Steppenwolf
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Wenn der Mieter einer Wohnung bei der Übergabe (durch Kündigung der Wohnung) nicht persönlich anwesend sein kann, kann die Hausverwaltung dann darauf bestehen, dass es trotzdem der Mieter sein muss, der die Übergabe macht oder kann das grundsätzlich jeder Bevollmächtigte?
Ich frage hier für einen Verwandten, bei dem die Verwaltung auf seine persönliche Anwesenheit besteht, er aber beruflich nicht im Land sein wird wenn die Übergabe ungefähr statt finden soll.
Ich frage hier für einen Verwandten, bei dem die Verwaltung auf seine persönliche Anwesenheit besteht, er aber beruflich nicht im Land sein wird wenn die Übergabe ungefähr statt finden soll.