Xs als Dashcam - Haltervorschlag gesucht

Eine Dashcam ist zur Beweissicherung völlig rechtlich einwandfrei, sofern die Dashcam nicht dauerhaft aufzeichnet sondern im Einzelfall aktiviert wird.
Alles andere wäre auch unsinnig, denn dann dürften generell keine Beweisvideos vor Gericht als Beweis in Frage kommen
 
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