfst Du natürlich. Aber der Schuldner ist nicht automatisch in Verzug.


... das war ein Auszug aus einem anwaltlichen Mahnschreiben, also von jemandem, der das BGB kennt! ;)
 
Daß Anwälte die Gesetze vermutlich kennen, dürfte stimmen. Daß sie aber immer nach dem Buchstaben des Gesetzes handeln, ist aber nur eine vage Vermutung.
Ich hatte auch schon das Vergnügen mit einem Anwalt, der (sogar mit Verweis auf gesetzliche Regelungen) haarsträubenden Mist von sich gegeben hat.
Häufig reicht es nämlich schon, daß jemand ein Schreiben eines Anwalts bekommt, um ihn einzuschüchtern und so sein Ziel zu erreichen.
Wenn man dann nachfragt oder gar mit der Antwort ebenfalls einen Anwalt beauftragt, wird häufig sehr schnell das "Mißverständnis bedauert".

Wegen der Frist hier nochmal der Auszug aus dem BGB:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.
D.h. Wird in der Rechnung (AGB...) nicht auf diese Regelungen des BGB hingewiesen, gilt dieser Automatismus nach 30 Tagen für Verbraucher nicht.
 
Innerhalb einer oder zwei Wochen 2 % Skonto einräumen, danach ohne Abzüge, spätestens vier Wochen (wieso soll man in dieser Frist nicht zahlen??? Ich zahle meine Rechnungen i.d.R. sofort!).

Skonto tut dir nicht weh (?) und wirkt manchmal Wunder.

Schöne Grüße!
 
HäckMäc schrieb:
Daß Anwälte die Gesetze vermutlich kennen, dürfte stimmen. Daß sie aber immer nach dem Buchstaben des Gesetzes handeln, ist aber nur eine vage Vermutung.
Ich hatte auch schon das Vergnügen mit einem Anwalt, der (sogar mit Verweis auf gesetzliche Regelungen) haarsträubenden Mist von sich gegeben hat.
Häufig reicht es nämlich schon, daß jemand ein Schreiben eines Anwalts bekommt, um ihn einzuschüchtern und so sein Ziel zu erreichen.
Wenn man dann nachfragt oder gar mit der Antwort ebenfalls einen Anwalt beauftragt, wird häufig sehr schnell das "Mißverständnis bedauert".

ja, da magst du recht haben. es gibt halt gute und weniger gute anwälte.

Wegen der Frist hier nochmal der Auszug aus dem BGB:
D.h. Wird in der Rechnung (AGB...) nicht auf diese Regelungen des BGB hingewiesen, gilt dieser Automatismus nach 30 Tagen für Verbraucher nicht.

ich weise in meinen agb darauf hin, also trifft es auch zu.
 
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