Wohnungsübergabe durch Bevollmächtigten möglich?

Steppenwolf

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Wenn der Mieter einer Wohnung bei der Übergabe (durch Kündigung der Wohnung) nicht persönlich anwesend sein kann, kann die Hausverwaltung dann darauf bestehen, dass es trotzdem der Mieter sein muss, der die Übergabe macht oder kann das grundsätzlich jeder Bevollmächtigte?

Ich frage hier für einen Verwandten, bei dem die Verwaltung auf seine persönliche Anwesenheit besteht, er aber beruflich nicht im Land sein wird wenn die Übergabe ungefähr statt finden soll.
 
was steht denn im vertrag?
 
Habe ich kürzlich auch als Bevollmächtigter gemacht.
 
Sofern im Vertrag nichts anderes steht, kann man sich selbstverständlich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.
 
Selbst wenn so eine Klausel vorhanden sein sollte, dürfte sie unwirksam sein, zumindest wenn der Mieter einen guten Grund hat.
Der Vermieter kann höchstens auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen, damit eine Unterschrift unter einem Protokoll oder einer Mängelliste auch verbindlich ist für den Mieter.
 
Natürlich geht das. Man benötigt nur eine schriftliche Vollmacht, das man die Wohnung übergeben darf.
 
Danke für eure Antworten, das war ziemlich eindeutig!
 
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