Wlan Verschlüsselung

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jtsud

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Ich habe da ein Problem: Zur Zeit habe ich mein Wlan mit einem Kennwort abgesichert. Nun möchte ich aber auch eine 128 bit Verschlüsselung. Meine Frage ist, welche Einstellungen muss ich vornehmen am iBook und welche am Router?
Der Router ist ein Neatgear.



iBook, iMac
 
Das steht im Benutzerhandbuch von deinem Router.

128Bit WEP sind im übrigen unsicher.
 
versuche in deinen netgear router die wpa oder wenn vorhanden wpa2 verschlüsselung zu aktivieren. dabei musst du im router eine kennword angeben. wenn du mit deinen macs dann auf das wlna zugreifen möchtest, erkennen diese automatisch was es für eine verschlüsselung ist und fragen dich nach dem kennword. fertig :)
das netzwerk brauchst du nicht zu verstecken und du brauchst keinen mac-filter zu aktivieren, das bringt keine sicherheitsvorteile.
im router kannst du bei der wpa verschlüsselung noch die zeit zwischen den keywechseln einstellen (wpa taucscht das pasword in einem bestimmten intervall). ich hab 10 min eingestellt. das sollte reichen. (du kannst auch kürzer einstellen, allerdings geht das zu lasten der netzwerkperformance)

Phonaut
 
Hi phonaut, dankeschön für die Hilfe. Hat wunderbar geklappt. War ganz einfach.
 
Hallo, haben WLAN in unserer WG bisher Mac Filter 128 Bit Wep Verschlüsselung, ob das nun sicher genug ist wird hier ja schon ausreichend diskutiert, ja es ginge wahrscheinlich besser. Die anderen im Netzwerk haben Windows. Au f welchem Verschlüsselungsstnd die stehen weiß ich nicht genau, jedenfalls haben die jetzt eine 64bit verschlüsselung eingestellt oder aber es ist ein Wep Kennwort(wo ist der Unterschied?). Blöde Frage aber ich kann an meinem Rechner keine 64 Bit Verschlüsselung einstellen, ist das richtig? Habe Tiger
 
Doch, das geht - nimm 128 und gib nur die hälfte ein
 
64Bit Verschlüsselung? also schlechter gehts nicht; doch! ohne verschlüsselung.
 
Doch, das geht - nimm 128 und gib nur die hälfte ein.

Also das habe ich eigentlich auch schon probiert, kann dann aber nicht auf OK klicken. Naja ist aj auch egal, ich habe vergeschlagen den Router wieder auf 128 Bit verschlüsselung umzustellen, dazu muss ich allerdings erstmal an den Router kommen, was momentan wegen dieser blöden verschlüsselung
 
plink schrieb:
Jupp, auf dem link war ich auch schon, kann es mir nur momentan nicht anhören, da hier keind sound im Büro. Blöde Frage, was genau hat jemand davon in mein Netzwerk zu kommen, wenn der/diejenige die Verschlüsselung knackt. Bekommt man dann raus, welche CDs ich bei Amazon bestelle, wohin ich mit der Bundesbahn fahre? Ehrlich gesagt so interessant ist das nicht aber egal. Sollte man dadurch meine Bankdaten anzapfen können wäre das schon blöd aber diese seiten sind doch ebenfalls verschlüsselt?

Surfen4Free ?? Oder gesharte Dateien klauen? Was auch immer...
 
Kinderpornos vertreiben, hacken, illegales saugen

Du bist dann derjenige der beweisen muss, dass Du's nicht warst...
 
Amnion schrieb:
Kinderpornos vertreiben, hacken, illegales saugen

Du bist dann derjenige der beweisen muss, dass Du's nicht warst...
Wo steht das? Ich seh das nämlich nicht so.
 
In den Logs steht Deine IP. Beweis nun mal, dass ein böser Hacker in der Nachbarschaft die Sachen gemacht hat. Selbst wenn Du da raus kommst, ist es ne unangenehme Sache.

Davon ab, dass ich nicht will das mein lieber Nachbar auch nur eine Mail von mir liest. Aber das ist ja anscheinen Geschmackssache. Ich wundere mich einfach nur über die Sorglosigkeit anderer. Nungut nicht mein Bier und sicher auch nicht Thema hier.
 
Ich finde jetzt auf die schnelle keinen Link mit einem Gerichtsurteil oder so, aber das du es nicht so siehst spielt keine Rolle.
Fakt ist: Bei jeglicher Aktion im Internet hinterläst du deine IP Adresse bzw. der Eindringling eben deine.
Und was glaubst du wie die Polizei Kinderporno, Ebaymissbrauch usw. bekämpft. Die holen sich mit der IP beim Provider die Adressen der Leute und machen dann Hausdurchsuchungen.
Ich habe von keinem einzigen Fall gehört wo ein Gericht der Argumentation "..Mein WLAN ist gehackt worden, ich war es nicht. ..." gefollgt ist.
 
Im deutschen Strafrecht gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Das heisst, ein Verdächtiger muss nicht seine Unschuld beweisen sondern es muss ihm seine Schuld bewiesen werden.

Das es im Ernstfall sehr unangenehm sein kann, verdächtigt zu werden, bestreite ich ja gar nicht, lediglich die Aussage "Du bist dann derjenige der beweisen muss, dass Du's nicht warst".
 
Natürlich, aber wenn die Beweislage so aussieht, dass Dein Name hinter der IP steht, dann bist Du im Prinzip doch in der unangenehmen Situation, dass Du beweisen musst, dass Du es nicht warst. Wie das in der Praxis aussieht möchte ich mir nicht ausmalen, also versuche ich es möglichst zu verhindern. Man legt ja auch kein Ethernetkabel bis ans Gartentor...

nix für ungut
 
Amnion schrieb:
Natürlich, aber wenn die Beweislage so aussieht, dass Dein Name hinter der IP steht, dann bist Du im Prinzip doch in der unangenehmen Situation, dass Du beweisen musst, dass Du es nicht warst. Wie das in der Praxis aussieht möchte ich mir nicht ausmalen, also versuche ich es möglichst zu verhindern. Man legt ja auch kein Ethernetkabel bis ans Gartentor...
*KabelWiederEinroll* Dann halt nicht - pft...
 
Auszüge aus einem Artikel der Seite: http://www.recht-im-internet.de/themen/wlan.htm

"... Würde also etwa die Musikindustrie gegen den WLAN-Betreiber eine Klage wegen eines Urheberrechtsverstoßes in einem P2P-Netzwerk einreichen, so müsste der Anschlussinhaber vor Gericht nachweisen, dass er nicht selbst gehandelt hat, sondern ein Dritter ohne seine Kenntnis für die Tat verantwortlich ist. ... "

"... Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten. Das Einloggen in ein ungeschütztes Netzwerk ist strafrechtlich nicht relevant. Allerdings kann der unerbetene Surfer dem Betreiber gegenüber zur Erstattung der dadurch gegebenenfalls entstandenen Kosten verpflichtet sein."
 
Amnion schrieb:
Natürlich, aber wenn die Beweislage so aussieht, dass Dein Name hinter der IP steht, dann bist Du im Prinzip doch in der unangenehmen Situation, dass Du beweisen musst, dass Du es nicht warst. Wie das in der Praxis aussieht möchte ich mir nicht ausmalen, also versuche ich es möglichst zu verhindern. Man legt ja auch kein Ethernetkabel bis ans Gartentor...

Nein, auch da gilt die Unschuldsvermutung.
Man muß dir beweisen, daß DU es warst, nicht jemand, der deine IP hat.

Trotzdem ist das natürlich ein Ärgernis, und man sollte tunlichst vermeiden, Leute bei sich einbrechen zu lassen.

Zudem einem dann ja auch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Da ist man dann wohl in der Tat evtl. zivilrechtlich haftbar.
 
Amnion schrieb:
Natürlich, aber wenn die Beweislage so aussieht, dass Dein Name hinter der IP steht, dann bist Du im Prinzip doch in der unangenehmen Situation, dass Du beweisen musst, dass Du es nicht warst.
...
Hinter IP Adressen stehen keine Namen, schon gar nicht bei Internetzugängen, die von mehreren Personen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) genutzt werden können.

@Wetcat
Du solltest schon die richtige Stelle zitieren ;):
Etwas anders sieht die Beweislage in Strafverfahren aus, also etwa wenn eine Anzeige wegen Beleidigung oder Betrug vorliegt. Hier haben die Strafverfolgungsbehörden sämtliche be- und entlastenden Fakten des Vorgangs zu ermitteln. Dies hat zur Folge, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Hotspot-Betreiber zwar ein Element des Anfangsverdachts darstellen wird, als alleiniger Beweis im Verfahren aber kaum ausreicht, sofern nicht noch andere Hinweise hinzukommen.
...

Das bestätigt, was ich schon weiter oben sagte.
Im deutschen Strafrecht gilt die Unrechtsvermutung.
 
Incoming1983 schrieb:
...
Zudem einem dann ja auch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Da ist man dann wohl in der Tat evtl. zivilrechtlich haftbar.
Ich denke nicht. Oder worauf soll das begründet sein?
Fahrlässigkeit spielt nur dann eine Rolle, wenn zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht. Das ist hier nicht der Fall.
 
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