Zahlt das die Haftpflicht?

Longo84

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Hallo zusammen,

ich bin Elektrotechniker und habe bei einem Bekannten das Display seines iPhone 5S getauscht. Leider ist dabei wohl irgendwas schief gelaufen! Es startet nicht mehr, ... nach dem Apfellogo kommt ein roter Bildschirm und das iPhone geht aus.

Jetzt die Frage, ... zahlt das meine Haftpflicht?
Ich mache das nicht gewerblich, ... es war ein reiner Freundschaftsdienst, ...

Danke schon mal

Viele Grüße
Longo
 
Hi,

Da musst du deine Haftpflicht fragen.

Atti
 
Aber ich persönlich denke die werden den Kopf schütteln und was von "grob fahrlässig" murmeln
 
Das ist nicht abgedeckt, weil es ein Freundschaftsdienst war. Damit die Haftpflicht zahlt, muss es schuldhaft (check), fahrlässig (könnte sein) aber auch widerrechtlich passiert sein.

Bei Freundschaftsdiensten (übrigens auch bei Notwehr und Nothilfe) ist keine Widerrechtlichkeit gegeben, weil der Besitzer ja damit einverstanden war, dass du es reparierst.

Wobei auch die Fahrlässigkeit schon zweifelhaft ist. Fahrlässig heißt, dass du die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer acht gelassen hast. Das müsste schon gut begründet wäre. Fahrlässig wäre z.B. wenn du weißt, dass du da nicht mit einem Lötkolben mit dicker Spitze ran darfst, es aber trotzdem tust. Oder wenn du beim Auseinanderbauen ein Kabel abreißt oder was kaputt brichst.
 
Da würde sich ja jeder etwas vom Freund richten lassen, und dann den Schaden begleichen lassen.
Aber einfach bei der Versicherung nachfragen
 
In dem Moment, in dem dir jemand etwas zur Nutzung überlässt, wird es von der Versicherung so gehandhabt, wie wenn es dein Eigenes wäre. Etwas, das rechtmäßig in deinem Besitz ist, wird nicht von der Privat-Haftpflicht abgedeckt. Das Eigentumsverhältnis spielt hier keine Rolle.

Btw. ich bin kein Dachdecker, decke aber meinem Kumpel das Dach. Zahlt die Versicherung? Spätestens hier wird klar, dass so etwas nicht bezahlt wird.
 
In dem Moment, in dem dir jemand etwas zur Nutzung überlässt, wird es von der Versicherung so gehandhabt, wie wenn es dein Eigenes wäre. Etwas, das rechtmäßig in deinem Besitz ist

Tatsächlich steht es ähnlich in den meisten Versicherungsbedingungen, aber dass muss man nicht ernst nehmen. Frag einfach nach!

Ein Beispiel: Ich habe den Laminatboden in meiner gemieteten Wohnung beschädigt. Mir wurde die Wohnung ja auch zur Benutzung überlassen. Trotzdem ist hier die Haftpflichtversicherung leistungspflichtig.
 
Tatsächlich steht es ähnlich in den meisten Versicherungsbedingungen, aber dass muss man nicht ernst nehmen. Frag einfach nach!

Ein Beispiel: Ich habe den Laminatboden in meiner gemieteten Wohnung beschädigt. Mir wurde die Wohnung ja auch zur Benutzung überlassen. Trotzdem ist hier die Haftpflichtversicherung leistungspflichtig.


Das ist was ganz anderes... Wohnungsschäden sind versichert, so lange es sich um eine Mietwohung handelt! Aber alles andere zur "Benutzung oder zur Miete" überlassenen Sachen sind NICHT versichert, da müsste die Versicherung schon Kulanz zeigen.

Ein Beispiel:

Ich bin zu Besuch bei einem Freund, während er in der Küche einen Kaffee für mich macht, schaue ich mir seine Kamera im WOhnzimmer an, dabei fällt sie mir runter > VERISCHERT!

Er fragt mich, ob ich ein Foto von sich und seinem Hund macht, dabei fällt mir die Kamera runter > NICHT VERSICHERT!
 
Das ist was ganz anderes... Wohnungsschäden sind versichert, so lange es sich um eine Mietwohung handelt! Aber alles andere zur "Benutzung oder zur Miete" überlassenen Sachen sind NICHT versichert, da müsste die Versicherung schon Kulanz zeigen.

Ein Beispiel:

Ich bin zu Besuch bei einem Freund, während er in der Küche einen Kaffee für mich macht, schaue ich mir seine Kamera im WOhnzimmer an, dabei fällt sie mir runter > VERISCHERT!

Er fragt mich, ob ich ein Foto von sich und seinem Hund macht, dabei fällt mir die Kamera runter > NICHT VERSICHERT!

Danke.
Spart mir die Antwort, und schöner hätte ich es auch nicht sagen können
 
Die Frage ist doch letztlich nicht die Rechtslage allein ;), die Frage ist ob die Sicht der Versicherung mit der eigenen übereinstimmt… Erfahrungsgemäß versuchen viele Versicherungen erst einmal abzuwimmeln (bei den vielen "merkwürdigen" Anfragen verständlich), also gilt es den Fall möglichst sachlich, möglichst genau und widerspruchsfrei (ehrlich hilft) zu formulieren - schon bei einer Anfrage, um die wird man nämlich nicht herumkommen wenn man das Geld haben möchte…
 
Die Frage ist doch letztlich nicht die Rechtslage allein ;), die Frage ist ob die Sicht der Versicherung mit der eigenen übereinstimmt… Erfahrungsgemäß versuchen viele Versicherungen erst einmal abzuwimmeln (bei den vielen "merkwürdigen" Anfragen verständlich), also gilt es den Fall möglichst sachlich, möglichst genau und widerspruchsfrei (ehrlich hilft) zu formulieren - schon bei einer Anfrage, um die wird man nämlich nicht herumkommen wenn man das Geld haben möchte…

In 98% aller Versicherungsfälle geht es zu 100% nur um die Rechtslage, denn dafür sind AVG und BGB da... alles andere ist eine reine Kulanzentscheidung der Versicherung. Erst durch die Öffnung der EU durften Versicherungen auch bei Haftpflichtschäden zahlen, die Kinder unter 7 Jahren verursachten, aber nur aus Kulanz, Versicherbar sind Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht!

Eine grosse Hilfe ist es immer, wenn man den Versicherungsberater kennt, er kann sicher helfen mit Rat und Tat.
 
Ein schönes Beispiel!
Ein Beispiel:

Ich bin zu Besuch bei einem Freund, während er in der Küche einen Kaffee für mich macht, schaue ich mir seine Kamera im WOhnzimmer an, dabei fällt sie mir runter > VERISCHERT!

Er fragt mich, ob ich ein Foto von sich und seinem Hund macht, dabei fällt mir die Kamera runter > NICHT VERSICHERT!
Ich würde sagen: VERSICHERT!

Aber das ist ja auch ein anderer Fall.
Das wäre eine bestimmungsgemäße Nutzung der Kamera.
Hätte der TO das iPhone zum A-Store getragen und es wäre dabei heruntergefallen würde ich ebenfalls denken der Fall wäre versichert.

Aber einen Eingriff am Gerät durchführen den nicht einmal der Hersteller unterstützt, das ist ja wohl was anderes. Da wird ja bewußt ein Risiko eingegangen. Kann mir nicht vorstellen dass die V da bezahlt.
 
Ein schönes Beispiel!

Ich würde sagen: VERSICHERT!

Aber das ist ja auch ein anderer Fall.
Das wäre eine bestimmungsgemäße Nutzung der Kamera.
Hättest der TO das iPhone zum A-Store getragen und es wäre dabei heruntergefallen würde ich ebenfalls denken der Fall wäre versichert.


Muss ich dich leider enttäuschen, dafür gibt es ganz klare Bestimmungen im Versicherungsrecht, teilweise auch im BGB. Ich habe genügend solche Schäden erlebt und abgearbeitet. ;)
 
Versichert ist das plötzlich auftretende Schadensereignis. Das ist die fehlerhaft ausgeführte Handyreparatur nicht.

Ich kann mir für deinen geschilderten Fall auch keine Kulanzregelung vorstellen, die darauf Anwendung finden würde.
 
Nicht Versichert.
Punkt. Wer rechtmäßiger Besitzer einer Sache ist, kann keinen haftpflichtrelevanten Schaden produzieren.
Alles andere wäre auch Unsinn, denn warum soll der Besitzer einer Sache der nicht Eigentümer ist, besser gestellt werden als der Besitzer, der auch Eigentümer ist. Hier dreht es sich um BESITZ. Definition von BESITZ bitte nachlesen BGB.
 
Blödsinn. Bei dem Mist, der hier stellenweise geschrieben wird, stehen einem ja die Haare zu Berge. :rolleyes:

Und bei der Gelegenheit auch gleich mal 823 BGB nachlesen:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Damit ist erstmal die Grundlage für eine Haftung geschaffen.

Danach greifen die AGB der Versicherung. In der Grunddeckung sind Gefälligkeitsschäden und Schäden an geliehenen Gegenständen in der Regel nicht mitversichert. Das Risiko kann man aber abdecken.

Beispiel: https://forum.allianz.de/feedbacks/wichtige-information-zum-thema-geliehene-gegenstande

Geliehen = Rechtmäßiger Besitzer. Und das ist in manchen Tarifen sehr wohl versichert. Mit dem Gesetz hat das erstmal überhaupt nichts zu tun.

Bist du Eigentümer einer Sache, kannst du keinen schadenersatzpflichtigen Schaden produzieren, weil du dich per Gesetz nicht selbst haftbar machen kannst. Deshalb gibt es eine Unterscheidung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer.

Der Schädiger muss nicht im Besitz einer Sache sein, kann aber. Entscheidend ist das versicherte Risiko. Und nix anderes.
 
Muss ich dich leider enttäuschen, dafür gibt es ganz klare Bestimmungen im Versicherungsrecht, teilweise auch im BGB. Ich habe genügend solche Schäden erlebt und abgearbeitet. ;)

Dann war der Thread jetzt sehr lehrreich für mich!

Hätte ich mit GMV nie geglaubt dass die Situation "vom Tisch geschubst und gefallen" anders behandelt wird als "ein Foto gemacht und fallen gelassen". (Man merkt, ich habe noch nie eine HPV bemüht.)
 
... die Kinder unter 7 Jahren verursachten, aber nur aus Kulanz, Versicherbar sind Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht!

Das ist nicht so richtig! Natürlich ist es möglich Kinder unter 7 Jahren innerhalb der Haftpflicht zu versichern. Es gibt Versicherungen da kann man das zu buchen. Unser Sohn ist über die VHV mit bis zu 10000 Euro versichert.

Zu deinem Fall mit dem Display: Ich würde der Versicherung einfach reinen Wein einschenken und denen das stecken. Die meisten Versicherungen sind froh, wenn man denen nichts vom Pferd erzählt. Mit etwas Glück übernehmen sie den Schaden wenn nicht, frag mal bei Apple nach, was die Reparatur kostet. Eventuell hast du aber auch nur ein Kabel falsch angeschlossen.
 
Versichert ist das plötzlich auftretende Schadensereignis. Das ist die fehlerhaft ausgeführte Handyreparatur nicht.

Ich kann mir für deinen geschilderten Fall auch keine Kulanzregelung vorstellen, die darauf Anwendung finden würde.
Auch Quatsch. Eine Versicherung, bei der "plötzlich" Voraussetzung ist, ist z.B. die private Unfallversicherung.

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Schädigung der Gesundheit zur Folge hat.

Wenn ich bei dir zuhause eine Kerze so hinstelle, dass sie beim Runterbrennen irgendwann die Tischdecke verbrennt, dann ist da überhaupt nichts plötzlich passiert.

Ich habe den Schaden aber durch mein fahrlässiges Verhalten verursacht, bin also haftbar.
 
Das ist nicht so richtig! Natürlich ist es möglich Kinder unter 7 Jahren innerhalb der Haftpflicht zu versichern. Es gibt Versicherungen da kann man das zu buchen. Unser Sohn ist über die VHV mit bis zu 10000 Euro versichert.

Das ist erst seit der EU so möglich, allerdings ist das eine Kulanzregelung der Versicherungen, da im BGB klar steht "Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind weder Schuld- noch Deliktfähig"! Daraus ergibt sich, dass eben diese Kinder nicht versichert sein können... im Rechtlichen Sinn!

Verschiedene Versicherungen haben auch schon damit geworben, dass Kinder unter 7 versichert sind, mussten dies jedoch wieder ändern, weil es gegen das Gesetz verstösst... hört sich blöd an, ich weiss! ;)
 
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